Detlef Winter – Die Rechtsbeuger-Mafia
Mit dem Staatsanwalt gegen Kriegsgegner
Von Christoph Dreier
In den letzten Monaten hat sich Bundespräsident Joachim Gauck in teils deutlichen Worten für ein stärkeres militärisches Eingreifen Deutschlands in der Welt ausgesprochen. In der großen Mehrheit der Bevölkerung stößt dieses Wiedererwachen des deutschen Militarismus auf Ablehnung. Nun organisieren Politik, Medien und Staatsanwaltschaft eine Kampagne gegen Kriegsgegner und bereiten ihre strafrechtliche Verfolgung vor.
Dazu wurde die Facebook-Nachricht eines bisher weitgehend unbekannten Politikers der Linkspartei aufgegriffen. Der 28-jährige brandenburgische Landtagsabgeordnete Norbert Müller hatte am Montag auf die Kritik von Pfarrern an Gaucks Kriegspolitik Bezug genommen und auf seiner Facebook-Seite geposted:
„Mancher bleibt sich treu. Andere werden Bundespräsident und widerliche Kriegshetzer.“
Die Nachricht wurde von zahlreichen Medien aufgegriffen und als „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ bezeichnet. Eine solche Verunglimpfung ist in Deutschland eine Straftat, die nach Paragraf 90 des Strafgesetzbuches auf Ermächtigung des Bundespräsidenten mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren geahndet wird. Ein Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Spiegel Online, dass die Behörde den Fall prüfe. Am Mittwoch ließ Gauck dann mitteilen, er habe die Staatsanwaltschaft nicht ermächtigt, ein Verfahren einzuleiten.
Am gleichen Tag machten Abgeordnete von Union und SPD die Facebook-Nachricht zum Thema in der Generaldebatte des Bundestags. Sie forderten den Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei, Gregor Gysi, zu einer Stellungnahme auf.
Der Fraktionschef der SPD, Thomas Oppermann, bezeichnete Müllers Satz als „unglaubliche Schmähkritik“ und machte Gysi persönlich dafür verantwortlich. Dessen „demagogische Verdrehung der Worte des Bundespräsidenten“ bildeten die Grundlage für solche „unglaublichen Entgleisungen“, so Oppermann. Schließlich rückte er die Linkspartei in die Nähe der Nationalsozialisten. Die SPD reagiere auf die Kritik Müllers sensibel, „denn das war die Strategie der Nazis in der Weimarer Republik gegen Reichspräsident Ebert“, sagte Oppermann.
Gysi reagierte, indem er sich von Müller distanzierte. Müller habe sich „falsch ausgedrückt“, ein „widerlicher Kriegshetzer“ sei Gauck nicht. „Keine Partei kann für die Äußerungen jedes einzelnen Mitglieds die Haftung übernehmen“, sagte Gysi. Auch Parteichef Bernd Riexinger distanzierte sich von Müller und erklärte, die Debatte um Kriegseinsätze müsse „in aller Sachlichkeit und mit dem nötigen Respekt vor der Würde des Amts geführt werden“.
Die Kampagne für die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsgegnern ist nicht gegen die Linkspartei gerichtet. Diese arbeitet bei der Remilitarisierung der deutschen Außenpolitik eng mit der Bundesregierung zusammen. Erst am Dienstag hatte ihr Außenpolitiker Stefan Liebich erklärt, seine Partei stehe bereit, in einer möglichen Koalition mit SPD und Grünen Auslandseinsätze der Bundeswehr zu unterstützen.
Die Drohungen gegen Müller dienen vielmehr dazu, wirkliche Kriegsgegner einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Denn dass der Bundespräsident seit Monaten systematisch für ein stärkeres internationales Engagement Deutschlands wirbt und dabei den Einsatz militärischer Mittel ausdrücklich einschließt, ist eine unwiderlegbare Tatsache.
Gauck hatte sich am Tag der Deutschen Einheit 2013 und auf der Münchener Sicherheitskonferenz zu Beginn des Jahres entsprechend geäußert und dabei das entsprechende Medienecho einkalkuliert. In München hatte Gauck erklärt, das Ausland nehme Deutschland als „Drückeberger“ wahr. Deshalb müsse es bereit sein, mehr Risiken einzugehen. Beide Reden waren sorgfältig vorbereitet und mit der Bundesregierung abgestimmt worden.
In den letzten 15 Jahren hat sich Deutschland bereits an den Kriegen gegen Serbien und Afghanistan beteiligt und den USA im Krieg gegen Irak logistische Unerstützung gegeben. In der Ukraine hat die Bundesregierung einen Putsch mitgetragen, der sich auf die Faschisten der Swoboda und des „Rechten Sektors“ stützte. Sowohl der Serbien- wie der Irakkrieg erfolgten ohne Legitimation der Vereinten Nationen und waren daher nach geltender Rechtsauffassung völkerrechtswidrig. Man müsste daher eher fragen, ob nicht Gauck mit seinem Eintreten für ein stärkeres militärisches Engagement gegen geltendes Recht verstößt.
Dass nun der Paragraf gegen die „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ gegen Kriegsgegner ins Spiel gebracht wird, knüpft an deutsche Traditionen an.
Schon im Kaiserreich wurde das Gesetz gegen Majestätsbeleidigung genutzt, um Gegner der Aufrüstung anzuklagen. Zwischen 1896 und 1907 dokumentierte allein die sozialdemokratische Zeitung Vorwärts 907 Verurteilungen nach diesem Gesetz. Ein prominentes Beispiel ist die Sozialistin und Kriegsgegnerin Rosa Luxemburg, die 1904 inhaftiert wurde, weil sie dem Kaiser Inkompetenz attestiert hatte.
Ab 1908 trat der Paragraf der Majestätsbeleidigung in den Hintergrund. Kriegsgegner und Oppositionelle wurden aber aufgrund ähnlicher Gesinnungs-Paragrafen zu Zuchthaus verurteilt. Kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde Luxemburg erneut inhaftiert. Dieses Mal wegen der „Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit“. Sie hatte zur Kriegsdienstverweigerung aufgerufen.
Mit der Revolution von 1918 wurden die Gesinnungsparagrafen zunächst abgeschafft. Doch als Außenminister Walter Rathenau im Juni 1922 von der rechtsextremen Organisation Consul ermordet wurde, verabschiedeten SPD, USPD, Zentrum und DVP das Republikschutzgesetz, das die Verunglimpfung der Republik einschließlich des Reichspräsidenten unter Strafe stellte.
Angewendet wurde dieses Gesetz freilich nicht gegen die Rechtsextremen. Es wurde als politische Waffe gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und andere linke Gruppen genutzt. 1924 richteten sich zwei Drittel der Urteile nach dem Republikschutzgesetz gegen Kommunisten, 1925 und 1926 sogar alle. Allein 1925 wurden 269 Kommunisten nach diesem Gesetz verurteilt.
Je mehr sich die sozialen Gegensätze zuspitzten und die Aufrüstung vorangetrieben wurde, desto schärfer fielen auch die Urteile der politischen Justiz aus. Prominentes Beispiel ist der Pazifist Carl von Ossietzky, der 1931 zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, weil er in einem Artikel für die Weltbühne die verbotene Aufrüstung der Reichswehr aufgedeckt hatte. Kurz vor Hitlers Machtübernahme entlassen, wurde von Ossietzky von den Nazis anschließend ins KZ gesteckt. Er starb an den Folgen der erlittenen Misshandlung.
Nach dem Krieg wurde dann der Paragraf 90 des StgB, der die „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ unter Strafe stellt, als einer der Nachfolger des Republikschutzgesetzes eingeführt. Die Bundespräsidenten Theodor Heuss und Heinrich Lübke nutzten ihn vor allem, um gegen Kritiker vorzugehen, die ihre Rolle im Dritten Reich thematisierten. In den letzten zwanzig Jahren kam der Paragraf kaum noch zur Anwendung.
In dem Maße, wie sich der deutsche Imperialismus wieder auf Krieg vorbereitet, kommt auch die Gesinnungsjustiz zurück. Dass im Bundestag und in den Medien offen über die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsgegnern diskutiert wird, ist eine ernste Warnung.
Die seltsame Show des Amtsrichter Rene Stitterich am Amtsgericht Döbeln
von staseve
Am 08.07.2014 fand der “Prozess” am Amtsgericht Döbeln der Bundesrepublik gegen den Bürger des Bundesstaates Freistaat Sachsen Enrico Knobloch statt. Der Vorwurf der Firma Staatsanwaltschaft Chemnitz, Sebastian Hertwig:
Um Punkt 13 Uhr am 08.07.2014 begann das rechtliche Drama einer Gerichtsverhandlung die nach reinem maritimen Handelsrecht durchgeführt wurde und kabarettistische Züge trug. Neben einigen Zuschauern des öffentlichen Prozesses waren alle handelnden Personen anwesend:
Der Staatsanwalt Sebastian Hertwig, links – Mitte: Richter Rene Stitterich
Der Angeklagte Enrico Knobloch, rechts:
Richter Rene Stitterich begann den Prozeß ohne ordentliche Eröffnung. Enrico Knobloch lächelte ihn stehend an. Der Richter forderte nun er möge sich setzen. Enrico Knobloch entgegnete daraufhin, er setze sich nicht. Daraufhin entgegnete der Richter dann sehe ich sie als nichtanwesend an und Protokollierte der Angeklagte sei nicht anwesend unter der Erheiterung der Zuschauer.
Nach staatlich deutschem Recht ist das natürlich Rechtsbeugung, nicht aber im maritimen Handelsrecht. Im § 339 Strafgesetzbuch heisst es:
§ 339
Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Also wenn es ein rechtsstaatlicher Prozeß wäre würde hier Rechtsbeugung stattgefunden haben.
Das nachfolgende Bild beweist eindeutig: Richter, Staatsanwalt und Angeklagter sind anwesend!
Der Richer Rene Stitterich fragte nunmehr ob der Staatsanwalt Sebastian Hertwig seinen Strafbefehl aufrechterhalte, als dieser dies bejahte protokollierte er dies und entließ die Zeugin Peggy Morgenstern. Er schloss den rechtlichen Prozeß den er nie korrekt eröffnet hatte.
Was ist hier tatsächlich geschehen:
Enrico Knobloch erhielt ein nichtunerschriebenes Angebot von Sebastian Hertwig genannt Strafbefehl. Er akzeptierte dies nicht und wies dieses zurück. Daraufhin wertete Sebastian Hertwig dies nach maritimen Handelsrecht als nicht akzeptiert und rief das UCC-Schiedsgericht Amtsgericht Döbeln an.
Der Schiedsrichter des kommerziellen Prozesses Rene Stitterich wurde durch das nicht hinsetzen von Enrico Knobloch von diesem nicht akzeptiert. Also nur der Staatsanwalt Sebastian Hertwig akzeptierte im laufenden Handelsprozeß den Schiedsrichter. Somit konnte dieser auch nur das ausgesprochene Angebot genannt Strafbefehl protokollieren. In den nächsten Tagen wird wahrscheinlich Enrico Knobloch ein neues Handelsangebot mit der Bestätigung des Schiedsrichters Rene Stitterich durch den nicht akzeptierten Handelspartner Sebastian Hertwig erhalten.
Das ist das was stattgefunden hat.
Weitere Details zu der Nichtstaatlichkeit der bundesrepublikanischen Gerichte können unsere Leser hier finden:
Prozeßbeobachter am 08.07.2014 am Amtsgericht Döbeln um 13 Uhr gesucht
Staatshaftung aufgehoben!
Von Norbert Knobloch
Das Staatshaftungsgesetz ist vom „Bundesverfassungsgericht“ 1982 für nichtig erklärt worden. Alle „Beamte“ der „BRD“ haften seitdem privat und persönlich vollumfänglich mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen – allerdings nur bei persönlich unterschriebenen Verwaltungs-Akten! Das ist das – niedere – Motiv für die heutige – rechtswidrige – Verweigerung der Unterschriften unter allen Verwaltungs-Akten! Doch der Vermerk „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ ist rechtsunwirksam; das betr. Schreiben ist gerade deswegen ungültig, nämlich nichtig!
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger / Bundesgesetzblatt (BGBl.) am 24. 04. 2006 (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff.) und am 29. 11. 2007 (BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.) sind die beiden „Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ (BMJBBG; sog. „Bereinigungsgesetze“) unter der Überschrift „Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ in Kraft getreten.
Mit Artikel 3 („Folgen der Aufhebung“) des „Zweiten Bereinigungsgesetzes“ ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlaß eines Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982 keine Gültigkeit mehr. Das Standard-Lehrbuchwerk „Studium Jura“ von Windhorst / Sproll, C. H. Beck Verlag, weist bereits in der Einführung ausdrücklich darauf hin, daß das Staatshaftungsgesetz von 1981 durch Urteil des „Bundesverfassungsgerichtes“ vom 19. 10. 1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt worden ist. Stattdessen wurde § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“) wieder eingeführt. (Artikel 34 GG [„Übernahme der Haftung für Beamte durch den Staat“] ist durch vorläufige Streichung des Art. 23 GG [„Geltungsbereich“] am 17. / 18. 07. 1990 durch U.S.-Außenminister James Baker III bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ und spätere endgültige Aufhebung durch die „Bundes-Regierung“ [Geschäftsführung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes] ebenfalls weggefallen [BGBl. 1990, II, S. 885, 890]. 1))
Damit ist der früher gesetzliche Anspruch des „Bundesbürgers“ auf Entschädigung gegenüber der „Bundesrepublik“ entfallen. Doch ein Anspruch auf Entschädigung gegen die handelnden „Beamten“ selber besteht nur bei Verwaltungs-Akten, die von diesen unterschrieben sind!
Das ist das einzige Motiv für die heutige Verweigerung der Unterschriften unter allen Beschlüssen, Bußgeld- / Steuer- / Vollstreckungs-Bescheiden, Haftbefehlen, Urteilen etc.!
(Aber versuchen Sie einmal, ohne Unterschrift ein Konto zu eröffnen, Geld abzuheben usw.!)
Aus diesen Gründen ist ein Schadenersatzanspruch gegen die „Bundesrepublik“, gegen ein „Bundesland“ der „BRD“ und gegen eine „öffentlich-rechtliche Körperschaft“ ausgeschlossen und nicht möglich. Personen, die „Gesetze“ der „BRD“ als sog. „Richter“, „Staatsanwälte“, „Rechtspfleger“, „Gerichtsvollzieher“, „Polizisten“ oder in anderen Funktionen als sog. „Beamte“ anwenden, handeln daher nicht in verfassungsmäßigem Auftrag und auch nicht in Vertretung einer verfassungsmäßigen Organisation. Solche Personen handeln nicht als „Beamte“, sondern als Privatpersonen; außerdem handeln sie rechtunwirksam u. rechtswidrig.
Auf diese Personen sind § 89 BGB („Haftung für Organe“) und § 31 BBG („Haftung für verfassungsmäßig berufene Vertreter“) nicht anwendbar. Deshalb haften sie persönlich vollumfänglich und gesamtschuldnerisch mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen, auch bei Fahrlässigkeit, nach § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“).
Zum Nachweis, daß eine verantwortliche Willenserklärung („Beschluß“/„Urteil“, „Bußgeld-“/„Steuerbescheid“, „Haftbefehl“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) eines „Staatsanwaltes“, „Richters“, „Gerichtsvollziehers“, „Polizisten“ oder in anderer Funktion als „Beamter“ für die „BRD“ Handelnden vorliegt, muß diese nach § 126 BGB, § 44 VwGO, §§ 315, 317 ZPO und § 275 StPO sowie Art. 11 I und V EGBGB immer mit der eigenhändigen, vollständigen (Vor- und Familienname) Original-Unterschrift des Handelnden versehen an den Adressaten ausgehändigt werden (s. § 129 Rn 8 ff BGH VersR S. 6, 442, Karlsr. Fam. RZ 99, 452).
„(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sein.“ (§ 126, Abs. 1, BGB [„Gesetzliche Schriftform“])
„(2) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung [Beschluß, Urteil, Haftbefehl] mitgewirkt haben, zu unterschreiben.“ (§ 275, Abs. 2, StPO [„Frist und Form der Urteilsniederschrift; Ausfertigungen“])
„(1) Das Urteil ist von den Richtern, die an der Entscheidung [Beschluß, Urteil, Haftbefehl] mitgewirkt haben, zu unterschreiben.“ (§ 315, Abs. 1, ZPO [„Unterschrift der Richter“])
„(2) Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden.“ (§ 317, Abs. 2, ZPO [„Urteilszustellung und -ausfertigung“])
„Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe »gez. Unterschrift« nicht.“ (Kommentar zu § 315 ZPO; zit. n. Holger Fröhner, Die Jahrhundertlüge, 7. Fass., S. 88)
Ein Handzeichen (eine sog. „Paraphe“) ist keine ausreichende, rechtsgültige Unterschrift (BGH VersR 90). Dies gilt auch bei einer Verfügung eines „Urkundsbeamten“. Ohne eigen-händige, vollständige Unterschrift liegt rechtlich lediglich ein Entwurf (sog. „Kladde“) vor. (BGH NJR 80, 1167) Es wird daher auch keine Frist in Gang gesetzt (BGH NJW 95, 933).
„Amtshilfe“ durch die „Exekutive“ (Vollziehende Gewalt, z. B. „Polizei“) kann und darf nur dann gefordert und geleistet werden, wenn das „Amtshilfeersuchen“ nach § 126 BGB rechtsgültig unterschrieben ist oder (behördenintern) das Vorhandensein einer rechtsgültigen Original-Unterschrift nach § 34, Abs. 3, VwVerfG korrekt beglaubigt worden ist (und auch nur dann, wenn die geforderte Handlung materiell u. formell rechtens ist). Ohne rechtsgültige Unterschrift oder Beglaubigung liegt lediglich ein unverbindlicher Entwurf (eine „Kladde“) und ein nichtiges „Amtshilfeersuchen“ vor, das deshalb unbeachtlich ist (§ 44 VwVerfG).
Eine Beglaubigung gilt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) nur innerhalb und zwischen „Behörden“, nicht aber gegenüber dem Bürger; dort gilt nur das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB):
„Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muß enthalten: 1. die Bestätigung, daß die Unterschrift echt ist, 2. die genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird, sowie die Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewißheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist, 3. den Hinweis, daß die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist, 4. den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.“
(§ 34, Abs. 3, VwVerfG [„Beglaubigung von Unterschriften“])
Ein Verwaltungsakt („Urteil“, „Beschluß“, „Haftbefehl“, „Bußgeldbescheid“, „Steuerbescheid“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) ist rechtsunwirksam und nichtig, wenn er der Form nicht genügt:
„Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“ (§ 125 BGB [„Nichtigkeit wegen Formmangels“])
Ein Formmangel liegt z. B. vor, wenn die Schriftform nichteingehalten wird:
„Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.“ (§ 126, Abs. 1, BGB [„Schriftform“])
Ein Formmangel liegt auch vor, wenn die §§ 33 oder 34 VwVerfG nicht eingehalten werden:
„Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.“ (§ 43, Abs. 3, VwVerfG)
„Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dieser bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.“ (§ 44 VwVerfG [„Nichtigkeit des Verwaltungsaktes“])
Ein rechtskräftiger Verwaltungsakt ist bereits dann nichtig, wenn ein Formfehler vorliegt:
„(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,…2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt.“ (§ 44, Abs. 2, VwVerfG)
Ein „Beamter“ muß vor der Ausführung eines rechtskräftigen Verwaltungsaktes jedesmal prüfen, ob dieser auch rechtswirksam ist, und bei Zweifeln oder offensichtlichen Fehlern die Rechtsunwirksamkeit bei seinem / seinen Vorgesetzten reklamieren (sog. „Remonstrations-Pflicht“). Ein „Beamter“, der einen Verwaltungsakt ausführen soll, der der Form nicht genügt, muß also zuerst diesen Formfehler beheben, indem er für die gesetzlich vorgeschriebene Form sorgt. Erhält ein „Beamter“ ein Schriftstück, das nicht unterschrieben oder nicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) rechtsgültig beglaubigt ist, und handelt trotzdem danach, so handelt er eigenmächtig und rechtswidrig und übernimmt rechtlich selber die volle persönliche Verantwortung für die (noch festzustellende) Rechtmäßigkeit seiner Handlung (§ 56 bzw. 63 BBG; Art. 65 BayBG; § 839 BGB) und haftet dafür selber persönlich, direkt und vollumfänglich bei der Vollstreckung eines formfehlerhaften Verwaltungsaktes mit seiner eigenen Freiheit und seinem eigenen Privat-Vermögen.
„Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“ (§ 63, Abs. 1, BBG [Bundesbeamtengesetz])
Die Verweigerung der Unterschrift der zuständigen („Amts“-) Personen bei gesetzlich / rechtlich vorgeschriebener Schriftform ist immer rechtswidrig und macht jede („Amts“-) Handlung de jure immer rechtsunwirksam. Das Verweigern der Unterschrift führt de jure immer zu der rechtlichen Unmöglichkeit und Nichtigkeit jeder „amtlichen“ oder „behördlichen“ Maßnahme, Handlung oder Unterlassung, für die de jure eine Unterschrift zwingend vorgeschrieben ist. Ein gesetzlicher / rechtlicher, „amtlicher“ / „behördlicher“ Vorgang, der der Schriftform bedarf, gilt de jure als nicht vollzogen und damit als nichtig, wenn der Aussteller des erforderlichen Schriftstückes dieses dem Adressaten (Bürger) nicht im Original mit eigenhändiger und vollständiger Unterschrift versehen vorlegt.
Der Vermerk „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ ist rechtsunwirksam; das betreffende Schreiben ist gerade deswegen ungültig, nämlich nichtig.
Die Vorgehensweise des zivilen Bürgers
Bei Kontrollen, Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Gerichts-Verhandlungen, Pfändungen, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung („Offenbarungseid“) etc. daher stets die vollständigen Namen, die Personalausweis-Nummern und die privaten Postanschriften aller in dem jeweiligen Fall ausführenden oder beteiligten „Beamten“ verlangen – zwecks zivilrechtlicher Haftbarmachung und strafrechtlicher Verfolgung. Jeder „Beamte“ muß sich immer ausweisen – ohne „Wenn und Aber“!
Ein „Richter“, ein „Gerichtsvollzieher“, ein „Polizist“, ob in Uniform oder nicht, ob persönlich bekannt oder nicht, muß sich von Gesetz wegen vor jedem offiziellen Einschreiten und juristischen Handeln jedem Bürger gegenüber legitimieren, wenn es der Bürger verlangt! Und »legitimieren« bedeutet, daß man den Dienstausweis in Ruhe lesen sowie Namen und Dienstnummer notieren darf und kann! (Am besten [irgendwie] Kopien der Ausweise und [heimlich] Photos der „Beamten“ sowie [heimlich] Audio- und Video-Mitschnitte machen 2) und möglichst stets für mehrere Zeugen, bei Gerichts-Verhandlungen für mehrere Prozeß-Beobachter sorgen!)
Es empfiehlt sich, Kontakt mit der für die jeweilige Region zuständigen Militär-Polizei der Alliierten aufzunehmen und bei Problemen sofort dort anzurufen und um Hilfe zu bitten.
Es wird stets von Seiten des Bürgers ein Strafgeld von mindestens € 1.000.000,– festgesetzt. Es werden stets ausdrücklich und unbefristet alle Ansprüche, alle Rechte, sämtliche Rechtsmittel und sämtliche Rechtsschritte bis zur höchsten und letzten internationalen Instanz von Seiten des betroffenen Bürgers schriftlich vorbehalten. Fristen bestehen nicht.
Klagen bzw. Strafanzeigen / Strafanträge gegen bundesdeutsche Politiker, „Beamte“ und „Angestellte im öffentlichen Dienst“ wegen Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Organisierter Kriminalität, Bildung einer kriminellen / terroristischen Vereinigung, Landes- und Hochverrates, Verbrechen gegen die Menschenrechte / gegen das Völkerrecht u. a. können bei den Botschaften und Konsulaten und bei den Staatsanwaltschaften der Alliierten sowie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßbourg und beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gestellt werden.
Vgl. „BRD: Fakt und Fiktion“, 03. 10. 2010, www.mmnews.de/index.php/politik/6545-brd-fakt-und-fiktion
Norbert Knobloch, „Deutschland souverän?“, 23. 11. 2012, www.mmnews.de/index.php/politik/11355-deutschland-souveraen
Michael Mross, „Wie souverän ist Deutschland?“, 06. 09. 2013, www.mmnews.de/index.php/politik/14769-wie-souveraen-ist-deutschland
1) Die „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“) und die „Deutsche Demokratische Republik“ („DDR“) wurden bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ am 17. 07. 1990 per 18. 07. 1990 durch die Alliierten aufgelöst (die „BRD“ durch U.S.-Außenminister James Baker III, die „DDR“ durch UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse) und Artikel 23 des Grundgesetzes („Geltungsbereich des Grundgesetzes“) zunächst gestrichen (von U.S.-Außenminister James Baker III) und dann aufgehoben (von der fälschlich sog. „Bundes-Regierung“, d. h. von der NGO-Geschäftsführung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes; BGBl. 1990, II, S. 885, 890) und durch den neuen Artikel 23 („Europäische Union – Grundrechtsschutz – Subsidiaritätsprinzip“) ersetzt. Diese sog. „Überblendung“ ist allerdings de jure unzulässig, ungültig und unwirksam („nichtig“):
„Dieses Verfahren der Überblendung einer Bestimmung durch eine andere ist in der Gesetzestechnik absolut unzulässig. Die Geschichte jeder einzelnen Norm muß eindeutig abbildbar bleiben. Das gilt in besonderem Maße für die Bestimmungen des Grundgesetzes. Jede Norm ist Gegenstand vielfältiger Bezugnahmen in anderen Gesetzen, der kontroversen Kommentierung und rechtstheoretischer Erörterungen. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen beziehen sich darauf. Nach Überblendung aber führt jegliche Referenz notwendig zu Unverständnis – oder schlimmer noch: zu Irrtümern.“ (Rechtsanwältin Silvia Stolz; zit. n. Holger Fröhner, Die Jahrhundertlüge, Verlag epubli GmbH, Berlin 2009, 7. Fassung 2009, S. 44; Hervorheb. d. d. Verf.)
Auch die Präambel sowie Artikel 146 („Geltungsdauer des Grundgesetzes“) wurden aufgehoben u. durch neue Fassungen ersetzt – zwecks Täuschung des Deutschen Volkes und Vorspiegelung falscher „Tatsachen“. Alle drei Änderungen sind allerdings formalrechtlich unzulässig, rechtsunwirksam und rechtsungültig („nichtig“) sowie, im Falle der Präambel und des Artikels 146, obendrein inhaltlich falsch, fehlerhaft und unzutreffend. (Übrigens: der Bilderbergersowie unzurechnungsfähige, gemeingefährliche Law-and-Order-Fanatiker Wolfgang Schäuble [CDU] wollte den Schlußartikel 146 des Grundgesetzes schon 1990 ersatzlos streichen [sic!]…!)
2) Es ist mittlerweile miniaturisierte „Geheimdienst-Technik“ (Kamera-Kugelschreiber für Tonfilm-Aufnahmen, Richt-Mikrophone in Hörgeräten mit Aufnahme-Anschluß etc.) auch für Zivilisten auf dem Markt frei erhältlich, so z. B. bei den beiden Versand-Dienstleistern „Pro Idee“ (www.proidee.de) u. „Eurotops“ (www.eurotops.de)
Staatsanwalt steigt aus und sagt was von deutscher Justiz zu halten ist
von Marcus Klöckner
Der Abgang von David Jungbluth aus der saarländischen Justiz ist nicht das, was man als leise bezeichnen könnte. Im Gegenteil: Es ist ein Abgang mit einem lauten Knall. Der heute 36-jährige Jungbluth war beinahe 2 Jahre in seinem Traumberuf tätig. Er war Staatsanwalt, dann Richter. Doch die Zustände, die er, laut seinen Schilderungen, an der Saar erlebt hat, ließen für ihn nur einen Schluss zu: Er muss raus aus diesem System, in dem die strukturellen Verwerfungen so groß geworden sind, dass er, als Einzelner, als Rad in diesem System, nichts von innen heraus tun konnte, um die Situation zu verbessern.
Im Sommer 2013 reichte Jungbluth die Kündigung ein und teilte dem Präsidenten des Saarbrücker Landgerichts, dem Präsidenten des Saarbrücker Oberlandesgericht und auch der damaligen Justizministerin Anke Rehlinger in einem 15-seitigen Brief mit, warum er der Justiz im Saarland den Rücken kehrt. Und Jungbluths Begründung hat es in sich: Er zeichnet das Bild einer desolaten Justiz, deren Mitarbeiter bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und auch noch darüber hinaus beansprucht würden. Er verweist auf einen ungeheuerlichen „Erledigungsdruck“, auf einen teilweisen „amtsanmaßenden Umgang“ und er spricht von jungen Justizangestellten, die oft ohne Begründung und Rücksprache als reine „Manövriermasse“ von Position zu Position geschoben werden. Er spricht auch offen an, dass er bei seinem Dienstantritt beinahe drei Monate auf sein erstes Gehalt warten musste.
Seitdem die Saarbrücker Zeitung die Geschichte von David Jungbluth erzählte[1] und dabei auch aus seinem Brief an die Ministerin zitierte, steht die saarländische Justiz in einem fragwürdigen Licht dar. Eine öffentliche Reaktion des Justizministeriums folgte rasch. Gegenüber dem Saarländischen Rundfunk äußerte[2] sich eine Ministeriumssprecherin mit den Worten:
Herr Jungbluth selbst hat sich nie an die Behördenleitung oder an die Personalvertretung gewandt, er hat keine Überlastungsanzeige gemacht. Wir haben seine Vorwürfe dennoch sehr ernst genommen, die er ja im Jahr 2013 erhoben hat. Wir haben diese Vorwürfe der Behördenleitung mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Die Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen.
Doch ist es wirklich so einfach [3]?
Im Interview mit Telepolis schildert Jungbluth im Detail die Zustände, die er bei der saarländischen Justiz ausgemacht haben will. Deutlich wird auch: Eine pauschale Justizkritik, wie sie immer wieder von Justizkritikern angebracht wird, greift zu kurz. Jungbluth spricht an, dass auch diejenigen, nämlich die Justizangestellten, die häufig für ihre Arbeit kritisiert werden, unter Rahmenbedingungen agieren, die Fehler und Fehlverhalten geradezu provozieren. Der 36-Jährige, der heute an der Universität in Mainz als Dozent tätig ist, gewährt einen Blick hinter die Kulissen eines Justizsystem, das offensichtlich unter gewaltigen Missständen leidet – oft auch mit fatalen Konsequenzen für die Rechtssuchenden, wie etwa im Fall Mollath.
Herr Jungbluth, Sie waren auf dem besten Wege, Karriere im Justizsystem zu machen, doch dann haben Sie die Reißleine gezogen. Was ist passiert?
David Jungbluth: Es kommt mir entgegen, dass Sie ihre Eingangsfrage in dieser Art formulieren, denn bereits das Wort „Karriere“ impliziert, dass es im Rahmen einer Tätigkeit in der Justiz, um eine persönlichen beruflichen Erfolg geht, sei es finanzieller Art oder durch den Erhalt von gesellschaftlichen Ansehen. Beide Punkte waren aber für mich nicht die ausschlaggebenden Motive, mich um eine Tätigkeit in der Justiz zu bemühen, sondern ich wollte – mag sich dies auch auf den ersten Blick etwas pathetisch oder gar naiv anhören – versuchen, einen Beitrag zur Herstellung von Gerechtigkeit zu leisten. Ich hatte die Hoffnung, dies in der Justiz am besten bewerkstelligen zu können.
Soweit ihre Annahme.
David Jungbluth: Ja, mir ist dann aber schnell klar geworden, dass – vielleicht etwas überspitzt formuliert – das Justizsystem, zumindest so, wie ich es im Saarland kennengelernt habe – in seiner faktischen Struktur nicht darauf ausgelegt ist, Verfahren in einem Sinne zu betreiben, die der umfassenden Wahrheitsfindung dienen, geschweige denn, mehr oder weniger ausschließlich gerechte Entscheidungen zu fällen. Ich habe daher für mich keine andere Alternative gesehen, als aus diesem System auszuscheiden. Dies insbesondere auch deswegen, weil für mich nicht mal ansatzweise ein Hoffnungsschimmer bestanden hat, dass man „von innen“ eine Änderung herbeiführen könnte.
„Sich mit etwaigen juristischen Problemen zu beschäftigen, dafür bleibt in aller Regel so gut wie keine Zeit“
Können Sie schildern, was das im Einzelnen heißt?
David Jungbluth: Zunächst möchte ich betonen, dass alle von mir geäußerte Kritik nicht pauschal zu verstehen ist. Zum einen gibt es viele ehemalige Kolleginnen und Kollegen, die versuchen, ihre Arbeit, so gut wie es eben nur geht, gewissenhaft zu erledigen. Zum anderen dürfen meine Angaben nicht dergestalt interpretiert werden, dass in der Justiz mehr oder weniger ausschließlich falsche oder nicht sachgerechte Entscheidungen getroffen werden.
Worauf wollen Sie hinaus?
David Jungbluth: Es existieren meiner Ansicht nach ganz klare strukturelle Mängel, welche die eben angesprochenen Fehler evident begünstigen. Zudem besteht eine Tendenz, dass sich die Probleme weiter verschärfen werden.
Praktische Erfahrungen haben Sie aber nur bei der saarländischen Justiz gesammelt, oder?
David Jungbluth: Das ist richtig. Und daher kann ich in erster Linie lediglich von meinen Erfahrungen im Saarland berichten, da ich ja ausschließlich dort tätig war. Mir ist aber aus Gesprächen mit ehemaligen Kolleginnen und Kollegen bekannt, dass durchaus auch in anderen Bundesländern ähnliche Probleme herrschen. Zudem ist es so, dass ich in erster Linie für die ordentliche Gerichtsbarkeit (mithin Strafgerichts- und Zivilgerichtbarkeit) spreche, da ich nur diesen Bereichen eingesetzt war. Diese Felder stellen aber naturgemäß einen wesentlichen Teil der Justiz dar.
Gut, aber nochmal zurück zur Ausgangsfrage: Wo liegen konkret die Probleme?
David Jungbluth: Ok, machen wir es konkret: Es ist so, dass man als Richter – man kann dann entweder als Richter oder, wie ich zunächst, als Staatsanwalt eingesetzt werden – vom ersten Tag an, ohne jegliche Eingewöhnungszeit, von Aktenbergen mehr oder weniger erschlagen wird. Obwohl das Dezernat, das ich am Anfang zu betreuen hatte, vergleichsweise noch eine leicht unter-durchschnittliche Verfahrenszahl aufwies (meiner Erinnerung nach waren es 138 laufende Verfahren), kommt man kaum dazu, den Inhalt einer Akte einigermaßen ausführlich zu studieren, geschweige denn zu reflektieren. Dazu kommt, dass ja, zumindest in der Zivilgerichtsbarkeit, aber teilweise auch im strafrechtlichen Bereich, in manchen Fällen eigentlich eine tiefergehende rechtliche Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt zu erfolgen hat. Sich mit etwaigen juristischen Problemen zu beschäftigen, dafür bleibt allerdings in aller Regel so gut wie keine Zeit.
Was bedeutet das alles?
David Jungbluth: Es ist also so, dass aufgrund der umfassenden Verfahrenszahl, die den einzelnen Dezernenten, also Richter bzw. Staatsanwalt, trifft, mehr oder weniger keine Möglichkeit verbleibt, sich mit den jeweiligen Verfahren angemessen zu befassen. Darauf wird aber, so wurde es mir zumindest bei der Staatsanwaltschaft vom ersten Tag an vermittelt, auch kein besonders großer Wert gelegt.
Verstehe ich Sie richtig: Es wird kein besonders großer Wert darauf gelegt, sich intensiv mit den Verfahren zu beschäftigen?
David Jungbluth: Das habe ich gesagt. Es geht letztendlich nur darum, die Akte – im wahrsten Sinne des Wortes – so schnell wie möglich vom Tisch und das Verfahren schnellstmöglich abgeschlossen zu haben, damit am Ende des Monats die persönliche Statistik stimmt.
Das Ganze hat also etwas von einer Art Arbeit am Fließband?
David Jungbluth: Es ist wie ein Fließband, das stetig und in hohem Tempo weiterläuft. Sollte man zu viel Zeit darauf verwenden, sich mit einem einzelnen Fall zu beschäftigen, rächt sich das bitter, weil das Band halt – ohne Rücksicht auf die etwaige Komplexität eines einzelnen Falles – weiter Fälle liefert. Man wird dadurch quasi dazu gezwungen, Verfahren mehr oder weniger oberflächlich zu bearbeiten, möchte man vermeiden, dass man nicht irgendwann mit seinem ganzen Laden absäuft.
Im Büro eines Staatsanwaltes dürften so einige Akten liegen.
David Jungbluth: Völlig richtig, wobei das auch etwas von dem jeweiligen Dezernat und auch der Art, wie man mit den Verfahren umgeht, abhängt. Teilweise sind die Büros voller Akten – und ich meine damit dann wirklich das ganze Büro, also beispielsweise auch Akten unter und neben dem Schreibtisch sowie sonst auf dem Fußboden verteilt und an den Wänden hochgestapelt.
Vielleicht können Sie erahnen, dass diese Aktenberge auch eine psychologische Belastung sind. Ich weiß von ehemaligen Kolleginnen und Kollegen bei der Staatsanwaltschaft, die ihre Akten vor lauter Verzweiflung entweder im Kleiderschrank „versteckt“ haben, Hauptsache, sie mussten die nicht mehr sehen. Andere haben, nur zu dem Zwecke, dass Ihr Büro einen sauberen Eindruck macht, in den Verfahren eine Wiedervorlage verfügt. Das heißt, die Akten haben dann einfach für beispielsweise vier Wochen in einem Fach in der Geschäftsstelle gelegen, ohne dass irgendetwas passiert ist.
„Das System provoziert Fehler“
Ein Fortgang der Ermittlungen sieht anders aus.
David Jungbluth: Nein, davon kann man dann wirklich nicht mehr sprechen.
Was bedeutet denn diese Quantität an Akten weiter für die Praxis?
David Jungbluth: Dieses Pensum führt natürlich dazu, dass man versucht, die Arbeitsabläufe radikal zu ökonomisieren. So werden Akten beispielsweise oft nur noch „quergelesen“. Das mag in manchen Fällen gutgehen oder sogar auch angemessen sein, aber halt nicht immer. Alleine aus der umfassenden Verfahrenszahl und statistischen Erwägungen ergibt sich zwangsläufig, dass immer wieder auch wesentliche Punkte nicht zur Kenntnis genommen werden. Wenn aber erst mal ein Fehler geschehen ist, dürfte es den meisten schwer fallen, diesen einzugestehen und zurück zu rudern.
Was heißt wesentliche Punkte nicht zur Kenntnis nehmen? Wie darf man sich das vorstellen. Können Sie ein Beispiel nennen?
David Jungbluth: Nehmen wir doch nur mal Verfahren, in denen es um eine etwaige Schuldunfähigkeit des Beschuldigten geht, und wo dann ein psychologisches Gutachten erstellt wird. Diese fallen oftmals relativ umfangreich aus. Man hat aber kaum Zeit, diese vollständig zu lesen, da man sonst mit der Bearbeitung der anderen Fälle nicht hinterher kommt. Ich weiß daher von ehemaligen Kolleginnen und Kollegen bei der Staatsanwaltschaft, die regelmäßig lediglich die Zusammenfassung am Ende des Gutachtens gelesen haben, aus der sich dann ergab, ob der Beschuldigte unter einer psychischen Störung leidet oder nicht. Wenn man aber sich ausschließlich die letzten vier Seiten eines vierzigseitigen Gutachtens anschaut, kann man meines Erachtens nach nicht erkennen, ob die Ausführungen des Sachverständigen insgesamt in sich schlüssig sind oder eben nicht. Später, also beispielsweise in einer höheren Instanz, dann noch einmal zurück zu rudern und gegebenenfalls dort dann sogar zuzugeben, dass man das Gutachten ursprünglich nicht vollständig gelesen hat, halte ich dann für äußerst unrealistisch. Das System provoziert mithin Fehler. Menschliche Schwächen perpetuieren diese dann noch gegebenenfalls.
Bei ihren Ausführungen denke ich an den Fall Mollath. Wie haben Sie den Fall wahrgenommen?
David Jungbluth: Der Fall Mollath ist insofern schwer einzuschätzen, als dort ja auch aufgrund des Schwarzgeldskandals, auf den der Beschuldigte Mollath aufmerksam gemacht hat, der Verdacht einer politischen Einflussnahme besteht. Das kann ich aber natürlich aus der Ferne nicht beurteilen und möchte mich auch nicht zu Spekulationen hinreißen lassen. Wenn der damals Vorsitzende Richter im Landtags-Untersuchungsausschuss aber angibt, dass er doch keine 106 Seiten Verteidigungsschrift lese, passt das doch sehr zu den Erfahrungen, die ich gemacht habe.
Und wenn man sich vor Augen hält, dass im Rahmen der Entscheidung über die Fortsetzung der Unterbringung der psychologische Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten und in seinen mündlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung teilweise völlig widersprüchliche Angaben gemacht und sich das Gericht hiermit so gut wie überhaupt nicht auseinandergesetzt hat, fragt sich doch sehr, ob das Gericht oder der Gutachter im Ergebnis über die Frage einer Unterbringung entscheidet. Der oben beschriebene Perpetuierungseffekt könnte hier jedenfalls eingetreten sein.
Nochmal zu den strukturellen Problemen. Was haben Sie noch erkannt?
David Jungbluth: Problematisch ist in meinen Augen auch der interpersonelle Umgang. Grundsätzlich ist es ja qua Gesetz so, dass man als neu eingestellter Richter zunächst „Richter auf Probe“ (Assessor) ist. Die Probezeit dauert hier maximal fünf Jahre, wobei man im Saarland in der Regel dann nach vier Jahren zum Richter/Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt wird. In dieser Zeit ist man allerdings Verfügungsmasse und kann, je nach Bedarf, innerhalb der Justizzweige hin und her versetzt werden.
Aber wo ist da das Problem?
David Jungbluth: Das Problem hierbei ist, dass man – wenn man ein neues Dezernat besetzt – kein einziges der jeweiligen Verfahren kennt. Das heißt, man fängt dann quasi wieder „bei Null an“. Das sind enorme Reibungsverluste, die auf diese Art und Weise entstehen, denn der Arbeitstag bekommt durch eine Ver- bzw. Umsetzung nicht mehr Stunden.
Dazu kommt, dass die Betroffenen – und dies ist wohl ein ziemliches Spezifikum im Saarland – überhaupt nicht gefragt werden, ob Sie mit einer solchen Ver- bzw. Umsetzung einverstanden sind, Sie werden nicht einmal angehört. In aller Regel, wird man zwei Wochen vor der anstehenden Umsetzung über diese offiziell informiert, wenn man „Glück“ hat, ist vorher schon etwas durchgesickert und man erlangt auf informellem Wege Kenntnis von der neuen Tätigkeit. Dies hat manchmal die absurde Konsequenz, dass derjenige, der von der Ver- bzw. Umsetzungsmaßnahme betroffen ist, mehr oder weniger als letzter in der Behörde erfährt, dass und in welchem Bereich er demnächst eine neue Arbeit verrichten darf.
Dass ein solcher interpersoneller Umgang naturgemäß nicht gerade die Arbeitsmoral steigert, dürfte jedem einleuchten. Ganz abgesehen davon halte ich das für einen ziemlich respektlosen Umgang mit den Bediensteten.
In Ihrem Schreiben an die saarländische Justizministerin sprechen Sie auch davon, dass Sie auf ihr erstes Gehalt fast drei Monate warten mussten. Wie geht so etwas?
David Jungbluth: Das ist eine gute Frage, die ich Ihnen allerdings auch nur schwer beantworten kann. Es ist aber so, dass das bei mir kein Einzelfall war, sondern es wohl regelmäßig vorkam, dass Berufsanfänger einige Zeit auf ihr Gehalt warten mussten und dann, nach einer gewissen Wartezeit, zunächst auch lediglich einen Abschlag erhalten haben. Das ist aber gerade für Assessoren, die direkt aus der Ausbildung kommen und oftmals keinerlei Rücklagen haben, besonders misslich. Zudem ist zu berücksichtigen, dass nicht wenige, wie auch ich, aus einem anderen Bundesland zugezogen sind und somit eventuell nicht unerhebliche Umzugskosten zu stemmen hatten.
Wie haben Sie für sich die Frage nach dem Warum beantwortet?
David Jungbluth: Es gibt für mich hier eigentlich nur zwei Erklärungsansätze: Entweder kommen die zuständigen Sachbearbeiter in der Besoldungsstelle mit der Bearbeitung nicht hinterher, was mich in Anbetracht der Personalpolitik des Saarlandes nicht verwundern würde. Auf der anderen Seite war die Besoldungsstelle nach meinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis recht schnell aktiv, was die besoldungstechnische Abwicklung betrifft.
Es drängt sich daher auch eine zweite Variante auf, nämlich die, dass die verspätete Zahlung vorsätzlich geschieht, um, zumindest für einen gewissen Zeitraum, Kosten zu sparen. Ich muss allerdings betonen, dass dies rein spekulativ ist.
Zu berücksichtigen ist aber, dass es durchaus ein gewisses System der Kosteneinsparung bei der Besoldung der Richter gibt.
Was bedeutet das?
David Jungbluth: Meiner Kenntnis nach ist es so, dass Bedienstete, die befördert werden sollen, beispielsweise zum Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft, die entsprechende Tätigkeit bei voller dienstlicher Verpflichtung und Verantwortung für einige Monate verrichten und erst anschließend offiziell befördert werden, mithin zunächst weiter das Gehalt eines einfachen Staatsanwalts beziehen, obwohl sie faktisch Abteilungsleiter sind. Und dies, wie gesagt, bei entsprechendem Arbeitsanfall und in voller Verantwortung. Diese Vorgehensweise hat System und ist meiner Ansicht nach moralisch verwerflich, wenn nicht gar rechtswidrig. Aber auch hier gilt leider, wie bei all den anderen Missständen, keiner wehrt sich.
Das klingt nach einer fragwürdigen Kosteneinsparungspolitik.
David Jungbluth: Dazu kann ich auch noch eine Anekdote erzählen. Das Saarland hat vor einiger Zeit beschlossen, dass sämtliche Assessoren, die ab dem Jahre 2011 eingestellt sind, in den ersten zwei Jahren eine Besoldungskürzung von circa 10% erhalten. Das heißt, dass diese genau dieselbe Arbeit wie die anderen Kollegen verrichten, dafür aber rund 350,- Euro im Monat weniger erhalten. Dies ist nach meiner Rechtsauffassung nach ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Ich habe daher im März 2012 einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung gestellt. Trotz mehrfacher Aufforderung wurde dieser bis heute nicht beschieden. Das ist im Ergebnis nicht anderes als eine Rechtsverweigerung, um nicht den Begriff der Rechtsbeugung zu gebrauchen.
Anhang
[2] sr-mediathek.sr-online.de/index.php?seite=7&id=26516&startvid=10
Wer tatsächlich als Richter, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Notar tätig sein darf…
Musteranzeige nach Washington D.C.
Da sich alle Beamte auf erloschene Gesetze (siehe Bereinigungsgesetze) berufen – und selbst diese brechen sie nach ihrem Gutdünken -, so sollte jeder per Einschreiben/Rückschein diese Beamte anzeigen! Ich sende den „Betroffenen“ immer eine Durchschrift und ich kann euch sagen, die ticken richtig aus. Das haben sie auch verdient!
John Doe, Freudenweg 69, 11111 Lächeldorf (Postanschrift)
Mein Zeichen: DID: 12-07-23-$sek_9918a
The US Department of Justice
Secretary of Justice
950 Pennsylvania Avenue NW
Washington D. C. 20530-0001
USA
Datum: 23.07.2012
Strafanzeige/Strafantrag
Ich, John Doe, erstatte hiermit Strafanzeige/Strafantrag gegen:
1. den sogenannten Gerichtsvollzieher am sogenannten Amtsgericht Fruststadt, Herrn
TERZ-OTTO BEUGHEINI,
zu laden über
Terrorstr. 2
11111 Fruststadt
sowie
2. die sogenannten Aufsichtsführenden Richter (Dienstaufsicht des Herrn TERZ-OTTO
BEUGHEINI)
zu ermitteln und zu laden über
Amtsgericht Fruststadt
Terrorstr.1
11111 Fruststadt
und
3. alle weiteren sogenannten Amtswalter in ihren jeweiligen Funktionen, die aus dem in der Anlage befindlichen Schriftsatz DID: 12-07-22-$sek_1881 an den sogenannten Gerichtsvollzieher, Herrn TERZ-OTTO BEUGHEINI, als Beteiligte hervorgehen
wegen Vergehen nach
Kontrollratsgesetz Nr. 2 (MRG Gesetz Nr. 2) insb. Art. I, III, IV, V, VI
Kontrollratsgesetz Nr. 4 Art. I (Umgestaltung des Deutschen Gerichtswesens)
SHAEF Gesetz Nr. 53
Proklamation Nr. 1
und
sowie aus allen anderen rechtlichen Gesichtspunkten.
Seite 2 von 3
DID: 12-07-23-$sek_9918a
Begründung:
Mit drei Schriftstücken, datiert vom 03.07.2012, hat Herr TERZ-OTTO BEUGHEINI, nachhaltig dokumentiert, daß er kein Freund von Recht und Gesetz zu sein scheint sondern viel mehr als Anhänger oder zumindest als Sympathisant der Nazi-Ideologie zuzuordnen ist.
Dafür spricht allein schon die Tatsache, daß der Beschuldigte auch die Hitler-Verordnung JBeitrO (Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 aus der NS-Zeit) in seinem Repertoire hat.
Die Alliierten haben mit dem
1. Kontrollratsgesetz Nr. 1 Ausrottung der Nazigesetze vom 20. September 1945,
2. Das Urteil Tribunal General 06.01.1947 ist für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend, alle Gesetze des NS-Regimes von Adolf Hitler aufgehoben, bzw. für ungültig erklärt.
Der Beschuldigte sogenannte Gerichtsvollzieher am Amtsgericht Fruststadt hält demnach auch an NS-Gesetzen von Adolf Hitler fest.
Für den Anzeigeerstatter und Unterzeichner besteht gemäß Artikel 139 GG und den nachfolgenden Bestimmungen/Gesetzen das sinnvolle Verbot, ein Wiederaufleben oder die Weiterführung von NS-Strukturen in irgendeiner Form (z. B. finanziell oder durch bloße Akzeptanz) direkt oder indirekt zu unterstützen.
Mit dem zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht v. 23.11.2007 haben sich die Besatzungsmächte (so wird von vielen Bürgern gemutmaßt, da eine freiwillige Selbstenthauptung des BRD-Konstrukts als unwahrscheinlich erscheint) mit Art. 4 § 3 zu ihren Rechten und Pflichten bekannt (BGBl. I Nr. 59, S. 2614). Damit sind sämtliche Kontrollratsgesetze, SHAEF Gesetze sowie die SMAD Befehle wieder uneingeschränkt und vorbehaltlos gültig.
Das hat zur Folge:
1. Im besetzten Gebiete werden alle Oberlandesgerichte und alle Gerichte, über welche die erstgenannten Gerichte Rechtsmittel- oder Aufsichtsinstanz sind geschlossen und wird diesen die Amtsgewalt entzogen, und zwar solange bis sie ermächtigt werden, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen
2. Entscheidungen, Urteile, Beschlüsse, Verfügungen oder Anordnungen, welche von diesen Gerichten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes und während der einstweiligen Schließung erlassen werden, sind innerhalb des besetzten Gebietes nichtig.
3. Alle Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte im besetzten Gebiet dürfen erst dann wiedereröffnet werden und ihre ordentliche Tätigkeit aufnehmen, wenn und soweit dies in schriftlichen Anweisungen, der Militärregierung bestimmt wird.
4. Verwaltungsgerichte sollen erst dann wiedereröffnet werden, und ihre ordentliche Tätigkeit aufnehmen, wenn und soweit dies in schriftlichen Anordnungen der Militärregierung bestimmt wird.
5. Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt, bzw. Amtswalter tätig werden.
Der Anzeigeerstatter und Unterzeichner hat gemäß
1. Artikel 10 der Menschenrechte UNO Resolution 217A (III) vom 10.12.1948,
2. Artikel 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950,
3. Artikel 14 – Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, …
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DID: 12-07-23-$sek_9918a
… ein Recht auf ein gerechtes Verfahren unter Mitwirkung von gesetzlichen Richtern i. V. m. gültigen Gesetzen, was ihm bisher verwehrt wurde.
Statt dessen nimmt ein sogenannter Gerichtsvollzieher, TERZ-OTTO BEUGHEINI unverhohlen sogenannte „Amtshandlungen“, dabei sogar die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 GG), die Rechtssicherheit u. das Bestimmtheitsgebot (Art. 20 und Art. 80 Abs. 1 Satz 2, Art 103 Abs. 2 GG) und das Rechtsstaatprinzip (Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) mißachtend und diesbezüglich von seinen Vorgesetzen (Aufsichtsführende Richter) gedeckt, zum Nachteil des Unterzeichners vor, ja er verletzt sogar permanent dessen Grund- und Menschenrechte.
Die im Namen des sogenannten Amtsgerichtes Fruststadt und des Landgerichtes Kempten von den oben genannten Personen gegen den Unterzeichner gerichteten Aktivitäten, also das Zuwiderhandeln gegen die aktuellen Kontrollrats- und SHAEF Gesetze sowie die vorsätzliche rechtswidrige Anwendung nicht in Kraft getretener ungültiger Gesetze erfüllt möglicherweise die folgende Straftaten wie Vorteilsnahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung, Unterlassung einer Diensthandlung, Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall, Rechtsbeugung, Körperverletzung im Amt, Falschbeurkundung im Amt, Gebührenüberhebung, Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, Nötigung, Erpressung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Hochverrat gegen den Bund, Hochverrat gegen das Land und weiterer Normen.
Es sind hierzu entsprechende Ermittlungen aufzunehmen.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß eine Haftungsverpflichtung der hier angezeigten Person(en) aus einer Verletzung des Völkerrechts, Menschenrechtes oder eines Vertrages der Vereinigten Staaten gemäß dem Alien Claims Tort Act – 28 U.S.C. § 1350 vor einem district court in den USA, wonach US-Gerichte sachlich zuständig sind, auch wenn alle Beteiligten nicht US-amerikanischer Nationalität sind und die Ereignisse, die die Anspruchsgrundlage darstellen, nicht auf US-Boden sondern, wie im Fall Deutschlands auf beschlagnahmten, besatzungsrechtlich verwalteten Ländern, gegenüber dem Anzeigeerstatter und Unterzeichner, besteht.
Der in der Anlage befindliche Schriftsatz – DID: 12-07-22-$sek_1881 incl. Anlagen – wurde dem sogenannten Gerichtsvollzieher, Herrn TERZ-OTTO BEUGHEINI am 23.07.2012 von einem seitens des Unterzeichners bevollmächtigten Vertreter übergeben, wobei Herr TERZ-OTTO BEUGHEINI aussagte, daß ihn die Einwände des Unterzeichners nicht interessieren und er seine rechtswidrigen, gegen den Unterzeichner gerichteten Handlungen fortsetzen will.
Bitte teilen Sie dem Unterzeichner zeitnah die Vorgangsnummer mit, unter der vorliegende(r) Strafanzeige/Strafantrag bearbeitet wird.
John Doe, Grundrechtsträger
Anlage(n): Schriftsatz Zurückweisung incl. Anlagen: DID: 12-07-22-$sek_
Der Völker- und Menschenrechtsbruch der Regierung, der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Alliierten und dem Deutschen Volke, zur Fortsetzung des Nationalsozialismus
vom Reichskanzler
Es darf ihnen, als durch das, für die Übergangszeit vom 23.05.1949 bis zum 18.07.1990 00 00 Uhr MESZ zu bestehen gehabt habende besatzungsrechtliche Mittel der Westmächte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, vom 23.05.1949 [BGBl.S.1ff], als grundgesetzlich niederes Rechtswesen, dem fortbestehen zu habenden, reichsverfassungsrechtlich höherem Rechtswesen, des mit seiner fortbestehen zu habenden und wiederherzustellenden Regierungshauptstadt Groß-Berlin, neutral, handlungsfähig und souverän wiederherzustellenden Staates 2tes Deutsches Reich gegenüberstehend,
wie auch durch das, für die Übergangszeit vom 01.09.1950 bis zum 03.10.1990 00 00 Uhr MESZ zu bestehen gehabt habende besatzungsrechtliche Mittel der Westmächte Verfassung von Berlin, vom 01.09.1950 [VOBl.I S.433 ff], als Berliner landesverfassungsrechtlich niederem Rechtswesen, dem fortbestehen zu habenden preußisch reichslandesverfassungsrechtlich höherem Rechtswesen, des mit seiner fortbestehen zu habenden und wiederherzustellenden Regierungshauptstadt Groß-Berlin neutral, handlungsfähig und souverän wiederherzustellenden Reichslandes Freistaat Preußen gegenüberstehend,
daß das für das Gebiet, der auch am heutigen Tage fortbestehen zu habenden Besonderen Zone Berlin der Viermächte, berlinstatus- und reichsverfassungsrechtlich weder zum reichsverfassungsrechtlichen Rechtswesen, des fortbestehen zu habenden und wiederherzustellenden Staates 2 tes Deutsches Reich, reichsverfassungsrechtlich sachlich zuständige, noch reichsrechtlichem Gerichtsverfassungsgesetz in der, durch die Viermächte zum 22.05.1949 bereinigten Fassung Anwendung zu finden habenden gerichtsverfassungsgesetzlich zulässige, sondern ausschließlich dem grundgesetzlich niederen Rechtswesen unterliegende Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, des seit dem 18.08.1990 für eine erneute Übergangszeit zu bestehen habenden besatzungsrechtlichen Mittels der Westmächte Verwaltungseinheit Bundesrepublik des vereinten Deutschland gegenüberstehend,
wie auch das, weder zum preußisch reichslandesverfassungsrechtlichen Rechtswesen, des fortbestehen zu habenden und wiederherzustellenden Reichslandes Freistaat Preußen, preußisch reichslandesverfassungsrechtlich sachlich zuständige, noch zur preußischen Verwaltungsgerichtsordnung in der durch die Viermächte zum 22.05.1949 bereinigten Fassung, Anwendung zu finden habenden gerichtsverfassungsgesetzlich zulässige, sondern ausschließlich dem Berliner landesverfassungsrechtlich niederen Rechtswesen unterliegende Verfassungsgerichtshof des, seit dem 03.10.1990 für eine erneute Übergangszeit zu bestehen habenden besatzungsrechtlichen Mittels der Viermächte Verwaltungseinheit vereintes Land Berlin gegenüberstehend, nicht entgangen sein,
daß das für das Gebiet der Besonderen Zone Berlin weder sachlich zuständige, noch grundgesetzlich gerichtsverfassungsgesetzlich zulässige Bundesverfassungsgericht, zur Feststellung welche Rechtsgrundlage für das Reichskonkordat mit dem Heiligen Stuhl Anwendung zu finden hätte, im Jahre 1957, das durch Artikel I § 1 des am 09.05.1945 in Kraft getreten fortgeltend Anwendung zu finden habenden SHAEF-Gesetzes Nr.1, (Amtsbl. US Mil.-Reg.Deutschl.) betreffend den gegen Deutschland,
und damit gegen den fortbestehen zu habenden und wiederherzustellenden Staate 2tes Deutsches Reich das fortbestehende Kriegsrecht des SHAEF-Gesetzgebers USA, wie auch durch Artikel I § 1 a) und § 2 des in Kraft getreten fortgeltend Anwendung zu finden habenden Kontrollratsgesetzes Nr.1, des Alliierten Kontrollrates in Deutschland, vom 20.09.1945 (Amtsbl. All. Kontrollrats Deutschl.S.6 ff) betreffend den gegen Deutschland,
und damit gegen den fortbestehen zu habenden und wiederherzustellenden Staate 2tes Deutsches Reich das fortbestehende Kontrollratsrecht des Alliierten Kontrollrats in Deutschland das Besatzungsrecht der Viermächte,
in dem Wissen und Bewußtsein,
daß weder die Bundesrepublik Deutschland (BRD) zu irgendeinem Zeitpunkt Deutschland war,
noch die Verwaltungseinheit Bundesrepublik des vereinten Deutschland, Deutschland ist,
gegen das Deutschland fortbestehend Anwendung zu finden habende Kontrollratsrecht des fortbestehenden Rates der Außenminister der Fünfmächte verstößt,
zur Fortführung einer, ohne Wiedervereinigung Deutschland als Ganzes nicht bestehenden „laufenden Rechtsprechung“ das aufgehobene nationalsozialistische Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat – Ermächtigungsgesetz – vom 24.03.1933 [RGBl.I S.141],
und durch eine weitere Handlung im Jahre 1957, in der durch die Alliierten aufgelösten Waffen SS, die zu Wasser, zu Lande, und in der Luft nicht kapituliert hatte, zur Fortführung der Verherrlichung des Nationalsozialismus durch die Bundesrepublik Deutschland nicht nur zum geltenden Rechtsmittel erklärt, sondern die Waffen SS zur Ehrenlegion hochstilisiert, wie durch Schreiben vom 02.01.1961 zum Geschäftszeichen – 9250/1 II – 25 244/60 – des Bundesminister der Justiz schriftlich belegt bestätigt wurde.
So entspricht es ebenfalls der Wahrheit, daß es das nationalsozialistische Unrechtssystem des Dritten Reiches ist, welches zur Erneuerung des Reiches, und damit der Stärkung der NSDAP, mit dem Zweiten Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich – Reichsstatthaltergesetz – vom 07.04.1933 (RGBl.I S.173 ff) nicht nur der Begriff Sachsen-Anhalt errichtet, welcher durch die Verwaltungseinheit Bundesrepublik des vereinten Deutschlands zur weiteren Verherrlichung des Nationalsozialismus benutzt wird, sondern werden ab 1943 die Reichsgesetzblätter in lateinischer Schrift gedruckt.
In dem Wissen und Bewußtsein des Rechtsaktes der Viermächte am 17.07.1990 in Paris, daß mit sofortiger Wirkung zum 18.07.1990 00 00 Uhr MESZ im Gebiet des, seit dem 18.07.1990 für eine erneute Übergangszeit zu bestehen habenden, zu einem durch die Westmächte zu bestimmenden Termin wieder aufzulösen, besatzungsrechtlichen Mittels der Westmächte Verwaltungseinheit Bundesrepublik des vereinten Deutschland wieder sein zu habende Staatsbürger des fortbestehen zu habenden, neutral, handlungsfähig und souverän wiederherzustellenden Staates 2 tes Deutsches Reich,
darf es nicht entgangen sein, daß das mit seiner fortbestehen zu habenden und wiederherzustellenden Regierungshauptstadt Groß-Berlin, der fortbestehen zu habende, in seinen Außengrenzen vom 31.12.1937 neutral, handlungsfähig und souverän wiederherzustellende Staat 2tes Deutsches Reich, dem reichsverfassungsrechtlichen Rechtswesen höher gegenüber dem niederen grundgesetzlichen Rechtswesen, für die Übergangszeit vom 23.05.1949 bis zum 18.07.1990 zu bestehen gehabt habenden besatzungsrechtlichen Mittel der Westmächte Bundesrepublik Deutschland ebenso gegenüberstehend,
wie auch das, unter der Führung der USA, seit dem 18.07.1990, für eine durch die fortbestehen zu habenden Westmächte zu bestimmende erneute Übergangszeit, dem reichsverfassungsrechtlichen Rechtswesen höher, dem grundgesetzlich niederen Rechtswesen gegenüberstehend, bis zu einem, durch die Westmächte zu bestimmenden Termin aufzulösen seiend, das bestehen zu habende besatzungsrechtliche Mittel der Westmächte Verwaltungseinheit Bundesrepublik des vereinten Deutschland weder über eine Verfassung verfügt, noch ein souveräner Staat ist.
– das mit seiner fortbestehen zu habenden und wiederherzustellenden Regierungshauptstadt Groß-Berlin, das fortbestehen zu habende, in seinen Innengrenzen vom 01.08.1941 neutral, handlungsfähig und souverän wiederherzustellende Reichsland Freistaat Preußen, dem preußisch reichslandesverfassungsrechtlichen Rechtswesen höher gegenüber dem niederen Berliner landesverfassungsrechtlichen Rechtswesen, für die Übergangszeit vom 01.09.1950 bis zum 03.10.1990 zu bestehen gehabt habenden besatzungsrechtlichen Mittel der Westmächte Land Berlin gegenüberstehend,
wie auch das, unter der Führung der USA, seit dem 03.10.1990 für eine durch die fortbestehen zu habenden Viermächte zu bestimmende, erneute Übergangszeit, dem reichslandesverfassungsrechtlichen Rechtswesen höher gegenüberstehend dem niederen Berliner landesverfassungsrechtlichen Rechtswesen, bis zu einem durch die Viermächte zu bestimmenden Termin aufzulösen seiend,
das bestehen zu habende besatzungsrechtliche Mittel der Westmächte Verwaltungseinheit vereintes Land Berlin, weder über eine Bundesländerverfassung verfügt, noch ein souveränes Bundesland ist.
– der mit seinem Regierungssitz, des Oberbürgermeisters in Groß-Berlin, in seinen Grenzen vom 01.04.1938 fortbestehen zu habende neutral, handlungsfähig und souverän wiederherzustellende Kommunalverband Gebietskörperschaft von Groß-Berlin, dem preußisch kommunalverfassungsrechtlichen Rechtswesen höher gegenüberstehend dem niederen Berliner landesverfassungsrechtlichen Rechtswesen, für die Übergangszeit vom 01.09.1950 bis zum 03.10.1990 zu bestehen gehabt habenden besatzungsrechtlichen Mittel der Westmächte Land Berlin,
wie auch das, unter der Führung der USA, seit dem 03.10.1990 für eine, durch die fortbestehen zu habenden Viermächte zu bestimmende, erneute Übergangszeit dem kommunalverfassungsrechtlichen Rechtswesen gegenüberstehend, bis zu einem durch die Viermächte zu bestimmenden Termin aufzulösen seiend, das bestehen zu habende besatzungsrechtliche Mittel der Westmächte Verwaltungseinheit vereintes Land Berlin weder über eine Bundesländerverfassung verfügt, noch ein souveränes Bundesland ist.
– das für die erneute Übergangszeit vom 03.10.1990 bis zu einem durch die Viermächte zu bestimmenden Termin bestehen zu habende besatzungsrechtliche Mittel der Viermächte Verwaltungseinheit vereintes Land Berlin, seit dem 03.10.1990 weiterhin aus den 12 Verwaltungsbezirken, der fortbestehen zu habenden Westsektoren, sowie den 8 Verwaltungsbezirken des fortbestehen zu habenden Russischen Sektor, als mit seinen 20 Stadtbezirken fortbestehen zu habender preußischer Kommunalverband Gebietskörperschaft von Groß-Berlin, für eine erneute Übergangszeit dem preußisch kommunalverfassungsrechtlichen Rechtswesen höher gegenüberstehend dem niederen Berliner landesverfassungsrechtlichen Rechtswesen, bis zu einem, durch die Viermächte zu bestimmenden Termin aufzulösen, das bestehen zu habende besatzungsrechtliche Mittel der Viermächte Verwaltungseinheit vereintes Land Berlin weder über eine Bundesländerverfassung verfügt, noch ein souveränes Bundesland ist.
Zusammenfassung:
Indem das real zu bestehen habende besatzungsrechtliche Mittel der Westmächte Verwaltungseinheit Bundesrepublik des vereinten Deutschland sich völker-, kriegs-, alliierten europakontrollratsverwaltungsgesetzes-, besatzungs-, reichsverfassungs- und menschenrechtswidrig, in dem Wissen und Bewußtsein, sowie unter dem Schutz der Europäischen Union,
- gegen den Willen der USA,
- gegen den Willen des Vereinigten Königreiches und
- gegen den Willen der Föderativen Republik Rußland,
daß ohne Friedensvertrag Deutschland betreffend mit dem Staate 2tes Deutsches Reich, der Kriegszustand nicht beendet ist, sondern seit dem 09.05.1945 ausschließlich ein Waffenstillstand besteht, daß die Europäische Union zu keinem Zeitpunkt mit den zu proklamierenden Vereinigten Staaten von Europa vom Atlantik, einschließlich des Mittelmeerraumes, bis zum Ural (US-EUCOM) identisch sein werden,
- zum Ausbau der Bundeswehr zur Kriegsarmee,
- zur Verhinderung der Wiedervereinigung Deutschland als Ganzes, wie auch
- zur Verhinderung des mit dem wiederherzustellenden Staate 2tes Deutsches Reich abzuschließenden Friedensvertrag, so auch
- zur Verhinderung, der noch lebenden Weltweit, als Kriegsverbrecher abgeurteilten Angehörigen der Waffen SS, im Gebiet der Verwaltungseinheit Bundesrepublik des vereinten Deutschland lebend,
nicht zur Strafverbüßung an das Ausland ausliefern, sondern sich selbst als den 2ten Weltkrieg gewinnen wollend, als ein souveräner Staat Deutschland ausgebend, den Kriegsgewinn des 2 ten Weltkriegs, den Alliierten streitig machen.
Fazit:
Gemäß Artikel V § 8 des, seit dem 18.07.1990 definitiv wieder Anwendung zu finden habenden SHAEF-Gesetz Nr.2, darf niemand seine Befugnisse als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt ausüben, bevor er den Amtseid gemäß dem SHAEF-Gesetz Nr. 2 – Deutsche Gerichte – geleistet hat.
Militärregierung – Deutschland Kontroll-Gebiet des Obersten Befehlshabers SHAEF-Gesetz Nr.2 – Deutsche Gerichte –, gemäß Artikel V § 8 – Auswahl der Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte – des am 13.02.1945 verkündeten am 09.05.1945 in Kraft getreten bis zum mit dem fortbestehen zu habenden und wiederherzustellenden Staate Deutsches Reich abzuschließenden Friedensvertrag,
E i d
„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen, daß ich die Gesetze jederzeit zu niemandes Vorteil und zu niemandes Nachteil, mit Gerechtigkeit und Billigkeit gegenüber jedermann, ohne Rücksicht auf Religion, Rasse, Abstammung oder politische Überzeugung anwenden und handhaben werde; daß ich die deutschen Gesetze und alle Rechtssätze der Militärregierung sowohl ihrem Wortlaut als auch ihrem Sinne nach beachten werde, und daß ich stehts mein Bestes tun werde, um die Gerechtigkeit aller vor dem Gesetz zu wahren.
So wahr mir Gott helfe!“
Wer als bis zum 18.07.1990 entweder dem grundgesetzlichen Rechtswesen der Bundesrepublik Deutschland oder dem verfassungsrechtlichen Rechtswesen der Deutschen Demokratischen Republik, seit dem 18.07.1990 oder als bis zum 03.10.1990 dem Berliner landesverfassungsrechtlichen Rechtswesen des Landes Berlin oder dem Berliner landesverfassungsrechtlichen Rechtswesen dem Magistrat von Berlin unterliegend, seit dem 03.10.1990 den zuvor erwähnten Eid nicht geleistet hat, ist gemäß dem Anwendung zu finden habenden Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin berlinstatusrechtlich und damit für Deutschland als Ganzes, kein Richter, kein Staatsanwalt, kein Notar und kein Rechtsanwalt.
A U S Z U G aus dem SHAEF-Gesetz (Abschrift)
Militärregierung – Deutschland
Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers
SHAEF-Gesetz Nr. 2
Auswahl der Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte
Artikel V
Auswahl der Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte
8. Niemand darf seine Befugnisse als Richter, Staatsanwalt, Notar und Rechtsanwalt ausüben, bevor er den folgenden Eid geleistet hat:„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen daß ich die Gesetze jederzeit zu niemandes Nachteil, mit Gerechtigkeit und Billigkeit gegenüber jedermann, ohne Rücksicht auf Religion, Rasse, Abstammung oder politischer Überzeugung anwenden und handhaben werde; daß ich die deutschen Gesetze und alle Rechtssätze der Millitärregierung sowohl ihrem Wortlaut als auch ihrem Sinne nach beachten werde, und daß ich stets mein Bestes tun werde, um die Gleichheit aller vor dem Gesetz zu wahren. So wahr mir Gott helfe!“
Wer diesen Eid leistet, ist nicht mehr an Verpflichtungen früherer von ihm geleisteter Amts- und Treueeide gebunden.
.
9. Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden.
UPDATE zum Fall Lisa: Täter filmte Missbrauch auf Video
von ET
Im Fall Lisa F. wird noch immer Information selektiert. Seit Freitag ist erwiesen, dass die 13-jährige Berliner Deutsch-Russin von mindestens zwei erwachsenen Männern schon im Oktober sexuell missbraucht wurde. Ein Täter filmte die Tat auf Video und ist somit überführt, so Lisas Anwalt.
Am Freitag gab es neue Ermittlungsergebnisse im Fall Lisa F. Die 13-jährige Berliner Deutsch-Russin habe am Tag ihres Verschwindens bei einem 19-jährigen Freund übernachtet. (Er sei Deutscher und habe keinen Migrationshintergrund, betonte Spiegel Online.)
Doch die Geschichte, dass sie von bis zu drei Männern missbraucht worden sei, hat einen wahren Kern: Sie geschah bereits im Oktober 2015. Zwei Männer werden verdächtigt, in den Monaten vor dem Verschwinden des Mädchens bereits sexuelle Kontakte zu ihr gehabt zu haben. Medien und Staatsanwaltschaft hatten tagelang von „einvernehmlichen“ Kontakten gesprochen, obwohl wegen schweren Kindesmissbrauchs ermittelt wurde.
Die beiden Männer sind bekannt und gefunden worden, teilte der ermittelnde Staatsanwalt Martin Steltner gegenüber EPOCH TIMES am 29. Januar mit. Da aber aktuell keine Haftgründe vorliegen, sind sie noch frei. Vernehmungen der beiden Personen hätten teilweise schon stattgefunden. (Seine vollständige Aussage HIER.)
Das sagt Lisas Anwalt:
„Wir haben hier eine gute professionelle Ermittlungstätigkeit der Polizei“, sagt dazu Lisas Anwalt Alexeij Danckwardt. Gleichzeitig habe es jedoch „eine schlimme Öffentlichkeitsarbeit“ und „einen unsensiblen Umgang mit den Eltern des Opfers“ gegeben.
In einem ungeschnittenen Video-Interview mit Russland.TV sagte Danckwardt, dass die neuen, handfesten Ermittlungsergebnisse „erstaunlicherweise nicht so betont“ würden, wie die Tatsache, dass man Lisas Aufenthaltsort am 11. Januar bestimmen konnte. Für den Anwalt ist der Fall noch keineswegs gelöst. Er packte aus, was bisher gesichert ist (Stand 29.Januar):
Video überführt den Täter
„Es ist nämlich, Stand heute, ERWIESEN dass Lisa im Oktober 2015 Opfer eines sexuellen Missbrauchs durch mindestens zwei, wahrscheinlicher drei erwachsene Männer geworden ist.
Einer dieser Täter war so dumm und hat die Tat auf Video gefilmt. Diese Videoaufnahme ist beschlagnahmt und somit ist der Täter der Tat überführt. Die Tat steht auch fest“, so Danckwardt.
Die Frage, was im Januar passiert sei, sei noch nicht geklärt. Er führte aus: „Solche Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch werden, sind traumatisiert und haben häufig Angst, über ihre Erlebnisse auch nahestehenden Personen zu erzählen – also ihren Eltern. Grund sind verschiedene psychologische Mechanismen, zum Beispiel auch die Scham oder eben Schuldgefühle. Das sind ja alles Sachen, die die Pädophilen auch ausnutzen, bewusst ausnutzen. Und ähnlich ist es eben auch mit Lisa passiert.“
Lisa war seit Oktober verändert
Er habe die Mutter nochmals befragt und sie habe ihm bestätigt, dass sich im fraglichen Zeitraum Lisas Charakter und ihr Verhalten massiv geändert hatten. „Sie hatte also mit schlimmsten inneren Spannungen zu kämpfen“, so der Anwalt.
Für ihn gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: „Entweder hat sie wirklich in diesem 19-jährigen jungen Mann einen guten Freund gefunden, dem sie vertraut und dem sie auch vertrauen kann und hat sich an ihn gewandt und wollte dort Hilfe suchen. Das ist durchaus eine denkbare These.“ Etwas merkwürdig sei jedoch, dass die Mutter des 19-jährigen am 11. Januar nicht versuchte, Lisas besorgte Eltern zu unterrichten, dass ihre Tochter bei ihnen in guten Händen sei.
„Also die erste These ist, es war wirklich nichts passiert, außer dass ein guter Freund die Lisa bei sich hat übernachten lassen“, so der Anwalt. Für ihn sei jedoch die zweite These bis heute nicht ausgeräumt, „dass auch in diesen drei Stunden Lisa durch diesen 19-jährigen dann nochmal missbraucht wurde“, was er durchaus für möglich hält. Danckwardt wies darauf hin, dass die Polizei sich in diesem Punkt allein auf die Aussage des jungen Mannes und seiner Mutter stütze, was unseriös sei.
Lisas Aussagen müssten nun einem gerichtspsychologischen Glaubhaftigkeitsgutachten unterzogen werden – erst dann seien die Ermittlungen beendet. Er werde darauf bestehen, so Danckwardt.
Warum das Mädchen seine tatsächlichen Erlebnisse vom Oktober nun im Januar im Bezug auf ihr 30-stündiges Verschwinden erzählt habe, dafür gebe es verschiedene Erklärungsansätze: „Entweder sie wollte den jungen Mann schützen“, oder sie schämte sich ihres Verschwindens und fürchtete Repressionen seitens der Eltern, so der Anwalt. Es handele sich um eine „sogenannte Übertragungsgeschichte, wo das Kind seine Erlebnisse aus der Vergangenheit auf jetzt übertragen hat.“
„Ich sage es nochmal: Wir haben hier eine gute professionelle Ermittlungstätigkeit der Polizei. Dafür ist die Polizei zu loben. Wir haben gleichzeitig eine schlimme Öffentlichkeitsarbeit und wir haben einen unsensiblen Umgang mit den Eltern des Opfers“, so Danckwardt.
Und die Vorgeschichte?
Zur Vorgeschichte des Falles schrieb Spiegel Online: „Lange vor dem Verschwinden des Mädchens hatte es offenbar sexuellen Kontakt zu einem Türken und zu einem Deutschtürken gegeben. Darauf waren die Behörden im Rahmen der Ermittlungen aufmerksam geworden.“
Lisas Mutter sagte gegenüber dem Medium, ihre Tochter befinde sich seit Montag in „stationärer psychiatrischer Behandlung“ und es gehe ihr „sehr schlecht“. Das Mädchen hatte seit seiner zweiten Aussage geschwiegen.
„Sie sagt ja nun gar nichts Verwertbares“, konstatierte Staatsanwalt Steltner laut Berliner Morgenpost. (rf)
Joe Kreissl und die ‘RechtsbankrottOffenbarung des Christian‘
… da gehst Du hilfesuchend zum Staatsanwalt, weil Du denkst, dass Du irgendwie über’s Ohr gehauen wurdest – und zack! sitzt Du auf einmal selbst für ein ein Jahr und ein paar Monate im Gefängnis… eine Geschichte, wie sie jedermann jederzeit hätte selbst passieren können.
Christian von paradies.vision erzählt, was ihm widerfahren ist und, dass er sich zwar nicht rächen, allerdings ’schadlos‘ halten will…
Danke für die wundervolle Klarheit, den Überblick und die geistig-sittliche Ruhe!
… schon wieder ein Freeman!
Guten Morgen!
„Waffenrazzia bei Frank Rennicke“
Razzia beim rechtsextremen Liedermacher Frank Rennicke: Die Ermittler durchsuchten ein Haus in Unterhartmannsreuth (Lkr. Hof). Der Verdacht: Rennicke besitzt verbotene Waffen.
Eine Spielzeugpistole und ihre Folgen
Am Sonnabendmorgen, dem 12.03.2016 , 6:40 Uhr – statt des Weckers wurden wir von der Türklingel geweckt – Sturm. Als es dann gegen die Tür hämmerte wurde mir schnell klar – das ist nicht der Milchmann. Ich ging also zur Tür. Als meine Frau dann, hochschwanger und im Schlafanzug, die Tür öffnete, begrüßten sie sofort mehrere vermummte Polizisten mit Schießwesten, Helmen, Schußschildern und mit ihren Waffen im Anschlag – wir stellten dann schnell fest, dass die nicht nur vor unserer Tür standen, sondern auf dem ganzen Grundstück herumschwirrten, das Hoftor aufgebrochen.
Der Ort war abgeriegelt, Sondereinsatzkommando, Krankenwagen, Notarzt, Polizeihunde und zivile Beamte, Staatsanwalt, unter anderen der Staatsschutz, trudelten so langsam in die Wohnung ein – es war unmöglich zu sehen, wieviele Personen überhaupt anwesend waren. Ich schätze mal, es waren mindestens 30 Personen.
Als ich dann fragte, mit was sie diese Überraschung rechtfertigen würden, zeigten sie mir den Durchsuchungsbeschluss. Der Grund?
Einen herzlichen Lachanfall wert!!!
Am Wochenende zuvor hatten wir Besuch im Hause. Ein Freund von uns wollte unserem kleinen Sohn eine kleine Spielzeugpistole zusammen mit Lego schenken und händigte ihm diese auf unserem Grundstück aus. Scheinbar interessierte sich ein besorgter Nachbar (in der DDR hieß es „IM“, früher Denunziant) sehr dafür, anders können wir uns diese „Verwechslung“ nicht erklären, da angeblich ein „Zeuge“ die „Waffenübergabe“ beobachtet hätte und bei der Staatsanwaltschaft vorstellig wurde. Bei unserem Kindergeschenke-Freund in Niederbayern fielen ebenfalls über 30 Polizisten zeitgleich ein.
Nachdem wir also lachend das „Corpus Delicti“ übergeben hatten, kamen wir um eine Durchsuchung dennoch nicht herum. Mit Videokamera, Fotoapparaten, Bereitschaftspolizisten, Sprengstoffspürhund wurde das ganze Objekt auf den Kopf gestellt. Es wurde T-Hemden und Bilder abfotografiert, die Unterwäsche durchwühlt und selbst vor der Babytasche für die bevorstehende Geburt wurde nicht Halt gemacht. Gefunden wurde natürlich nichts. Die Spielzeugpistole wurde schamhaft liegengelassen. Nach zweieinhalb Stunden war der Spuk beendet und selbst die Polizisten lachten und fragten sich, wofür dieser freie Samstag eigentlich zum „Diensttag“ wurde.
Die Dorfbewohner werden uns diese wahre, verrückte Geschichte sicher nicht abkaufen wollen. Ich glaube es ja nicht einmal selbst wirklich, so irre ist es.
Also, passt bitte auf, wenn Eure Kinder mit Spielzeugwaffen herumhantieren – Ihr könntet früh am Morgen durch bewaffnete Spezialeinheiten geweckt werden!!!
Nachtrag: Nun rollt eine lügenhafte Medienkampagne los: „Waffenrazzia bei Neonazibarde Frank Rennicke“ oder „Waffenrazzia bei Neonazis in Hof“ – bundesweit wird nun behauptet, es wurden Waffen gefunden. Daher hier das Kinderspielzeug im Bilde.
Durch die Heimsuchung mit offenen Türen ist nun unser dreijähriger Sohn schwer erkrankt. Der Begriff Lügenpresse/Lügenmedien ist mehr als berechtigt und die bewußte Kriminalisierung einer Familie lassen grüßen.
Da der Liedermacher Frank Rennicke zweimal Kandidat der Nationaldemokraten zum Wahl des Bundespräsidenten war, bekommt diese politische gesteuerte Maßnahme im Zuge des NPD-Verbotsverfahrens nun eine besondere Dimension.
Man schaue sich die „Waffe“ genau an – und bedenke: Wären 70 Polizisten zur Grenzsicherung und Suche nach Waffen und Drogen dort nicht besser eingesetzt gewesen?
Wir für unseren Teil „bedanken“ uns bei der Merkelrepublik, den mißbrauchten Polizisten und der ergebnisorientierten Staatsanwaltschaft für dieses Musterbeispiel gelebter „Demokratie“
Frank und Miriam Rennicke nebst Sohn und „Bauchzwerg“
„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant!“
www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/frank-rennicke-neonazi-waffen-razzia-polizei-100.html
– Darin wird auch behauptet, ich wäre wegen Volksverhetzung vom LG Stuttgart verurteilt worden – das stimmt nur zum Teil, da das BVerfG das Urteil kassiert hat und ein Freispruch erfolgte. Eine Halbwahrheit kann somit zu einer vollen Lüge werden! Lügenpresse!
Alliierte Zuständigkeit im Grundgesetz
von PRAVDA
Die Zuständigkeit der Alliierten ergibt sich aus folgenden gültigen Rechtsgrundlagen:
Staatenlos, Heimat, Nazifizierung > *DEUTSCH* *deutsche-r Staatsangehörige-r*
Art. 16, 116 ./. 139 Bonner Militär Grund Gesetz GG ebenso DRiG § 9. u. 18 ./. in Verbindung mit Artikel 139 GG
Art. 16 GG
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden [???]. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Art. 116 GG
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland [gemeint ist nicht die BRD] genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
Art. 139 GG
Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
SAMMLUNG der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung – Deutschland
(Englischer und deutscher Text )
Authorized for Publishing by Military Government
Druck von Albert Höntges Söhne, Krefeld, Petersstraße 63
Zu beziehen durch:
Verlag Albert Höntges Krefeld, Petersstraße 63 und durch den Buchhandel
Auszug deutscher Text:
Militärregierung – Deutschland
Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers
Die Sammlung der Militärregierung im Ganzen – Link
Gesetz Nr. 1
Aufhebung Nationalsozialistischer Gesetze
Um die Grundsätze und Lehren der NSDAP aus dem deutschen Recht und der Verwaltung innerhalb des besetzten Gebietes auszurotten, um für das deutsche Volk Recht und Gerechtigkeit wieder herzustellen und den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz wieder einzuführen, wird folgendes verordnet.
Artikel l
1. Die folgenden nationalsozialistischen Grundgesetze, die seit 30. Januar 1933 eingeführt wurden, sowie sämtliche Ergänzungs- und Ausführungsgesetze, Vorschriften und Bestimmungen, verlieren hiermit ihre Wirksamkeit innerhalb des besetzten Gebietes!
a) Gesetz zum Schutze der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933, RGBl 1/285.
b) Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933/ RGBl 1/479.
c) Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933, RGBl I/l016.
d) Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutze der Parteiuniformen vom 20. Dezember, 1934, RGBl 1/1269.
e) Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935, RGBl 1/1145.
f) Hitlerjugendgesetz vom 1. Dezember 1936, RGBl 1/993.
g) Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935, RGBl 1/1146.
h) Erlaß des Führers betreffend die Rechtsstellung der NSDAP vom 12. Dezember 1942, RGBl 1/733.
i) Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935, RGBl 1/1146.
2. Weitere nationalsozialistische Gesetze werden durch die Militärregierung zu dem in der Einleitung genannten Zweck außer Kraft gesetzt werden.
Artikel II – Nichtanwendung von Rechtssätzen
3. Kein deutscher Rechtssatz, gleichgültig wie und wann erlassen oder verkündet, darf durch die Gerichte oder die Verwaltung innerhalb des besetzten Gebietes angewendet werden, falls solche Anwendung im Einzelfalle Ungerechtigkeit und Ungleichheit verursachen würde, indem entweder (a) jemand wegen seiner Beziehungen zur NSDAP, zu deren Gliederungen, angeschlossenen Verbänden oder betreuten Organisationen begünstigt wird, oder (b) jemandem wegen seiner Rasse, Staatsangehörigkeit, seines Glaubensbekenntnisses oder seiner Gegnerschaft zur NSDAP und deren Lehren Nachteile zugefügt werden.
Artikel III – allgemeine Auslegungsvorschriften
4. Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach national- sozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.
5. Entscheidungen der deutschen Gerichte, deutscher Amtsstellen und Beamten, oder juristische Aufsätze, die nationalsozialistische Ziele oder Lehren erklären oder anwenden, dürfen in Zukunft nicht mehr als Quelle für die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechtes zitiert oder befolgt werden.
6. Deutsches Recht, das nach dem 3o. Januar 1933 in Kraft trat und in Kraft bleibt, ist so auszulegen und anzuwenden, wie es seinem einfachen Wortlaut entspricht. Der Gesetzeszweck und Auslegungen, die in Vorsprüchen oder anderen Erklärungen enthalten sind, bleiben bei der Auslegung außer Betracht.
Artikel IV – Beschränkung von Strafen
7. Anklage darf nur erhoben, Urteile dürfen nur verhängt und Strafen vollstreckt werden, falls die Tat zur Zeit ihrer Begehung ausdrücklich gesetzlich für strafbar erklärt war. Ahndung von strafbaren Handlungen unter Anwendung von Analogie oder wegen angeblich „gesunden Volksempfindens“ ist verboten.
8. Keine grausame oder übermäßig hohe Strafe darf verhängt werden. Die Todesstrafe ist abgeschafft für alle Verbrechen, die nicht bereits vor dem 30. Januar 1933 gesetzlich mit dem Tode bestraft wurden, es sei denn, daß die Militärregierung die Zustimmung zu deren Verhängung gegeben hat.
9. Die Verhängung der Haft über Personen, die nicht wegen einer bestimmten strafbaren Handlung angeklagt sind und die Bestrafung von Personen ohne gesetzlich vorgeschriebene Strafverhandlung und Verurteilung, sind verboten.
10. Alle Strafen, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verhängt wurden und im Widerspruche hierzu stehen und noch nicht vollstreckt sind, müssen abgeändert werden, um den Vorschriften dieses Gesetzes zu entsprechen, oder sind aufzuheben.
Artikel V – Strafen
11. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes soll nach Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit allen gesetzlich zulässigen Strafen, und im Falle des Artikels IV mit Todesstrafe geahndet werden.
Artikel VI – Inkrafttreten
12. Dieses Gesetz tritt am Tage der ersten Verkündung in Kraft.
Im Auftrage der Militärregierung
Gesetz Nr. 2
Deutsche Gerichte
Es wird hiermit verordnet:
Artikel l – Zeitweilige Schließung von Ordentlichen- und Verwaltungsgerichten 1. Im besetzten Gebiete werden die folgenden Gerichte hiermit geschlossen und ihrer Amtsgewalt für verlustig erklärt, und zwar solange bis sie ermächtigt werden, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen:
(a) Die Oberlandesgerichte und alle Gerichte, über welche die erstgenannten Gerichte Rechtsmittel- oder Aufsichtsinstanz sind; (b) Alle unteren Gerichte, über welche das Reichsverwaltungsgericht Rechtsmittel- oder Aufsichtsinstanz ist; (c) Alle anderen Gerichte, die nicht in Artikel II abgeschafft werden.
2. Das Reichsgericht und das Reichsverwaltungsgericht haben im besetzten Gebiet bis auf weiteres keine Amtsgewalt über Gerichte oder sonstwie.
3. Entscheidungen, Urteile, Beschlüsse, Verfügungen oder Anordnungen, welche von diesen Gerichten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes und während der einstweiligen Schließung erlassen werden, sind innerhalb des besetzten Gebietes nichtig.
Artikel II – Abschaffung der Sonder- und Parteigerichte
4. Die Zuständigkeit und Amtsgewalt der folgenden Gerichte im besetzten Gebiet werden
hiermit abgeschafft: (a) Volksgerichtshof, (b) Sondergerichte,
c) Alle Gerichte der NSDAP, ihrer Gliederungen, Organisationen und angegliederten Verbände.
Artikel III – Ermächtigung Für Wiederaufnahme der Tätigkeit seitens der ordentlichen Zivil- und Strafgerichte
5. Alle Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte im besetzten Gebiet dürfen ihre Tätigkeit nur wieder aufnehmen, wenn und soweit dies in schriftlichen Anordnungen der Militärregierung bestimmt wird.
6. Vorbehaltlich anderweitiger Regelung in diesen schriftlichen Anordnungen, haben diese Gerichte nach Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit folgenden Sachen in der angegebenen Gruppenordnung Vorrang zwecks Verhandlung und Erledigung einzuräumen:
(a) Strafsachen, die in der Zeit vom Inkrafttreten dieses Gesetzes bis zur
Wiederaufnahme der Tätigkeit des Gerichts anhängig geworden sind;
(b) Strafsachen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängig geworden sind;
(c) Strafsachen, die anhängig geworden sind, nachdem das Gericht seine Tätigkeit wieder aufgenommen hat;
(d) Zivilsachen der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit, die anhängig geworden sind, bevor oder nachdem das Gericht seine Tätigkeit wieder aufnahm, betreffend:
(1) Familienrecht,
(2) Personenstand,
(3) Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, der Freiheit oder des Körpers, jedoch nicht wegen Beleidigung,
(4) sonstige Schadensersatzansprüche und sonstige Zivilsachen, deren Streitwert nicht höher als fünfhundert Mark (RM 500) ist,
(5) sonstige Zivilsachen.
Artikel IV — Wiederaufnahme der Tätigkeit seitens der Verwaltungs- und anderen zeitweilig geschlossenen Gerichte
7. Diese Gerichte sollen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, wenn und soweit dies in schriftlichen Anordnungen der Militärregierung bestimmt wird.
Artikel V – Befähigung der Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte
8. Niemand ist befähigt als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt zu amtieren bis er den folgenden Eid leistet:
„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen, daß ich die Gesetze jederzeit zu niemandes Vorteil und zu niemandes Nachteil, mit Gerechtigkeit und Billigkeit gegenüber jedermann, ohne Rücksicht auf Religion, Rasse, Abstammung oder politische Überzeugung, anwenden und handhaben werde; daß ich die deutschen Gesetze und alle Rechtsvorschriften der Militär-regierung sowohl ihrem Wortlaute als auch ihrem Sinne befolgen werde; und das ich stets mein Bestes tun werde, um die Gleichheit aller vor dem Gesetze zu wahren. So wahr mir Gott helfe!“
Wer diesen Eid schwört, ist nicht mehr an früher von ihm geleistete Diensteide gebunden.
9. Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.
Artikel VI – Beschränkung der Zuständigkeit
10. Mit Ausnahme von Fällen, die von der Militärregierung besonders bestimmt werden, sind die deutschen Gerichte in dem besetzten Gebiet in den folgenden Sachen nicht zuständig:
(a) Sachen, welche die Flotte, das Heer oder Luftstreitkräfte einer der Vereinigten Nationen, oder Einzelpersonen, die in ihnen dienen oder sie begleiten, betreffen,
(b) Sachen gegen eine der Vereinigten Nationen oder gegen einen ihrer Staats-angehörigen;
(c) Sachen, die sich auf deutsche Gesetze stützen, welche von der Militärregierung zeitweilig oder dauernd aufgehoben worden sind;
(d) Sachen betreffend die Zuwiderhandlung gegen Befehle, die von den Alliierten Streitkräften erlassen worden sind, oder gegen Rechtsvorschriften der Militärregierung, oder Sachen, die die Auslegung oder Gültigkeit solcher Befehle oder Rechtsvorschriften zum Gegenstand haben;
(e) Sachen, in denen sich ein Militärgericht für zuständig erklärt hat;
(f) Sachen oder Gruppen von Sachen, welche die Militärregierung der ausschließlichen
Zuständigkeit der Gerichte der Militärregierung übertragen hat;
(g) Sachen, betreffend Geldansprüche gegen die deutsche Regierung oder
eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts.
11. Verfahren vor einem deutschen Gericht oder dessen Entscheidungen in Sachen, für die das Gericht nach Inkrafttreten dieses Gesetzes seine Zuständigkeit verloren hat, sind nichtig.
Artikel VII – Rechte der Militärregierung
12. Die folgenden Kontroll- und Aufsichtsrechte sind nicht ausschließlich; zusätzliche und andere Rechte können außerdem von der Militärregierung ausgeübt werden. Die Militärregierung ist befugt:
(a) alle deutschen Richter, Staatsanwälte oder andere Gerichtsbeamte zu entlassen oder zu suspendieren und Notaren und Rechtsanwälten die Praxis zu untersagen;
(b) die Verfahren vor allen Gerichten zu beaufsichtigen, an öffentlichen und unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfindenden Verhandlungen teilzunehmen, alle Akten und Bücher der Gerichte und Akten in den einzelnen Sachen einzusehen;
(c) im Verwaltungswege alle Entscheidungen deutscher Gerichte, der ersten und Rechtsmittelinstanzen zu überprüfen, für nichtig zu erklären, aufzuheben, umzuwandeln oder sonstwie die getroffenen Feststellungen, Urteile oder Erkenntnisse irgend eines Gerichtes abzuändern;
(d) Sachen oder Gruppen von Sachen der Zuständigkeit der Gerichte der Militärregierung zu übertragen;
(e) die Verwaltung, den Haushalt und das Personal aller deutschen Gerichte, die ermächtigt sind ihre Tätigkeit auszuüben, zu kontrollieren und zu beaufsichtigen.
13. Die Todesstrafe darf ohne die Genehmigung der Militärregierung nicht vollstreckt werden.
14. Kein Mitglied der Alliierten Streitkräfte und kein Angestellter der Militärregierung, gleichgültig welcher Staatsangehörigkeit, kann als Zeuge vor einem deutschen Gericht weder vorgeladen noch zugelassen werden, es sei denn daß die Zustimmung der Militärregierung eingeholt worden ist.
Artikel VIII – Verjährung und Ersitzung
15. In Sachen, in denen die Verzögerung in der Geltendmachung eines Rechts durch Klage oder durch andere Rechtshandlungen vor einem deutschen Gericht zur Folge hat, daß Ansprüche uneintreibbar werden oder Rechte erlöschen, ist die Zeit, während deren solche Klagen oder andere Rechts-handlungen durch die Schließung der deutschen Gerichte oder die in diesem Gesetze enthaltenen Beschränkungen unmöglich gemacht wurden, von der Berechnung der Verjährungs- oder Ersitzungsfristen auszuschließen.
Gesetz Nr. 3
Begriffsbestimmung des Ausdrucks „United Nations” (Vereinigte Nationen)
1. Der Ausdruck „United Nations” (Vereinigte Nationen), wie er in Proklamationen, Gesetzen, Verordnungen; Bekanntmachungen und Verfügungen der Militärregierung gebraucht wird, bedeutet, vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung, Nationen, welche die „Erklärung der Vereinigte Nationen” vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben, und Staaten, welche mit diesen Nationen in diesem Kriege verbunden sind
1. Australien
2. Belgien
3. Bolivien
4. Brasilien
5. Kanada
6. Chile
7. China
8. Kolumbien
9. Costa-Rica
10. Kuba
11. Tschechoslowakei
12. Dänemark
13. Dominikanische Republik
14. Ecuador
15. Egypten
16. Abessinien
17. Frankreich
18. Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
19. Griechenland
20. Guatemala
21. Haiti
22. Honduras
23. Island
24. Indien
25. Persien
26. Irak
27. Liberia
28. Luxemburg
29. Mexiko
30. Holland
31. Neuseeland
32. Nicaragua
33. Norwegen
34. Panama
35. Paraguay
36. Peru
37. Philippinen
38. Polen
39. Salvador
40. Südafrikanische Union
41. Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
42. Vereinigten Staaten von Amerika
43. Uruguay
44. Venezuela
45. Jugoslavien
2. Die Bezugnahme in diesen Proklamationen, Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen und Verfassungen der Militärregierung auf Regierungen oder Vertreter einer der Vereinigten Nationen bedeutet, vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung, Staats- oder sonstige Behörden und Vertreter dieser Nationen, vorausgesetzt, daß sie als solche von dem Obersten Befehlshaber oder den Regierungen, gegenüber denen dieser verantwortlich ist, behandelt werden.
3. Dieses Gesetz tritt mit der Besetzung in Kraft.
Die Sammlung im Ganzen – SHAEF Militärgesetze
Militärregierung – Deutschland
Kontrollgebiet des Obersten Befehlshaber
DRiG
Ausfertigungsdatum: 08.09.1961
Vollzitat:
“Deutsches Richtergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), zuletzt geändert durch § 62 Abs. 9 des Gesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010)”
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 19. 4.1972 I 713, zuletzt geändert durch § 62 Abs. 9 G v. 17.6.2008 I 1010 [??? Legalität ist zu überprüfen !!!]
DRiG
§ 9 Voraussetzungen für die Berufungen
In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
2. die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3. die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5 bis 7) und
4. über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.
§ 18 Nichtigkeit der Ernennung
(1) Eine Ernennung ist nichtig, wenn sie von einer sachlich unzuständigen Behörde ausgesprochen wurde. Die Ernennung kann nicht rückwirkend bestätigt werden.
(2) Eine Ernennung ist ferner nichtig, wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung
1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes war oder
2. nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter hatte.
(3) Die Nichtigkeit einer Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Richter auf Zeit kann erst geltend gemacht werden, nachdem ein Gericht sie rechtskräftig festgestellt hat.
§ 21 Der gesetzliche Richter (Art. 101 GG)
1. Warum wird Art. 101 GG als „Justizgrundrecht“ bezeichnet?
Es handelt sich um ein Grundrecht, das eine thematische Beziehung zur Rechtsprechung aufweist und (deshalb) im IX. Abschnitt erscheint. An der Grundrechtsqualität besteht jedoch kein Zweifel. (Staatsrecht II, Rdnr. 896)
2. Wer ist Grundrechtsträger des Grundrechts aus Art. 101 GG?
Jedermann, nämlich natürliche und juristische Personen. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Grundrechtsträger, weil auch sie einen Anspruch auf den gesetzlichen Richter haben. (Staatsrecht II, Rdnr. 897 f.)
3. Was versteht man unter der „instanziellen Zuständigkeit“ der Gerichte?
Sie ist eine Sonderform der sachlichen Zuständigkeit, betrifft aber die Frage, welche Gerichtsstufe (Instanz) innerhalb eines Gerichtes zuständig ist. (Staatsrecht II, Rdnr. 900)
4. Wodurch wird der gesetzliche Richter im Einzelnen gewährleistet?
In erster Linie durch die unterschiedlichen Prozessordnungen bzw. das Gerichtsverfassungsgesetz. Die Gerichtsbezirke werden auch durch Rechtsverordnungen festgelegt. Die Zuständigkeiten innerhalb eines Gerichts und innerhalb der Spruchkörper werden durch Geschäftsverteilungspläne bestimmt.
(Staatsrecht II, Rdnr. 900 ff.)
5. Welche Schutzrichtung hat Art. 101 GG?
Es handelt sich um ein Grundrecht des status positivus, nicht nur um die Abwehr des nichtgesetzlichen Richters. Wäre letzteres anzunehmen, entstünde eine Lücke, die den Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG in Frage stellte.
(Staatsrecht II, Rdnr. 906)
6. Gibt es Einschränkungen des Grundrechts aus Art. 101 GG?
Nein. In jedem Fall muß der gesetzliche Richter tätig werden. (Staatsrecht II, Rdnr. 907)
Weitere Infos und Lösungen unter:
Hörstel ist ein Betrüger! – von Christoph R. Hörstel
Jetzt ist es amtlich: Mit Aktenzeichen 53 Ss 159/12 (75/12) hat das OLG Brandenburg festgestellt, dass mein Revisionsbegehren gegen ein OLG-Urteil “offensichtlich” unbegründet sei.
Worum war es gegangen? Zwei leitende Mitglieder eines Schützenvereins hatten mich angezeigt, weil ich meinen Mitgliedsbeitrag (180 Euro!) nicht rechtzeitig bezahlt hatte – und Zahlung auch nicht schnell zu erwarten war (damals schon Hartz 4). Dabei haben die beiden die aufnehmende Polizei belogen, ich hätte dem Verein verschwiegen, dass ich H4-Empfänger sei – und mir so die Mitgliedschaft böswillig erschlichen.
Schon im Amtsgerichtsverfahren kam durch mein Kreuzverhör heraus (ich hatte mich selbst verteidigt), dass diese Angabe nicht korrekt war. Ich hatte jedoch schon dort den Eindruck, dass der Richter schon vor Verhandlungsbeginn wusste, wie das Urteil aussehen würde.
Vor dem OLG hatte ich dann einen Berliner Strafrechtslehrer, einen richtig guten Juristen, an meiner Seite.
Vor Beginn der Verhandlung wurde er hereingerufen von der nicht gut beleumundeten Richterin. Ihr Angebot: gegen Ableistung von 20 Arbeitsstunden würde das Verfahren sofort beendet. Ich bin kurz beiseite gegangen, habe gebetet – und abgelehnt.
Dann kam “der Hammer”:
1. Die Richterin hatte die beiden Anzeigeerstatter vorsichtshalber gar nicht zum Termin geladen! Sie konnten deshalb auch nicht von meinem Anwalt befragt werden.
2. Die Richterin hat mich in ein derart feindlich und unsachlich geführtes Kreuzverhör gezogen, dass der Verteidiger ums Haar auf “Befangenheit” bestanden hätte – was der Richterin schon mehrfach in ihrer Karriere passiert ist.
3. Schließlich erklärte der Staatsanwalt, also der Vertreter der Anklage, der Hörstel sei kein Betrüger, für ihn sei das Verfahren “erledigt”.
4. Bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzog, rief die Richterin erneut meinen Anwalt herein. Ihr Angebot diesmal: 10 oder 15 Arbeitsstunden, das erinnere ich nicht mehr.
Diesmal lehnte mein Anwalt gleich ab, ohne Rücksprache mit mir.
Dann kam das Gericht zurück.
Ich wurde zu 20 Tagessätzen (à 10 Euro) verurteilt! – also vom Gericht bestraft, weil ich nicht gleich “klein beigegeben” hatte.
Den OLG-Beschluss unterschrieben haben: Thaeren-Daig, Michalski, Dr. Olizeg.
1. Strafsenat, Die Vorsitzende, Tel.: 03381-399-165, Fax: 03381-399-350
“Offensichtlich unbegründet” sei die hoch professionelle und gestochen scharfe Revisionsbegründung meines Anwalts. Die Angelegenheit wird zu einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten führen.
Da gleichzeitig ein Prozess verlorenging, in dem jemand von mir Geld forderte, der dafür gar keinen Vertrag vorlegen konnte, werde ich versuchen, nie wieder in Potsdam zu prozessieren. Ansonsten kann ich hiermit meine Gegner nur einladen, gegen mich irgendwelche Rechtswege zu beschreiten – sie werden immer recht bekommen. Ist doch toll – oder?
Mir ist klar, dass dieser Staat mit mir vermutlich alles versuchen wird: Knast oder Irrenhaus. Also los!
Da man ja weiß, wie diese Republik funktioniert, drängt sich dieses Szenario auf:
Politische Betrüger veranlassen telefonisch meine Verurteilung als Betrüger.
Ich bin durchaus beeindruckt.
Christoph R. Hörstel
Neue BRD-Spielchen in der Verbrechensbekämpfung
Seit Jahren steigt die Zahl der Intensivtäter drastisch an, ihre hemmungslose Brutalität ebenso. Mittlerweile werde fast jeder Streit mit dem Messer ausgefochten – Tote werden in Kauf genommen. Kürzlich wurde zum Beispiel der 17-jährige Husam El-C. festgenommen, der an einer Straßenecke in Tiergarten mit Baseballschläger und Messer einen anderen Araber lebensgefährlich verletzt hatte. Er stammt übrigens aus dem gleichen libanesischen Clan El-C. wie der ein Jahr jüngere Hussein. Der hatte Ende 2005 bundesweit Schlagzeilen gemacht, als er seiner schwangeren Freundin brutal in den Bauch trat. Etwa 80 Prozent Intensivtäter haben einen sogenannten Migrationshintergrund.
Doch wie kann man erfolgreich gegen diese Intensivtäter vorgehen? Das ist nicht schwer denn die Politik hat dafür einen genialen Plan umgesetzt und dieser soll 2013 zur Ausführung kommen.
In Berlin gibt es so viele jugendliche Serientäter, dass die Staatsanwaltschaft die „Eingangsvoraussetzungen“ für die sogenannte Intensivtäter-Datei drastisch verschärft.
Bislang waren fünf Gewalttaten die „Eingangsvoraussetzung“, ab kommendem Jahr sollen es zehn sein. Denn eine Abfrage im elektronischen Auskunftssystem der Staatsanwaltschaft ergab 3608 Täter, die mehr als fünf Gewalttaten auf dem Kerbholz haben. „Das ist ein Fass ohne Boden“, hieß es aus der Spezial-Abteilung 47. Diese wurde 2003 gegründet, damit für junge Vielfachtäter immer der gleiche Staatsanwalt zuständig ist, der zudem eng mit den Ermittlern der Polizei zusammenarbeitet.
Bei der Abfrage „mehr als zehn Gewalttaten“ spuckt der Justizcomputer nur noch 613 Namen aus.
Der Erfolg ist vorprogrammiert, Die Zahl der Intensivtäter reduziert sich und man kann seine Statistiken schön reden und dem Volk erzählen, dass alles nicht sooo schlimm ist. Sollte trotz widererwarten die Zahl der Intensivtäter in 2013 weiter ansteigen, dann kann man das Allheilmittel in 2014 erneut anwenden und wenn man dann höher greift und Intensivtäter erst mit 100 Straftaten in die Intensivtäterdatei aufnimmt.
Und der Tagesspiegel schreibt:
„Sie sind jung, mutig, mobil, hungrig, risikobereit. Solche Menschen braucht das Land. Natürlich ist es nicht schön, wenn Jugendliche – ob mit türkischem oder libanesischem Hintergrund – in den Straßen von Berlin Banden bilden, Reviere verteidigen und mit Messern hantieren. Aber hinter der Kritik an ihrem Verhalten verbirgt sich oft bloß der Neid derer, die Vitalität als Bedrohung empfinden (…) Lieber ein paar junge, ausländische Intensivtäter als ein Heer von alten, intensiv passiven Eingeborenen.”
SHAEF Gesetz Nr. 2 Art. V Nr. 9
“Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.”
DOWNLOAD SHAEF-GESETZE – DE
Die Entlarvung des Antisemitismus-Schwindels
von lupo cattivo
Der folgende Artikel ist ein “Fundstück” , geschrieben in den 90ern. Ich finde es besonders interessant, ihn mit folgendem Gedanken zu lesen:
Für mich ist die These plausibel, dass die Zionisten militante Juden sind, die von Rothschild gesteuert und finanziert längst die Welt beherrschen, ohne dass es jemand bemerken sollte und nur wenige es bemerkt haben, dass sich zahlreiche jüdische Religionsmitglieder, verzweifelt aber medial totgeschwiegen, gegen diese Militanz zur Wehr setzen.
Wie in allen Religionen wird es auch in der jüdischen Menschen geben (einige habe ich selbst kennen gelernt) die ihre Religion “relativ locker” sehen, die ihre religiösen Prinzipien an zwischenmenschlichen Masstäben überprüfen. Obwohl die Zionisten eigentlich nur Macht und Profit als “Religion” haben, können Sie sich -wenn die Angaben des Autors stimmen- innerhalb des Judentums als die scheinbar wahrhaftigen Religionswächter hinstellen.
Zionisten sind insofern Fundamentalisten einer archaischen Religionslehre, sie praktizieren genau das, was sie zu Unrecht den “Islamisten” vorwerfen.
Was bedeutet eigentlich „Antisemitismus“?
- „Antisemitismus“ setzt „Semitismus“ voraus. Über „Semitismus“ weiß das Lexikon nichts! Es gibt ihn also gar nicht! Logischerweise gibt es auch keinen „Antisemitismus“! Aber es gibt zwei ähnlich klingende Begriffe: „Semitist“ und „Semitistik“. Ersterer ist ein Erforscher der alt- und neusemitischen Sprachen und Literatur. Der zweite Begriff bezeichnet die Wissenschaft. Eigentlich wäre mit dieser Feststellung der Fall erledigt.
Hier geht es aber um einen weltweiten und groß-angelegten Betrug mit dem sinnlosen Wort „Antisemitismus“. Es wird der Welt nicht etwa nur eine kleine Mogelpackung untergejubelt, sondern eine ganze Industrie steckt dahinter! Wir werden alles einzeln beleuchten.
Eine organisierte Clique spekuliert auf die Trägheit und auf die Harmlosigkeit der Betrogenen, weil diese nicht in der Lage sind, die Durchtriebenheit dieser Betrüger zu durchschauen. So machen die Erfinder dieses Schwindels ein Riesengeschäft! Die Betrüger spielen der Welt auf einer Mitleidswelle die Rolle der bedauernswerten Verfolgten vor. Allein aus Tarnungsgründen verwenden sie das nichtssagende und deshalb irreführende Wort „Antisemitismus“ und gegen den zu bekämpfenden Feind das Schimpfwort „Antisemit“.
Welches Ziel steckt hinter diesem Feldzug? Es ist ein raffinierter Weg, dessen Macher sich nicht scheuen, mit Hilfe von Betrug und Verleumdungen alle Menschen, die ihnen im Wege stehen, in Verruf zu bringen. Es geht bei all den Aktionen allein und immer nur ums Geld und Macht! So kann man aus Raffgier eine Weltanschauung zur Geldanschauung umfunktionieren!
Zum Glück gibt es jedoch auch vernünftige Leute dieser Volksgruppe, welche solche Methoden ablehnen und sogar ihre Witze darüber machen:
„Ein alter und ein junger Jude gehen durch den Frankfurter Stadtpark. Ein Vogel fliegt über sie hinweg, läßt etwas fallen und – trifft. Da belehrt der betagte Jude den jungen: „Verdammter Antisemitismus! Für die anderen singen sie!“
Wer kennt nicht die alte Erfolg versprechende Diebsweisheit: „Haltet den Dieb!“ Ja, das ist das Rezept der kleinen Taschen- und Ladendiebe!
Wenn es aber „um größere Beträge“ geht, dann muß diesen Quantitätsgaunern auch schon etwas Neues einfallen. – Das Prinzip bleibt jedoch bestehen:
- Der kleine Ladendieb verdächtigt auf die Schnelle einen unbeteiligten, harmlosen Mitmenschen, um von sich abzulenken.
- Die Gauner der Liga-Klasse geben sich mit Peanuts nicht ab, sie bringen mit dem abgewandelten Ruf „Haltet den Dieb“ in „Antisemitismus“ gleich ganze Gruppen, sogar ganze Völker in den Verdacht, der eigentliche Bösewicht zu sein! –
Wir werden es beweisen!
Wie entstand denn dieser „ Antisemitismus-Schwindel“?
Und wie tritt er in immer neuen Variationen in Erscheinung?
Warum wurde dieser Riesen-Schwindel nicht längst entlarvt?
Klären wir also die Sache mit dem Unwort aller Zeiten auf: Wer sind Semiten?
Nach dem Lexikon werden die meisten arabischen Völker zu den Semiten gezählt. Wer aber sind nun die Gegner dieser arabischen Semiten? Genau genommen sind es die Israelis und ihre Helfer!
Denn sie befinden sich seit ewig langen Zeiten in einem Vernichtungskrieg gegen ihre arabischen Nachbarn. Es gibt kaum andere Völker, die Feinde der Semiten sind; schon gar nicht solche, die mit den Arabern kaum Berührungspunkte haben. Besonders den Europäern und auch bestimmten Kreisen in den USA wird immer wieder vorgeworfen, „Antisemiten“ zu sein. Das würde ja bedeuten, gemeinsame Sache mit den Israeliten zu machen, und so wie diese, die Araber ausrotten zu wollen.
Das ist jedoch absoluter Unsinn!
Von den Juden in aller Welt und den Israelis sind nur ein ganz geringer Prozentsatz Semiten. Weil die zionistischen Juden ihre finsteren Machenschaften verbergen wollen, benutzen sie in einem Dauer-Psycho-Krieg die große Masse der Semiten gewissermaßen als Schutzschild, besser noch als Tarnkappe!
Mit dem bedeutungslosen Totschlagwort „Antisemitismus“ verschaffen sie sich ohne nähere Begründung immer wieder unberechtigte Vorteile. Es ist also die im großen Stil angelegte „Haltet-den-Dieb-Methode“!: „Antisemitismus“!
Bei Norman G. Finkelstein, in seinem Buch „Die Holcaust-Industrie“, findet man eine treffende Weisheit:
„Für die organisierten Juden Amerikas diente diese gespielte Hysterie eines neuen Antisemitismus mehreren Zwecken.“ –
Wir sehen, hier wird dieselbe Entdeckung gemacht!
Die unwissende Mehrheit der Menschen soll über die eigentlichen Absichten der organisierten Juden gegen die Nichtjuden getäuscht werden.
Der Grund der Feindschaft zwischen den Juden und Nichtjuden liegt jedoch in den Zielen des Mosaismus!
Diese Tatsache wollen die zionistischen Juden der Welt verheimlichen! Das allein ist der wahre Hintergrund der verschwommenen, verleumderischen und vor allem betrügerischen Partisanen-Waffe : „Antisemitismus“.
Die Scharfmacher im Judentum sind die Zionisten und Orthodoxen. Sie stellen die Führungsriege des Judentums.
Diese täuschen die ganze Welt, wenn sie behaupten, der „Antisemitismus“ sei eine gewollte, vielfältige und von Haß getragene Diskriminierung des jüdischen Volkes.
Das ist eine bewußte, talmudisch untermauerte Lüge!
Mit dieser General-Lüge haben die Zionisten und Orthodoxen das Unwort „Antisemitismus“ zu einem vielseitigen Schlagwort mit verbrecherischem Charakter gemacht. Genau so, wie es im Talmud gelehrt wird!
Dieses Tot-Schlagwort wirkt nicht nur psychisch, sondern in der Tat gewalttätig bis in alle Lebensbereiche der vermeintlichen Konkurrenz im Lebenskampf.
Alle werden zu Gegnern dieser angeblich „auserwählten“ Völkerklasse erklärt. Wären in Europa und Amerika alle Menschen vor dem Gesetz gleich, wie es die „Internationalen Menschenrechte“ verlangen, dann müßte jeder, der diese Völker verhetzende Beschimpfung mit dem Begriff „Antisemitismus“ gebraucht, zur Rechenschaft gezogen werden.
Menschen, die man erpressen, wirtschaftlich ausbeuten, politisch diskriminieren, völkisch vernichten will, werden von den „Auserwählten“ mit der Totschlag-Verleumdung „Antisemitismus“ belegt und über ihre Medien-Macht als Antisemiten in Verruf gebracht. Auf diesem Wege sollen die so abgestempelten Verteidiger ihrer eigenen Haut zur Strecke gebracht werden.
Bezahlte Hilfswillige schlagen gegen ihre eigenen Landsleute in die Kerbe der Verleumder.
Die hier betriebene Taktik beruht auf der Erkenntnis der psychologischen Kriegführung: Wer das Geld hat und die Medien beherrscht, beherrscht auch die Menschen.
Jetzt, im Jahre 1999, sieht es jedoch so aus, als könnte sich die Lage ändern. Zwar sind nicht alle technischen Errungenschaften von Vorteil für die Menschen, was aber das Internet betrifft, so besteht berechtigte Hoffnung, daß auf diesem Wege auch die verhältnismäßig Mittellosen sich zu Wort melden können, um endlich der Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen. Das wissen natürlich die internationalen Volksverhetzer und ihre „nationalen“ Hilfswilligen und blasen bereits zu einer erweiterten Lügenschlacht mit der Steigerung der Beschuldigung: Verbrecher – Mörder – „Antisemit“!
Was will man den sogenannten „Antisemiten“ eigentlich ans Bein binden?
Das Ziel der Zionisten und Orthodoxen war seit jeher die Beherrschung aller Völker. Und diese sollen alle widerspruchslos hinnehmen. Wer sich das nicht gefallen läßt, wer sich dagegen wehrt oder gar Aufklärung betreibt, der wird mit dem Unwort „Antisemit“ an den Weltpranger gestellt.
„Antisemitismus“ soll der geistige Aussatz der Menschheit sein, und der angebliche „Antisemit“, wird wie ein Aussätziger unter Quarantäne gestellt. Er wird isoliert! Schlimmer: Er wird, wie früher die „Vogelfreien“, den staatlichen Organen, den nützlichen Idioten und Chaoten und den vom Geld beherrschten Medien zur Vernichtung preisgegeben.
Worauf beruht der Trieb der Zionisten und Orthodoxen, andere Völker zu beherrschen?
Diesen, nur von verhältnismäßig wenigen Menschen durchschauten, verbrecherischen Aktionen liegt in erster Linie das angebliche Vorrecht zugrunde, das mit der Bibel, der Tora, das sind die 5 Bücher Mose aus dem Alten Testament, verbunden ist. Es ist dies die angebliche „Auserwähltheit“.
Durch die selbstgebastelte „Religion“ ihres Stifters Mose – den Mosaismus – werden alle anderen Völker zu minderwertigen Dienern der „Auserwählten“ degradiert!
Für jeden aufmerksamen Menschen sind die Beweise aus der Bibel und anderen jüdischen Lehrbüchern leicht erkennbar.
Leider sind die Angehörigen der „Völker“, wie die Nicht-Juden von den Juden genannt werden, so begriffsstutzig, daß ihre Gegner leichtes Spiel haben. Gefährlicher sind dagegen diejenigen Goyim (Nicht-Juden), die sich als Handlanger der Zionisten und Orthodoxen für ihre Hilfsdienste direkt oder indirekt bezahlen lassen.
Nach der Formel der Zionisten: Was kostet er?
Aus der mosaischen Nationalreligion hat sich der „Talmud“ (Die Lehre) entwickelt. Er stellt eine Art Durchführungsbestimmung für den Mosaismus dar. Es ist eine bekannte Taktik, die darin besteht, daß das „Wort Gottes“ die Exegeten „benötigt“, das sind die Deuter, die Ausleger der „Schrift“, die alles so manipulieren, wie es die selbsternannten „Auserwählten“ für ihre Zwecke brauchen.
Die beiden Lehrbücher des Mosaismus, die jüdische Bibel und der Talmud, sind immer noch die Grundlagen für das seit rund 3000 Jahren angestrebte Ziel: die Beherrschung aller anderen Völker.
Die Mittel und Wege zur Erreichung dieses Zieles sind für unbefangene, harmlose Menschen unfaßbar.
- Das Nicht-für-möglich-Halten dieser Wahnsinns-Idee, denn die „Völker“ sind gar nicht in der Lage, einen so hinterhältigen Vorsatz sich auch nur vorstellen zu können, macht es den Zionisten und Orthodoxen leicht, diesen Psycho-Krieg zur Unterdrückung bisher erfolgreich zu führen.
Der Betrug mit dem angeblichen Vorrecht aus der Bibel.
Nach Aussagen aller offizieller Juden bilden Volk, Nation, Religion und ihr Volks-Gott Jahweh eine geschlossene Einheit; u. a. nachzulesen bei dem Juden Günter Stemberger: „Jüdische Religion“, Beck. Rh. 2003.
Mit größtem Aufwand wird von den „Meistern der Lüge“ in diesem Psycho-Krieg die Lüge mit durchschlagendem Erfolg eingesetzt. Alle weiteren Anmaßungen ergeben sich aus dieser Tatsache. Mit angeblich „göttlichem“ Auftrag finden wir in der Bibel und dem Talmud die Anweisung für den Gebrauch der Lüge als „legales“ Kampfmittel der „Auserwählten“ gegenüber der ganzen übrigen Welt!
In 1. Könige 22,22 und 2. Chronika 18,20 setzt Jahve als zulässigen Kampfgenossen einen Lügengeist in die Welt, von dem die sich selbst zu „Auswählten“ Erkorenen fleißig Gebrauch machen: „Da antwortete er (der Lügengeist):
Ich will ausgehen und zum Lügengeiste werden in aller seiner Propheten Munde! Er (Jahve) aber sprach: Du magst betören und wirst es auch vollbringen! Gehe aus und tue also!“
Im Brief an die Römer 3,7 bestätigt der Jude Paulus den hohen Wert der Lüge für das Juden-
Christentum, wenn sie nur von den richtigen Leuten gebraucht wird. Und eine passende Erklärung, man nennt dies „Rabulistik“ (Spitzfindigkeit), wird gleich mitgeliefert:
„Denn so die Wahrheit Gottes durch meine Lüge herrlicher wird zu seinem Preis, warum sollte ich dennoch als ein Sünder gerichtet werden?“
Obgleich Paulus als der eigentliche Erfinder des jüdischen Christentums gilt, wird hier und da vielleicht der Einwand kommen: Was haben wir Christen mit dem Mosaismus zu schaffen? Die katholische und die evangelische Kirche betonen heute mehr denn je, daß die Wurzeln des Christentums im Mosaismus liegen.
Lassen wir zur Klärung dieser Frage auch den Juden Disraeli sprechen:
„Christentum ist Judentum für Nichtjuden.“
Es ist die 2. Schiene, auf der das Judentum sein Ziel erreichen will! – Noch etwas macht den Zionisten und Orthodoxen den Erfolg leicht:
„Ein Christ lobt seine Bibel, aber er liest sie nicht!“
Ich brauche hier keine weiteren Beweise für den fleißig en Gebrauch der Lüge aus dem Alten Testament zu liefern. Es gibt eine Menge Literatur darüber. U. a. „Die grausame Bibel“, erschienen bei Edition Der Patriot, Postfach 277, A-1071 Wien.
Welche Bedeutung hat der Talmud?
An allen Schulen Israels wird der Talmud gelehrt. In höheren Schulen ist er ein Prüfungsfach.
Außerdem gibt es besondere Talmud-Schulen. Der weltweit bekannte, 1999 verstorbene Jude Ignatz Bubis brachte in zwei Biographien seine Freude darüber zum Ausdruck, daß es sogar im arabischen Jordanien eine Talmud-Schule gibt.
Der Talmud ist für die Zionisten und Orthodoxen wichtiger als die Tora (das A. T.). In dieser „Lehre“, die 14 starke Bände zu je ca. 700 Seiten mit 63 Traktaten umfaßt, wird der Mosaismus so ausgelegt, daß seine Lehrsätze ins praktische Leben der Juden passen. Die Folgen für die Nichtjuden sind katastrophal! Es gibt für einen Juden keinen Bereich des Lebens, der nicht „Religion“ ist! (Stemberger). Der zionistische Jude Elie Wiesel sagte:
„… ist der Holocaust wirklich eine Mysterien-Religion“.
Die Talmud-Gelehrten erklären oft genug, was Jahve in der Bibel hat zum Ausdruck bringen wollen. An später folgenden Beispielen läßt sich die ungeheure Bedeutung des Talmuds fürs tägliche Leben der Juden und der Nichtjuden ermessen.
Die historische Persönlichkeit Friedrich II. von Preußen bekannte seine Einstellung zur Religion mit dem Satz: „Jeder soll nach seiner Fasson selig werden!“ Das setzt voraus, daß es sich um das religiöse Empfinden des einzelnen Menschen handelt. Jeder könnte nach seiner persönlichen Weltanschauung leben. Vorausgesetzt, daß er andere dabei nicht stört! Diese Einschränkung aus Rücksichtnahme gibt es in der mosaischen „Religion“ nur für die Stammesgenossen, also für die Juden, die aber unter sich auch wiederum „Auserwählte 1. und 2. Klasse“ haben.
Niemals aber gibt es Rücksicht gegenüber Bluts- und Religionsfremde!
Im Talmud geht es um noch viel mehr: Die Einheit von Volk und Mosaismus läßt keinen Wechsel im „Glauben“ zu! Man muß die notwendige Blutsverbundenheit mitbringen! Nur wer eine jüdische Mutter hat, gilt als Jude! So kann man ungestört von möglichen Wankelmütigen, Abweichlern oder gar Fremdblütigen, getreu den Vorschriften der Tora und des Talmuds, seinem Drang zur Beherrschung aller Völker freien Lauf lassen.
Beweise des Hochmuts und der angestrebten Vorherrschaft der Mosaisten und Talmudisten.
Zitate aus dem Talmud verschiedener Traktate.
Taanith, Fol. 3a:
- „Wie die Welt nicht ohne Winde bestehen kann, so kann sie auch nicht ohne Israeliten bestehen.“(auch bei Aboda zara, Fol. 10a)
Jedes andere Volk, das seine Herrschaftsansprüche mit einer solchen Überheblichkeit für sich reklamiert, würde früher oder später mit Krieg überzogen werden. – Sollten Sie aber diese Sonderstellung der Israeliten für unverschämt halten, so sind Sie logischerweise ein „Anti-Talmudist“, keinesfalls aber ein „Antisemit“.
Taanith, Fol. 10a:
- „Zuerst ist das Land Israel geschaffen worden, am Ende erst die ganze Welt. Das Land Israel tränkt der Heilige selbst, die ganze Welt tränkt ein Bote. Das Land Israel trinkt Regenwasser, die ganze Welt nur von dem Überreste. Das Land Israel trinkt zuerst und nachher erst die ganze Welt, gleich einem Menschen, der Käse bereitet, der das Genießbare herausnimmt und das Unbrauchbare zurückläßt.“
Wer dieses noch für harmlos hält und nichts dagegen einzuwenden hat, daß er nur vom Abfall leben darf, der von der Herren Tische fällt, der ist bei den Zionisten und Orthodoxen willkommen. Wir erleben, wie man besonders in Europa diese unterwürfigen Hilfswilligen mit Privilegien ausstattet, damit sie aus Dankbarkeit oder aus Raffgier auch in Zukunft zum Untergang der nichtjüdischen Völker ihren Dienst anbieten. Sollte aber jemand auf diese Unverfrorenheit hinweisen, so wird er von jenen Leuten ganz sicher zum „Antisemiten“ erklärt, während die richtige Bezeichnung „Anti-Talmudist“ wäre!
Kidduschin, Fol. 4b:
- „Zehn Maß (Kab) Weisheit kam auf die Welt; neun Maß bekam das Land Israel und ein Maß die ganze übrige Welt; zehn Maß Schönheit kam auf die Welt; neun Maß bekam das Land Israel und ein Maß die ganze übrige Welt.“
Daß sich hieraus eine Methode mit bestimmter Tendenz entwickelte, sollte auch der dümmste Goy (Nichtjude) bemerkt haben. Wer sich dagegen auflehnt, ist kein „Antisemit“, sondern ein „Anti- Talmudist“! Was aus einem israelischen Kind werden soll, wenn es in diesem Sinne erzogen wird, kö nnen sich alle Erwachsenen mit Erziehungserfahrung leicht vorstellen.
Sanhedrin, 104a:
- „Raba (ein Talmud-Gelehrter) sagte im Namen R. Jochanans: Überall, wohin sie (die Juden) kommen, sollen sie sich zu Fürsten ihrer Herren machen.“ (Das ist: sie müssen nach Herrschaft streben.)
Diese Absicht ist ein klarer Fall von Völkerverhetzung. Hier müßte die „Charta der Vereinten Nationen“ wegen Verstoßes gegen das Völkerrecht Anwendung finden! Da die Internationalen Geldsäcke die Politik in der Welt bestimmen, werden die Urheber solcher Verstöße selbstverständlich nicht zur Rechenschaft gezogen.
Inwieweit dieses Ziel der Herrschaft bereits erreicht wurde, kann jeder feststellen, der die Geschichte der letzten achtzig Jahre verfolgt hat.
Überwiegend Angehörige des jüdischen Volkes haben 1917 in Rußland die Macht an sich gerissen. Das Ergebnis war, daß die russische Intelligenz und das russische Bauerntum vernichtet wurden. Mit Hilfe des jüdischen Geldes aus den USA hatten sich die bolschewistischen Juden zu Fürsten ihrer Herren gemacht. Sie übten die uneingeschränkte Macht über ein Riesenreich aus.
Heute steht das russische Volk vor den Trümmern dieser Epoche.
Über 60 Millionen Russen mußten dafür aufs grausamste ihr Leben lassen. Diese Tatsache wird von dem Machtinstrument der Volksver-dummung, den Medien der ganzen Welt, nicht als Holocaust bewertet. Daß ein Jude mehr zählt als 60 Millionen eines anderen Volkes, wird unverblümt der Talmud an anderer Stelle beweisen. Nicht nur in Europa haben die Angehörigen des jüdischen Volkes bereits die wichtigsten Mittel zur Beeinflussung der Menschen fest in ihren Händen. Sie bedienen sich sämtlicher Medien, wie es ihnen paßt.
Das seit über 50 Jahren ausgesaugte deutsche Volk spürt die Vorrechte der Israeliten besonders.
In den übrigen europäischen Ländern, wie Frankreich, der Schweiz, Österreich, Schweden und im ganzen Ostblock erkennt man bereits das angestrebte Ziel.
Norman Finkelstein berichtet in seinem Buch „Die Holocaust-Industrie“ ausführlich über die Verbindung von der biblischen „Auserwähltheit“ zur Einzigartigkeit in irdischen Abläufen bis zur daraus folgernden Welt- und Geldanschauung:
- „Die Behauptung der Einzigartigkeit des Holocaust ist auch die Behauptung der jüdischen Einzigartigkeit.“ … „Der Holocaust ist etwas Besonderes, weil Juden etwas Besonderes sind.“
An anderer Stelle heißt es:
- „Das Überraschende und Verwirrende an der Hypothese eines ewigen Antisemitismus liegt darin, daß sie von den meisten unvoreingenommen und von nahezu allen jüdischen Historikern geteilt wird.“
Später ist von Israel die Rede:
„Dieses Dogma hat Israel außerdem einen umfassenden Freibrief verschafft: Nachdem die Nichtjuden ständig darauf aus sind, Juden zu ermorden, haben die Juden das uneingeschränkte Recht, sich zu schützen, wie es ihnen beliebt. Auf welche Mittel die Juden auch immer zurückgreifen mögen, selbst Aggression und Folter, sie stellen eine legitime Selbstverteidigung dar. Boas Evron bedauert die ‘Lehre des Holocaust’ vom ewigen Haß der Nichtjuden und merkt dazu an, daß durch sie ‘wirklich vorsätzlich Paranoia herangebildet wird … von daher ist den Juden in ihrem Verhältnis zu anderen Völkern alles erlaubt.’“
In dem besiegten Deutschland wird mit einem von den Siegern entworfenen „Grundgesetz“ regiert.
Hier kann man ungeniert die Muskeln spielen lassen. Zwar wird darin die Gleichheit aller vor dem Gesetzt proklamiert, aber die Juden genießen Sonderrechte. Damit sind die Angehörigen des Wirtsvolkes Menschen zweiter Klasse:
- Juden dürfen den Wehrdienst nach Belieben ablehnen.
- Deutschen können Verbrechen, auch gefälschte, gefahrlos angelastet werden.
- Das Forschen nach der Wahrheit ist dann strafbar, wenn das Ergebnis zum Nachteil der Juden ausfallen kann.
- Beleidigungen gegen Juden werden wie früher Majestätsbeleidigungen verfolgt.
- Beleidigungen allgemeiner Art gegen das deutsche Volk sind nicht strafbar.
- Verbrechen von Deutschen begangen, dürfen nicht mit von Juden begangenen Verbrechen aufgerechnet werden.
- Den Deutschen können Verbrechen in jeder Höhe angelastet werden, auch wenn diese ohne kriminaltechnische Untersuchungen behauptet wurden.
Damit ist der Beweis erbracht, daß die zionistischen Juden in Deutschland die Macht haben. Das deutsche Staatsvolk wird von den zionistischen Juden beherrscht.
Wer diese Tatsache brandmarkt wird als „Antisemit“ in Verruf gebracht. Jedoch klagt er nur den Mosaismus an und ist damit ein „Antimosaist“!
Noch heute darf Simon Wiesental sich rühmen, eine Kiste mit „Seife aus Juden“ feierlich begraben zu gaben. Noch heute dürfen diese Leute und die Hiwis der Mosaisten und Talmudisten das Märchen verbreiten, die Deutschen hätten aus Juden Seife gemacht.
Damit wird nicht nur ein ganzes Volk kriminalisiert, sondern es wird vor allem Geld damit gemacht!
Zwar gehört dieser Rufmord in die Kategorie der Seifen-Opern, aber jede absurde Unmöglichkeit wird ausgenutzt, um zu lügen, zu betrügen, zu demütigen, um die Macht spielen zu lassen! Wer diese verbrecherischen Machenschaften als das bezeichnet, was sie sind, nämlich talmudische, mosaistische Lügen zur Vernichtung eines ganzen Volkes, der wird als „Antisemit“ an den Pranger der Verleumdungs-Industrie dieses Antisemitismus-Schwindels gestellt.
Wer sind also die Herren der Bundesrepubliken Deutschland und Österreich und anderswo?
Anhand dieser wenigen Beispiele ist erwiesen, wer sich zu den ‘Fürsten’ eines Wirtsvolkes gemacht hat. Wer auf diesen haarsträubenden Sachverhalt hinweist, ist verständlicherweise gegen den Mosaismus, also ein „Antimosaist“, niemals jedoch ein „Antisemit“!
Die Kette der Anmaßungen geht aber noch weiter:
Sanhedrin, Fol. 37a:
„Der Mensch wurde deshalb einzig geschaffen, um dich zu lehren, daß jeder, der eine israelische Seele vernichtet, nach der Schrift ebensoviel tut, als hätte er die ganze Welt vernichtet. Und jeder, der eine israelische Seele erhält, macht nach der Schrift ebensoviel, als hätte er die ganze Welt erschaffen.“ –
Auch dies müßte ein Fall für jeden Staatsanwalt sein!
Damit sind auch die unmöglichen Zahlenspiele erklärt, die immer als richtig zu gelten haben, wenn es um den Tod von Juden geht, ohne daß ein genauer Nachweis erforderlich ist. Die von den Herren der als Theater-Fürsten des Gastlandes zum Schein eingesetzten „Hohen Würdenträger“ und „Abgeordneten“ haben allein die Aufgabe, dem gastfreundlichen Volk eine Demokratie vorzugaukeln.
Geld regiert die Welt!
Niemals der Wille des Volkes!
So sieht es heute nicht nur in ganz Europa aus. Dieses „demokratische“ Vorbild haben die Europäer aus den USA bezogen.
Der „Holocaust“ mit seinen per Gesetz festgeschriebenen 6 Millionen Ermordeten hat damit sowohl seine positiv zweckmäßige, als auch seine negativ zweckmäßige Aufgabe erfüllt.
Da fragt man sich: Können denn alle Völker Europas und der Welt sich im Dauerschlaf befinden?
Es sind die Segnungen einer „Demokratie“, in der das Volk nur zum Singen im Chor in den von den Geldsäcken gewünschten Parteien zugelassen wird! –
Wer diese unkorrekte und egoistische Lehre beanstandet, ist niemals ein „Antisemit“, sondern ein „Antimosaist“!
Baba camma, Fol. 113a:
„… Wenn ein Israelit mit einem Nichtjuden vor Gericht kommt, so sollst du ihm nach jüdischem Gesetz möglicherweise recht geben und zu jenem (Nichtjuden) sagen: so sei es nach eurem Gesetz; wenn aber (dies auch) nicht, so komme jenem (Nichtjuden) mit einer Hinterlist.“
Fol. 113b:
„… Schemul sagte: Das Irreführen des Akum (Nichtjuden) beim Zurückgeben (wenn der Nichtjude sich zu seinem Nachteil geirrt) oder ihn betrogen hat, beim Zurückzahlen, ist erlaubt.“
Anhand mehrerer praktischer Beispiele wird im Talmud Hilfe in Form von Tricks angeboten, wie man sich zu verhalten hat, um unkorrekten Reibach gegenüber Nichtjuden zu machen.Hier sind alle Staatsanwälte Europas und der Welt aufgerufen, ihre Volksangehörigen vor talmudischen Verbrechen zu warnen und in Schutz zu nehmen!
Woran liegt es, daß nichts geschieht? Schlafen auch sämtliche Staatsanwälte?
Trauen sie sich nicht? Kennen sie den Talmud nicht? Oder ist diese Totenruhe der Beweis dafür, daß das jüdische Ziel bereits in einigen Ländern erreicht wurde?
So werden Betrug und Schwindel gegenüber Nichtjuden in jedem Land der Erde, in dem Zionisten und Orthodoxe die Macht haben, legalisiert. Sie behaupten sich aufgrund ihrer Talmud-Gesetze.Damit ist auch erklärt, wie jemand in Europa zur „Moralischen Instanz“ gekürt werden konnte, der als Volksschädling in einem Gerichtsverfahren mit 12 Jahren Zuchthaus bestraft worden ist.
Es war dies der verstorbene Chef der Juden in Deutschland, Ignatz Bubis.
Wer aber diesen Betrug mit religiösem Untergrund anprangert, ist nach orthodoxer Denkweise ein „Antisemit“ und wird somit verfolgt.
In Wahrheit ist er in der Lage, diesen vernichtenden Haß der zionistischen Juden mit deren eigenen Lehren zu belegen. Und allein deshalb ist er ein „Antimosaist“!
Das deutsche Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ bestätigt dies mit seiner Feststellung: „Die Welt ist jüdischer geworden.“
Joma, Fol. 84b:
„Wenn an einem Schabatt neun Christen mit einem Juden verschüttet würden, und ein anderer Jude würde sie retten, wir glauben, sie alle würden dem Juden dankbar sein, wenn sie auch wüßten, daß der Jude es bloß tat, um seinen Glaubensgenossen zu retten.“
Stellen Sie sich einmal vor, ein anderes Volk würde ein solches Verhalten seinen Volksgenossen sozusagen als Lebensleitlinie mit der Muttermilch eingeben! Wer würde wohl zuerst darüber entrüstet sein? Die „Auserwählten“ und ihre Gehilfen natürlich!
Megillah, Fol. 25b:
„R. Chona sagt: Ein Israelit darf zu einem Nichtjuden sagen: Nimm den Götzen (Kruzifix) und lege ihn in dein Gesäß.“
Auch wenn man kein Christ ist, sollte man diesen drastischen Hinweis auf Mißachtung für mehr als taktlos halten.
Fordern Sie einmal das Geschrei der Juden heraus, indem Sie zu einem Juden sagen: „Nimm die Torarolle und lege sie in dein Gesäß.“ –
Es ist dies nicht als wirkliche Aufforderung gedacht, sondern nur als Gegenbeispiel!
In jedem Fall ist Ihnen der Schimpf „Antisemit“ sicher – aber er ist falsch! Richtig wäre: „Antitalmudist“ oder „Antimosaist“ oder „Antijudaist“! Alle drei Bezeichnungen treffen die völkerfeindliche Einheit der jüdischen Lehren.
Jabmuth, Fol. 16b:
„Wenn ein Nichtjude oder ein Sklave einer Israelitin beiwohnt, so ist das Kind ein Hurenkind.“
Das entspricht den jüdischen Rassegesetzen, die seit dem Alten Testament bis zum heutigen Tag in Israel gelten. Diese Sicherung zur Erhaltung des eigenen Volkstums ist für die Juden von höchster Bedeutung.
Alle anderen Völker, besonders die germanischen, werden mit den politischen Schimpfwörtern „Rassismus“ und „Fremdenfeindlichkeit“ verleumdet, wenn sie nur im entferntesten darauf bedacht sind, für den Bestand ihres eigenen Volkes zu sorgen. Wer auf dieses Mißverhältnis aufmerksam macht, ist in Wahrheit ein „Antimosaist“.
Aus der Polit-Praxis in Deutschland: Der ehemalige Außenminister Kinkel hat familiäre Probleme wegen der israelischen Volkstums-Gesetze. Sie sind so hart, daß sie auf einzelne Betroffene keine Rücksicht nehmen. Die Kinkel-Tochter ist zwar mit einem Israeli verheiratet und zum Mosaismus übergetreten, aber man verweigert ihr bisher die israelische Staatsangehörigkeit.
Was für Menschen aber sind die Goyim, die Nichtjuden, die alle geschilderten Verhältnisse sehr genau kennen, aber dennoch so tun, als hätten sie keine Ahnung, und – sie schämen sich nicht, gemeinsam mit den mosaischen Verleumdern volkstreue Staatsbürger als angebliche „Antisemiten“ zu verfolgen und auch zu bestrafen.
Berakhoth, Fol. 58a:
„Wer die Scharen der Nichtjuden (Goyim) sieht, spreche: (Jer. 50,12): Beschämt ist eure Mutter, zu Schande, die euch geboren hat.“
Fol. 58b:
“Wer die Gräber der Nichtjuden sieht, spreche (Jer. 50,12): Beschämt ist eure Mutter, zu Schanden, die euch geboren hat.“
Wer sich und seine Mutter in dieser Weise beschimpfen läßt, der ist bereits ein Sklave der Zionisten. Wer sich dagegen wehrt, wird aber als „Antitsemit“ verleumdet, obgleich der Ehrentitel „Antimosaist“ treffend wäre.
Schabbath, Fol. 83a:
Es wird dreimal nacheinander gesagt, daß der Goy und die Goya verunreinigt sind.
Megillah, Fol. 6b:
„R. Dostaj sagte: Es ist erlaubt, auf dieser Welt die Frevler zu reizen.“ (Frevler sind Nichtjuden.)
Da „Reizen“ ein weiter Begriff ist, wird er bis auf den Begriff „Krieg“ ausgeweitet.
Wer auf geschichtlich belegte Tatsachen aufmerksam macht, wird auf der Lügenstraße der talmudischen Juden als „Antisemit“ verfolgt! Wenn sie ihn als einen „Antimosaisten“ jagen würden, hätten sie wenigstens in der Wortwahl ins Schwarze getroffen.
Jabmuth, Fol. 47a:
„Ein Nichtjude kann kein Zeugnis ablegen.“
Dadurch ist den Zionisten und Orthodoxen die Macht gegeben, Straftaten zu verfälschen. Rechtlich denkende Menschen, die zur Klärung einer Straftat Sachbeweise fordern, werden zu Unrecht als „Antisemiten“ angeprangert. Dieser Zustand herrscht bereits in ganz Europa! –
In Amerika standen seinerzeit die Juden mit den Schwarzen in einer Front, als es um rassisch bedingte Rechte von Minderheiten ging.
Heute haben sich die organisierten amerikanischen Juden aus Gründen unterschiedlicher Vermögens-Klassen, aus der vorherigen Gemeinschaft gelöst. Ja, sie stehen inzwischen sogar auf „Kriegsfuß“. Dies ist der Beweis zweckmäßigen Umschaltens von der Weltanschauung zur Geldanschauung.
Und die zeitweiligen schwarzen Freunde wurden so zu „Antisemiten“ umfunktioniert! Ein typischer „Antisemitismus-Schwindel“, denn diese Gegnerschaft hat nichts mit den Semiten zu tun, sondern nur mit den zionistischen Juden!
Jabmuth, Fol. 61a: „… (Ezech. 34,31):
‘Ihr aber seid meine Schafe, die Schafe meiner Weide, Menschen seid ihr.’ D. h., Ihr heißt Menschen, die (weltlichen) Völker heißen (aber) nicht Menschen….“
Tosephot, Fol. 94b: „Der Samen der Nichtjuden (Fremden, Nokhrim) ist Viehsamen.“ (Dasselbe steht in Kethuboth, Fol. 3b.)
Es wäre Pflicht der Staatsanwälte aller Länder, welche die UNO-Charta anerkennen, gegen diesen Völkerhaß einzuschreiten!
Alle, die sich von den Mosaisten nicht als Vieh abqualifizieren lassen, sind „Antijudaisten“, niemals jedoch „Antisemiten“.
Kidduschin, Fol. 82a:
„Der beste Arzt (Anm.: HAMER ?) gehört in die Hölle und der beste Metzger ist ein Genosse Amaleks und den besten der Goyim sollst du töten.“ (Siehe auch: Jerusalem. Kidduschin 40b, Sophrim XV. 10; Aboda zara 26b. Tosephol; Majmonides: Jad chasada (Starke Hand): 49b; R. Jismael: Mechitat (Zerstörung): 11a.)
Amalek ist ein Feind der Israeliten aus dem A. T. „Amalek“ wurde zu einem Symbol für alle späteren Feinde des jüdischen Volkes bis in die Neuzeit. Jedes Volk, welches dem Machstreben der Orthodoxen und Talmudisten im Wege steht, ist „Amalek“; und sie werden als „Antisemiten“ verleumdet.
Die Mosaisten, Talmudisten und Judaisten rechtfertigen also aus Gründen ihrer angeblichen Auserwähltheit einen Aufruf zum Mord aus Völkerhaß, begründet auf ihrer Religion und der Lehre des Talmud! Wo bleibt der Aufschrei der UNO? Wann kommt die Anklage vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag? Kein anderes Volk kann es wagen, sich eine solche bodenlose Unverschämt zu leisten. Das ist ein klarer Beweis für die Macht der Mosaisten! Jeder Staatsanwalt, der von dieser Lehre Kenntnis erhält, müßte einschreiten!
Aufruf zum Mord ist überall ein Offizialdelikt!
Ist die Macht der Zionisten so groß, oder die Angst der Goyim vor den Mosaisten so groß, daß die Staatsanwälte – auch starker Nationen – es nicht wagen, aktiv zu werden? – Jeder, der diesen himmelschreienden Sachverhalt aufdeckt, wird fälschlicherweise zum „Antisemiten“ abgestempelt. Wer aber vom verbrieften Recht der UNO-Charta, von der freien Meinungsäußerung Gebrauch macht, muß in einigen Ländern mit dem Besuch des Staatsanwalts rechnen.
Sotah, Fol. 35b:
„Es heißt (Jes. 35,12): ‘Die Völker werden zu Kalk verbrannt.’ Gleich wie der Kalk keinen Bestand hat, sondern verbrannt wird, so haben auch die weltlichen (nichtjüdischen) Völker keinen Bestand (im Weltgerichte) sondern werden verbrannt.“
Baba mezia, Fol. 33b:
„… ‘Wir werden eure Freunde ansehen und sie werden zu Schanden sein.’ (Isai. 66,5) Das ist: die weltlichen Völker werden zu Schanden sein, die Israeliten werden sich freuen.“
Die jüdischen Kinder werden in diesem Sinne erzogen und damit zum Völkerhaß aufgewiegelt.
Wer die Menschen auf diesen seit Jahrtausenden gepredigten Haß hinweist, wird zur Verschleierung dieser bösartigen Absicht zum undefinierbaren „Antisemiten“ erklärt, und damit verleumdet!
Baba mezia, Fol. 61a. Tosephot:
„Die Beraubung eines Bruders (Israeliten) ist nicht erlaubt, die Beraubung eines Nichtjuden ist erlaubt., denn es steht geschrieben (3. Mos. 19,13): ‘Du sollst deinem Bruder kein Unrecht tun’ – aber diese Worte – sagt Jehuda – haben auf den Goy keinen Bezug, indem er nicht dein Bruder ist.“
Baba mezia, Fol. 111b:
„Nach R. Jehuda ist die Beraubung eines Bruders (Israeliten) nicht erlaubt, die Beraubung eines Nichtjuden ist erlaubt.“
Baba bathra, Fol. 54b:
„Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sind wie ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie.“ (Dasselbe steht im Choschen hamischpath 156,5 u. 271,4)
Sanhedrin, Fol. 57a:
„Es wird bezüglich des Raubes gelehrt: Diebstahl und Raub … (sind) einem Israeliten gegenüber einem Nichtjuden erlaubt. Das Blutvergießen ist … einem Israeliten gegenüber einem Nichtjuden erlaubt. Das Zurückhalten des Lohnes ist … einem Israeliten gegenüber einem Nichtjuden erlaubt.“
Baba kamma, Fol. 113b:
„Woher (wissen wir), daß das Verlorene eines Nichtjuden erlaubt ist? Es heißt (5. Mos. 22,3): ‘Mit allem Verlorenen deines Bruders.’ Also deinem Bruder mußt du es zurückgeben, nicht aber einem Nichtjuden. Bringt er es aber ihm zurück, so begeht er eine große Gesetzesübertretung.“
Haben Menschen, die nach solchen „religiösen“ Grundsätzen erzogen werden, überhaupt noch ein Gewissen?
Können die „Anständigen“, die diese Lehre nicht beherzigen wollen, dem Vorteilsdenken der Rücksichtslosen lange Widerstand leisten, wenn sie sehen, wie „erfolgreich“ diese das Leben gestalten?
Es gibt zahllose Beispiele auf der ganzen Welt, die auf den Erfolg besagter Lehre hindeuten!
Finkelstein deckt diese Methoden in seinem Buch auf:
„In den letzten Jahren ist die Holocaust-Industrie geradezu zu einem erpresserischen Geschäft geworden. Unter dem Vorwand, die Juden in aller Welt, ob lebendig oder tot, zu vertreten, erhebt sie in ganz Europa Anspruch auf jüdische Besitztümer aus der Zeit des Holocaust. Dieses doppelte Abkassieren sowohl bei europäischen Ländern als auch bei Juden mit legitimen Ansprüchen, das man passend als ‘letztes Kapitel des Holocaust’ tituliert hat, zielte zunächst auf die Schweiz.“
Noch ein Hinweis auf den Antisemitismus-Schwindel von Norman Finkelstein:
„Für die Holocaust-Industrie war die (erpresserische, d. A.) Schweizer Bankaffäre – waren die erlogenen Qualen, die der Holocaust-„Überlebenden“ Wilkomirski (ein Holocaust-Betrüger d. A.) nach dem Krieg erdulden mußte – jedoch ein weiterer Beweis für die unauslöschliche und irrationale Bosheit der Nichtjuden.“
Finkelstein bringt es noch deutlicher:
„Eine Untersuchung der Universität Tel Aviv vom April 1997 berichtet von einem unverkennbaren Anwachsen des Antisemitismus in der Schweiz. Doch diese unheilvolle Entwicklung konnte unmöglich damit in Verbindung gebracht werden, daß die Holocaust-Industrie die Schweiz abkassiert hatte. ‘Der Antisemitismus wird nicht von Juden gemacht’, schniefte Bronfman. ‘Es sind die Antisemiten, die für den Antisemitismus verantwortlich sind.’“
Jeder klardenkende Mensch erkennt dadurch das Ausmaß des Antisemitismus-Schwindels der „auserwählten“ Abkassierer.
Der Talmud hat den „Auserwählten“ die Grundlagen ihres angeblichen „Talmud-Rechts“ geliefert.
Und alle, die sich dagegen wehren, sollen deshalb Antitsemiten sein?
Nach den Schweizern kamen zum wiederholten Male die Deutschen dran.
Diesmal ging es um Geld für die „Zwangsarbeiter“. Finkelstein schreibt dazu:
„Doch es ist, … einfach nicht wahr, daß sie keinerlei Entschädigung erhalten hätte. In die … Abkommen mit Deutschland zur Entschädigung von Häftlingen der Konzentrationslager waren auch jüdische Zwangsarbeiter einbezogen gewesen. Die deutsche Regierung entschädigte ehemalige jüdische Zwangsarbeiter für den ‘Freiheitsentzug’ und für ‘Beeinträchtigung der Gesundheit’. Nur die zurückbehaltenen Löhne wurden nicht formell entschädigt. Jene, die bleibende Schäden erlitten hatten, erhielten eine ansehnliche Rente.“
Finkelstein brandmarkt das ganze Zahlenspiel der „organisierten“ Juden, mit dem sie alles mögliche auf die Beine stellen, um ihre Gaunereien zu vertuschen. Dabei denkt Finkelstein auch an die „Gefahr“, daß damit der ganze Holocaust ins Rutschen gebracht werden könnte. Nur das Hauptproblem dieser haarsträubenden Aktionen wurde bisher noch gar nicht ans Licht gebracht: Vier Millionen Juden haben nach dem Krieg bei der BRDeutschland Wiedergutmachungsanträge gestellt!
Hier wird die jüdische Kunst im praktischen Leben des „organisierten“ Judentums hemmungslos vorgeführt.
Wie jeder einigermaßen Eingeweihte weiß, gehören dazu
- die kabbalistischen 14 Berechnungen , die immer zum gewünschten Ergebnis führen;
- darf die mosaistische, verbrecherische Auserwähltheits-Theorie nicht fehlen;
- werden die kriminellen Lehren aus dem Talmud rücksichtslos in die Tat umgesetzt. Dabei geht es sogar soweit, daß die kriminellen Juden ihre eigenen Blutsbrüder nicht verschonen. –
Es wäre für die gesamte Menschheit eine Schande, wenn diese Methoden nicht bald gestoppt werden.
Es muß hier erwähnt werden, daß die „Organisierten“ beschlossen hatten, ihre Forderungen an die Staaten des Ostblocks weniger medienträchtig zu betreiben. Alle Welt weiß, mit welchen wirtschaftlichen Schwierigkeiten die früheren Ostblockstaaten zu kämpfen haben. Dennoch werden sie mit Drohungen erpreßt, zu zahlen, andernfalls würde man ihnen die außenwirtschaftlichen Möglichkeiten
entziehen. Damit beweisen die Drahtzieher dieser Aktionen, wie gut sie ihren Talmud kennen. Die Schätze der ganzen Welt gehören den „Auserwählten“, wie es im Talmud, Traktat Baba bathra 54b heißt:
„Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, und wer von ihnen Besitz nimmt, eignet sie sich an.“ –
Und wer sich dagegen wehrt, den erklären wir zum Antisemiten!
Bei einer solchen Anhäufung krimineller Machenschaften ist es völlig verständlich, daß die „organisierten Juden“ versuchen, sich alle Aufklärer damit vom Leibe zu halten, daß sie nach der „Haltet-den-Dieb-Methode“ greifen und den nichtssagenden Begriff „Antisemitismus“ hinausposaunen.
Bei diesen Klarstellungen wird es nicht ausbleiben, Norman Finkelstein ebenfalls zum „Antisemiten“ zu deklarieren.
So geht es jedem , der solche Machenschaften gewisser organisierter Juden anprangert. Er ist deshalb jedoch kein „Antisemit“, sondern ein Antitalmudist, und zwar aus Überzeugung!
Sanhedrin, Fol. 58b:
„R. Chona sagt: … Wenn ein Nichtjude einen Israeliten schlägt, so verdient er den Tod. Wenn jemand einen Israeliten ohrfeigt, so ist es ebenso, als hätte er die Gottheit geohrfeigt.“
Unter diesem Blickwinkel, in Verbindung mit manchen vorhergehenden Aussagen, ist es verständlich, mit welchen Horrorgeschichten die von Zionisten gelenkten Medien die ganze Welt überschwemmen. Von einem dieser Einpeitscher in den USA, Elie Wiesel, weiß man nicht, ob sein biblischer Haß ihn bereits in den religiösen Wahn getrieben hat.
Sanhedrin, Fol. 74b Tosephot:
„Der Beischlaf der Fremden (Nichtjuden) ist wie Beischlaf der Viecher.“
Aboda zara, Fol. 37a:
„… Ein nichtjüdisches Mädchen von drei Jahren und einem Tag (ist) zum Beischlaf geeignet …“
Hier müßten internationale Rechtsgrundsätze die mindeste Anwendung finden wegen Anstiftung zu Verbrechen und Kindesmißbrauch. Diese Verbrechen wollen die Zionisten mit der Verleumdung „Antisemitismus“ verdecken.
Aboda zara, Fol. 4b Tos.:
„Einen Häretiker (Ketzer) darf man eigenhändig töten.“
Warum regen sich die Leute bloß über die Inquisition auf? Nur weil es ihnen damals selber als Häretiker an den Kragen ging? – Wer sich gegen diesen Aufruf zum religiösen Mord wehrt, ist niemals ein „Antisemit“!
Erubin, Fol. 43b:
„Sobald der Messias kommt, sind alle Sklaven der Juden.“
Zweifelt jetzt noch jemand an der Absicht der zionistischen Juden? Sie studieren ihre Wirtsvölker, um sie dann besser in den Griff zu bekommen.
Wenn die Goyim sich über das Ziel der Juden informieren und mit gleicher Münze heimzahlen wollten, müßten die herrschenden Juden wohl überlegen, ob sie nicht doch lieber von ihrem Auserwähltheitswahn Abstand nehmen wollten.
Schabbath, Fol. 89a:
„Was bedeutet Har Sinaj? Es bedeutet einen Berg, von welchem der Haß über alle Völker der Welt sich ausgebreitet hat.“
Hier liegt die Wurzel aller Übel, welche ein friedliches Leben unter allen Völkern verhindert! Die überhebliche, eingebildete „Auserwähltheit“ und der unbegründete mosaische Haß auf alle anderen Völker, der seit der Zeit „am Berge Sinai“ gepredigt und gelehrt wird, lassen die Menschen nicht zur Ruhe kommen.
Dieser Haß widerlegt jeden „Antisemitismus“. Es bleibt ein Antisemitismus-Schwindel!
Wen wundert es nach diesem jüdischen Geständnis, daß jeder Mensch, der auf Gleichberechtigung der Völker untereinander bedacht ist, als „Antisemit“ in Verruf gebracht wird? Der Mosaismus ist die „Religion“ des Judentums und wird deshalb auch offiziell als Judaismus
bezeichnet. Gerechtfertigt ist deshalb die Abwehrhaltung der Völker unter dem Begriff „Antijudaismus“!
Warum bleiben die Orthodoxen hartnäckig bei dem falschen Begriff „Antisemitismus“? –
Weil sie damit die Menschen täuschen wollen! Die Absicht des Judaismus, die Welt und alle Völker zu beherrschen, wollen die Juden durch diese Verschleierungstaktik verbergen! Mit allen nur denkbaren kriminellen Raffinessen machen sie alles zu Geld. Selbst ihre „Religion“ muß ihnen dabei helfen.
Um die Grundlagen dieses gewaltigen Betruges zu verbergen, sorgen sie dafür, daß ihre mosaische „Religion“ mit ihren kriminellen Lehren und ihr Volkstum nicht in Erscheinung treten dürfen. Deshalb wälzen sie mit einer sofortigen Verleumdung alles auf den imaginären Feind ab, indem sie mit dem verschwommenen und völlig falschen Begriff „Antisemitismus“ um Mitleid hausieren gehen!
So ist aus der jüdischen Mitleid-Kultur eine LEID-Kultur für die Völker geworden.
Wie ernst soll man Tora und Talmud nehmen?
Talmud heißt: Die Lehre. Laut Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 19. 4. 1995, Nr. 91 steht folgender Satz aus dem Buch Josua 1,8 als Wahlspruch in der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg: „Du sollst dich mit der Lehre beschäftigen Tag und Nacht!“
Josua 1,8 lautet:
„Über dieses Gesetzbuch sollst du immer reden und Tag und Nacht darüber nachsinnen, damit du darauf achtest, genau so zu handeln, wie darin geschrieben steht.“
Einige wichtige Lehrsätze aus dem Talmud wurden hier zitiert. Alles zusammen läßt erkennen, in welcher anderen Welt die Talmud-Juden leben. Sie kennen keinen Frieden mit den Völkern!
Sie wollen ewigen Kampf mit unlauteren Mitteln wie Lüge, Betrug und Mord; bis sie ihr Ziel, die Beherrschung der Welt, erreicht haben.
Jeder, der sich dagegen wehrt, wird aus Haß verleumdet. Aus gutem Grund ist er ein „Antijudaist“.
Aber die Juden bleiben bei dem verschleiernden Begriff „Antisemit“. Jeder Aufklärer wird bekämpft.
Er wird nicht als „Antijudaist“ verfolgt, sondern als „Antisemit“. Der Grund: Mit dem Begriff „Antijudaismus“ hätte dieser Aufklärer die Möglichkeit, vor Gericht Stellung zu nehmen und seine Kenntnisse über den Judaismus darzulegen. Der Begriff „Antisemit“ wird zwar als Verleumdung bewertet, er ist vor Gericht aber nicht erklärbar!
Jeder Jude, der noch einen anderen Paß hat als den israelischen, wird sich zuerst zum Judentum bekennen.
Dafür gibt es zahllose Bestätigungen namhafter Juden.
Der Talmud-Kenner Reinhold Meyer schreibt in seinem „Talmud“: „… später unterstanden die Juden der Gerichtsbarkeit der herrschenden Macht oder des Gastlandes. Das jeweilige Landesgesetz wird anerkannt, soweit es der Weisung (Talmud) nicht widerspricht.“ –
Mit einem Wort: Allein der Talmud ist das gültige Gesetz für jeden Juden! Läßt man Landesgesetze dennoch hier und da gelten, so geschieht dies lediglich aus Gründen der Zweckmäßigkeit.
Kriminologen und Mediziner sollten sich an der Klärung des Erscheinungsbildes „Antisemitismus“ beteiligen.
Steckt eine kriminelle Absicht dahinter? Oder handelt es sich um eine eingebildete Krankheit, von der speziell Juden und deren Anhänger betroffen werden. Es spricht viel dafür, daß es sich um Hypochonder handeln kann. Tatsächlich gibt es ja Menschen, die sich nicht wohlfühlen, wenn sie nicht krank sind. Dann hieße diese Krankheit „Antisemitismus“, und man sollte die Befallenen bedauern.
Solange dieses Problem nicht geklärt wird, ist der Verfasser dieser Aufklärungsschrift stolz, von einer hinterhältigen Bande als angeblicher „Antisemit“ bekämpft zu werden. In Wahrheit leistet er mit seiner Arbeit einen Beitrag zur Völkerverständigung mit dem Ziel der Gleichberechtigung für alle Völker!
Gerichtliches und jüdisches Gutachten
Zur Verdeutlichung der Lage hier ein Gerichtsgutachten vom 10. August 1957 der 2. Großen Ferienkammer des Landgerichts Berlin:
„Die jüdische Jugend, im besonderen die Jugend orthodox-jüdischer Eltern, wird auch heute, nach Errichtung des Staates Israel, wie vordem und zu allen Zeiten, nach der Tora, dem Talmud und dem Auszug aus dem Talmud und den Erklärungen zu ihm, dem Schulchan Aruch, geschult. …
Aus dem Obenstehenden ergibt sich, daß die orthodox -jüdische Tradition und ihre Gültigkeit in und außerhalb des Volksstaates Israel von dem orthodoxen Weltjudentum unverändert aufrecht erhalten wird.“
In diesem Gutachten wird Hans Bardtke zitiert, ‘Die Handschriftenfunde am Toten Meer’, Berlin 1953, S. 148-149:
„... Theologisch gesehen ist und bleibt Endzweck und Endziel ein und dasselbe: die von Tora und Propheten verheißene Weltherrschaft Israels, von dessen Füßen die Fremdvölker den Staub lecken, ihm dienen sollen und deren Vermögen und Güter der Besitz Jerusalems werden soll.“
Dieses Gutachten enthält weiter ein Zitat aus: ‘Das ewige Gesetz’ von Schalom Ben-Chorin. Jüdische Wochenschau Buenos Aires XVIII (1509), 1957, S. 3:
„Es ist nun die Kontinuität jener Ideologie der Tora, der Propheten, der „Schriften“, über Mischna,Talmud und Schulchan-Aruch, die das Judentum der Diaspora stets in zwangsläufigen Konflikt mit seinen Wirtsvölkern brachte, daß alle antijüdischen Reaktionen der Wirtsvölker, geistiger,kulturpolitischer Art, stets ihre Ursache haben in jener Überheblichkeit der jüdischen Ideologie, ein von Gott angeblich auserwähltes Volk zu sein, ein Volk, das sich streng gegen die Gojim, die nichtjüdischen Wirtsvölker absonderte und abschloß und ihnen gegenüber jene talmudischkasuistische (d. i. Wortklauberei) Doppelmoral betätigte, die von jeher Entrüstung und Abwehr dieser Wirtsvölker hervorrief …“
Damit hat sich der Titel dieser Schrift als Wahrheit erwiesen!
Wenn Sie jetzt immer noch nicht begreifen, was sie zu erwarten haben, so muß man zu
dem Schluß kommen:
Nur die allerdümmsten Kälber wählen sich die Metzger selber!
Quelle: lupo cattivo – gegen die Weltherrschaft
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Polizei unterdrückt Berichte über brutalste Migrantengewalt
Ein junger Bursche telefoniert vor einer Disco mit seiner Freundin. Vier Türken denken, er ruft die Polizei – da sie gerade einen seiner Freunde verprügeln – und gehen auf ihn los. Nachdem sie ihm 16 Schädelbrüche zugefügt haben, werfen sie den Totgeglaubten über eine 3 Meter hohe Mauer.
Der Staatsanwalt lässt sie straffrei davonkommen, und die Polizei will den Fall nicht an die Öffentlichkeit kommen lassen. Was wie eine grausame Horrorgeschichte klingt, ist in Salzburg Wirklichkeit geworden – und kein Einzelfall.
Der 19jährige Andreas wird wohl sein Leben lang auf einem Auge blind bleiben, so sehr wurde dieses bei der Attacke der Bande zerquetscht. Dass er überhaupt noch am Leben ist, verdankt er einem Freund, der ihn nach langer Suche in der Postbus-Werkstatt gefunden hat. Wie es bei versuchten Mordanschlägen so üblich ist, schaltet sich die Kripo ein und kann auch nach langer Suche die Täter ausforschen und vernehmen. Diese leugnen die Tat; die Polizisten sind jedoch sicher, die Peiniger des Burschen gefunden zu haben.
Der mit dem Fall beauftragte Staatsanwalt Reinhard Steiner jedoch hat kein Interesse daran, die heimtückische Gewalttat aufzuklären und dem für sein Leben lang geschädigtem Andreas Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Da es
“keinen Grund zur weiteren Verfolgung gibt”
(die Bereitschaft, willkürlich die Köpfe unbehelligter Jugendlicher zu zerschmettern, ist offenbar nichts Außergewöhnliches), sind die vier Türken weiterhin auf freiem Fuß . Und da selbst der nur durch Zufall verhinderte Mord keinen Grund darstellt, ihnen die Grundzüge österreichischen Rechts nahezulegen, werden sie die Disco “Fledermaus” in St. Johann weiterhin besuchen und ihr Platzrecht geltend machen.
Andreas’ Anwalt kämpft nun um die Wiederaufnahme des Falles – und mit ihm die Bürger der Stadt. Zumindest jene, die sich im Forum der Krone tummeln – das einzige Medium, das bis jetzt den Mut hatte, den skrupellosen Mordversuch publik zu machen. Ginge es nach der Polizei, hätte die Öffentlichkeit nie davon erfahren:
“Nicht für die Presse”
vermerkten die Zuständigen auf dem Bericht, wie es in letzter Zeit immer öfter der Fall ist. Ob die Verheimlichung die Kritik an gewalttätigen Immigranten verhindern soll oder aus reiner Angst zustandekam, bleibt fraglich. Ebenso stellen die Leser sich die Frage, was wohl geschehen wäre, hätten vier Österreicher einen Türken derart zugerichtet. (gefunden hier)
Was in Österreich möglich ist, ist in der BRD mit Sicherheit auch möglich. Verschweigen die Medien und die Polizei die brutalen Fälle vor der Bevölkerung? Verweigert die Staatsanwaltschaft auch die Ermittlungen?
Was soll das, ist man dermaßen feige in Europa, dass man schon nichts mehr gegen Verbrecher unternimmt um Aufstände der Migranten zu verhindern? Wie lange soll das noch gut gehen, wenn die drei Säulen eines Staates nicht mehr funktionieren und nur noch Makulatur sind?
Es weht der Wind mit Stärke zehn…
von Hans Püschel
Das Schiff schwankt hin und her; die See geht ganz schön schwer… Zumindest wenn man eine Anklage wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht Weißenfels erhält. Frau Richterin Koch gibt mir noch die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens einzulegen, was ich natürlich tun werde. Aber zunächst der Vorwurf (mit leichten Abkürzungen):
durch mindestens drei Straftaten 1. bis 3. jeweils
eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art und Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören öffentlich geleugnet bzw. verharmlost zu haben.
Dem Angeklagten wird folgendes zur Last gelegt:
Der Angeschuldigte, Bürgermeister der Ortschaft Krauschwitz in der Gemeinde Teuchern, betreibt unter der Internet-Adresse “www.hans-püschel.de” eine Internetseite, auf der er regelmäßig Beiträge zu den verschiedensten Themenkreisen veröffentlicht, die er anschließend mit anderen Nutzern diskutiert. Die Seite ist für jeden Internetnutzer zugänglich.
Unter anderem widmet er sich seit einiger Zeit dem Stichwort “Holocaust”, wobei er die massenweise Vernichtung in ns-Konzentrationslagern als erlogen, beziehungsweise völlig übertrieben darstellt.
1. Am 16.o3.2o12 schrieb der Angeschuldigte in einem von ihm am 23.o2.2o12 unter dem Titel “Holocaustleugnung ist Menschenrecht” eingeleiteten Diskussionsforum unter anderem: “…Zu den Todesmärschen: Warum blieben laut Wikipedia 7000 Insassen von Auschwitz zurück. Haben die sich’s also doch aussuchen können. Waren übrigens Frauen und Kinder dabei. Sehen sogar gut ernährt aus – zumindest auf dem Foto. Muß also doch mindestens Ausnahmen von der Rampen-Sortiererei gegeben haben….”
2. Am 14.11.2o12 schrieb der Angeschuldigte unter dem auf seiner Internetseite angelegten Themen-Link “Politik” zum Thema “Auschwitz, Majdanek – wann platzt die nächste Lüge?” unter Bezugnahme auf die in ns-KL-n verübten Ermordungen dort Inhaftierter: “…Für mich steht fest: Die seit Kindesbeinen gelernten deutschen Verbrechen sind Lügen!…”
3. Am o7.12.2o12 schrieb der Angeschuldigte in einem von ihm selbst verfaßten Gedicht mit dem Titel “Deutscher Mythos” unter anderem:
“… Der Mythos ist zum Gruseln gut, nicht für’s reale Leben…”
…Der Holcaust taugt nicht als Ziel der Seel’ bei klarem Lichte.
Wir hab’n der bess’ren Mythen viel aus tausend Jahr’n Geschichte.
Uns dort zu gründen, bringt uns Heil und Zukunft deutschem Volke!
Die böse Mär’ auf’s Altenteil, fort mit der düst’ren Wolke!”
Mit diesem Gedicht brachte der Angeschuldigte zum Ausdruck, daß es sich bei der historischen belegten Tatsache der massenweisen Tötung europäischer Juden durch das NS-Regime um eine sagenhafte Geschichte ohne tieferen Wahrheitsgehalt handele, der entgegen zu treten man verpflichtet sei.
Die genannten Beiträge wurden von diversen Internetnutzern gelesen und lösten zwar auch ablehnende, aber auch in nicht unbeträchtlichem Umfang zustimmende Reaktionen aus, so daß der Eindruck entstehen konnte, in Deutschland sei ns-es Gedankengut in weiten Teilen der Bevölkerung fest verankert, ein Umstand, der geeignet ist, das Sicherheitsgefühl zumindest von in Deutschland lebenden Minderheiten zu beeinträchtigen.
vergehen, strafbar gemäß §§ 130 Abs. 3, 53 des Strafgesetzbuches.
Beweismittel:
I. Angaben des Angeschuldigten, soweit er sich eingelassen hat.
II. Zeugen:
1. Axel Mylius, Berlin
2. Dietmar Näher, Stuttgart
3. Angelica Jansen, Uelzen
III. Augenscheinobjekte:
Ausdrucke Internet vom 16.o3., 14.11., o7.12.2o12
Hiermit beantragt Herr Staatsanwalt Hübner die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Schlampige Polizeiarbeit: Sozialgericht Düsseldorf verurteilt NRW zu Rentenzahlung
von Udo Vetter
Wenn die Polizei bei einer Straftat gar nicht oder nur schlampig ermittelt, darf dies nicht zu Lasten des Opfers gehen. Mit dieser Begründung verpflichtet das Sozialgericht Düsseldorf das Land NRW, dem mutmaßlichen Opfer eines tätlichen Angriffs eine Rente zu zahlen.
Der Mann hatte angegeben, er sei morgens in einem Kölner Bordell mit einem Baseballschläger attackiert worden, vermutlich von einem Türsteher. Tatsächlich musste er auf die Intensivstation, dort wurden schwere Schädelverletzungen festgestellt, unter anderem ein Basisbruch. Ein Zeuge bestätigte den Vorfall und beschrieb auch den möglichen Täter.
Die Polizei blieb aber merkwürdig untätig. Zwar besuchte ein Kriminalkommissar das Opfer im Krankenhaus, dann tat sich aber erst mal gar nichts. Grund dafür soll eine Anweisung des zuständigen Kriminalkommissariats gewesen sein, den Fall
“nicht sofort zu bearbeiten”.
Ungefähr drei Tage später rief dann immerhin mal ein Polizist in dem Bordell an. Dort bestätigte man ihm, einen “Vorfall” habe es nicht gegeben. Tagelang tat sich nichts, und auch danach blockte die Polizei jede Ermittlung ab – obwohl ein Staatsanwalt mehr Aktivität verlangt hatte.
Die Beamten bemühten sich nicht, mögliche Videoaufnahmen des Vorfalls zu bekommen. Sie suchten auch nicht nach dem Taxifahrer, der das Opfer ins Krankenhaus gebracht haben soll. Ebenso wenig kamen sie auf den Gedanken oder setzten ihn jedenfalls nicht um, die Türsteher des Etablissements zu befragen oder nach anderen Zeugen zu forschen.
Für das Sozialgericht ist das Verhalten der Polizei schlicht nicht nachvollziehbar. Es habe konkrete Hinweise auf eine schwere Gewalttat, möglicherweise sogar auf eine versuchte Tötung gegeben. Dennoch sei der Vorfall als nicht dringend eingestuft worden – obwohl die Polizei zu der fraglichen Zeit noch nicht mal durch andere Einsätze gebunden gewesen sei. Bei so einem Verdacht müsse die Polizei sofort an den Tatort fahren und ermitteln.
Tatsächlich hat die Polizei sogar in der Folgezeit schlicht nicht weiter ermittelt. So kritisiert das Sozialgericht, selbst die Handlungsaufforderungen durch die Staatsanwaltschaft seien ignoriert worden; konkret ist nach Auffassung des Sozialgerichts rein gar nichts passiert.
Für den Betroffenen hat das alles nicht nur die unangenehme Folge, dass der mögliche Täter bis heute unbekannt ist. Die Rentenbehörde verweigerte ihm auch eine Opferentschädigung in Form einer Rente. Und zwar mit der lapidaren Begründung, er habe den Angriff ja nicht nachweisen können.
Das geht nach Auffassung des Sozialgerichts jedoch nicht. Wenn die Polizei – aus welchen Gründen auch immer – so krass versage, verbleibe die Beweislast für eine Straftat nicht beim Opfer. Vielmehr müsse bei so schlampigen Ermittlungen dem Betroffenen geglaubt werden. Er habe wegen seiner Verletzung ja auch selbst kaum eine Möglichkeit gehabt, eventuelle Beweise zu sichern (Urteil vom 13. Juni 2013, Aktenzeichen S 35 VG 21/10).
Deutsches Volk! –“Kein Plan B”?
von ki11erbee
Wahrscheinlich fällt nicht nur mir auf, daß es in der BRD seit ihrem Bestehen noch nie, nie dazu gekommen ist, daß sich das Volk gegen die Politik durchsetzen konnte.
Normalerweise sollte einem allein dies schon zu denken geben, denn in einer Demokratie ist es der Job der Politiker, die Wünsche der Mehrheit zu ermitteln und danach UMZUSETZEN.
Wenn es so ist, daß die Wünsche der Mehrheit ständig unterdrückt werden, so ist die Regierungsform per definition eine Diktatur.
Gut, ich könnte damit leben, daß die Politiker in einer Legislaturperiode bei 2 oder 3 Entscheidungen mal ihren eigenen Kopf durchsetzen, aber daß STÄNDIG die Wünsche der Mehrheit ignoriert werden, ist ein Unding!
ESM, EFSF, Fiskalpakt, 1. und 2. Griechenlandpaket, Bankenrettung in Spanien, Panzer nach Saudi-Arabien verkaufen, Privatisierung der Wasserversorgung, Afghanistaneinsatz, etc.; immer hätte die Mehrheit genau anders entschieden.
Woran liegt das?
Nun, ich glaube, es liegt an der Form des Widerstandes, den das deutsche Volk der politischen Kaste entgegenbringt.
Oder vielmehr: dem völligen Fehlen desselben.
Wollte man den Widerstand beschreiben, so stellt man fest, daß die Widerständler keinen “Plan B” haben und die Forderung im Grunde gar nicht erfüllt haben wollen.
Überzogen dargestellt:
Die Demonstranten gegen irgendwas gehen auf eine Polizeiwache, beantragen eine Genehmigung und warten dann darauf, was die Obrigkeit dazu sagt.
Sagt die Polizei: “Leider können wir die Demonstration aufgrund von laberlaber nicht genehmigen, tut uns leid”, dann sagen die Demonstranten:
“Ach, schon OK, kann man nix machen, dann gehen wir halt wieder. Schönen Tag noch!”
Wo also eigentlich der normale Widerstand beginnen müsste, hört er in Deutschland auf.
Es gibt hier nur “erlaubten Widerstand”, oder wie Lenin sagte:
“Wenn der Deutsche eine Revolution machen will, kauft er sich vorher eine Bahnsteigkarte”
Wie aber soll “erlaubter Widerstand” aussehen?
An der Spitze des BRD-Regimes stehen Leute, die über hunderte Profikiller in den Geheimdiensten verfügen, die die Justiz gleichgeschaltet haben, die politische Feinde in Gefängnissen verrotten lassen, die Oppositionelle ermorden, die einen Völkermord an ihrem eigenen Volk verüben, die Billionen Euro Steuergeld veruntreuen und Rentner über die Erhöhung von Flaschenpfand finanzieren wollen.
Glaubt hier irgendjemand, daß dieser kriminelle und völlig amoralische Abschaum so dämlich ist, Widerstand zuzulassen, der ihnen gefährlich werden könnte?
Hallo?
Und was glaubt ihr, wozu die sich bewaffnete Drohnen gekauft haben?
Es gibt einfach keinen “Plan B”.
Widerstand in Deutschland sieht immer so aus, daß die Obrigkeit angebettelt wird und wenn die Obrigkeit sagt: “Nein”, dann ist er zu Ende.
“Also, der Euro ist ja schön und gut, aber wir wollen doch lieber die D-Mark wiederhaben. Könnten wir bitte bitte wenigstens eine Volksabstimmung dazu machen?”
“NEIN”
“Also, wir haben ja nix gegen Rumänen und Zigeuner, die sind ja alle voll arm und so, aber könnte man denen nicht in ihren eigenen Ländern besser helfen? Müssen die hierherkommen? Bitte, liebe Regierung, macht irgendwas!”
“NEIN”
“Wir haben so viele Arbeitslose und die finden alle keine Arbeit. Liebe Regierung, könnten wir vielleicht bitte bitte erstmal diese umschulen oder weiterbilden, bevor wir Ausbildungsplätze an Ausländer vergeben?”
“NEIN”
“Man hört soviel davon, daß in Straße XY abends Drogendealer ihr Unwesen treiben, könnten sie bitte mal den Polizisten sagen, daß sie dort öfter patroullieren sollen? Bitte, wir haben so Angst um unsere Kinder!”
“NEIN”
“Also, beim Fall Mollath, da geht ja einiges nicht mit rechten Dingen zu und der Mann ist doch wirklich nicht gefährlich. Er hat schon so lange dort gesessen und es gibt ja nun wirklich schlimmere Gestalten, die dauernd freigelassen werden. Könnten Sie bitte das Urteil nochmal revidieren und den armen Mann endlich freilassen? Bitte!”
“NEIN”
Etc. etc.
Überlegt bitte einfach selber. Mir fällt wirklich GAR NICHTS ein, daß sich das deutsche Volk auch nur einmal gegenüber den Politikern durchgesetzt hätte; die sitzen das einfach aus, der Widerstand ebbt ab und dann wird es einfach durchgezogen.
- Wenn das Jugendamt seine Aufsichtspflicht verletzt und Kinder verhungern, ist deshalb schon mal jemand entlassen worden?
- Was ist mit den Polizisten in Bayern, die einer gefesselten Frau das Gesicht zerschlagen haben?
- Was ist mit den Staatsanwälten und Richtern, die nachweislich Sex mit minderjährigen Zwangsprostituierten hatten?
- Was ist mit Leuten, die Dumping-Löhne zahlen?
- Was mit den Polizisten, die bei der S-21-Demo einem Mann beide Augen zerstört haben?
Nichts. – Es passiert nichts.
Es gab und gibt in der BRD überhaupt keine Konsequenzen für Straftaten, die von bestimmten Leuten verübt werden.
Und nun tauschen wir einfach mal die Rollen.
Nehmt an, ihr wärt Merkel.
Würdet ihr bei diesen deutschen “Widerstandskämpfern” auf die Interessen des Volkes Rücksicht nehmen?
Ich meine: Was passiert denn, wenn sie die Interessen des Volkes ignoriert?
Nichts.
Gar nichts.
Überhaupt gar nichts.
Warum sollte dann ein Politiker oder Richter oder Staatsanwalt seine Handlungen überdenken?
Das Beispiel Mollath ist gerade das aktuellste.
Alle hofften, daß das Verfahren aufgerollt wird.
Aber das Landgericht sagt: “NÖ”
Fertig.
Ende.
Widerstand vorbei.
Was die Deutschen noch lernen müssen:
Es gibt keinen “erlaubten, wirksamen Widerstand”.
Das ist ein Paradoxon.
Widerstand ist grundsätzlich verboten.
Der einzige Leitfaden für Widerstand ist das Gewissen.
Wer die Gesetze einer Diktatur beachtet, um die Diktatur stürzen zu wollen, wird scheitern.
LG, killerbee
PS
Es ist eigentlich sogar noch schlimmer. Da die CDU eine Vielzahl von Medien (auch blogs) kontrolliert, kann sie bei jeder von ihr herbeigeführten Verschlechterung die Schuld auf die Opposition schieben.
EXTREM WIRKUNGSVOLL!
Vor allem PI ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie alles der CDU nutzt!
Dort kann man bei brutalen Straftaten teilweise mehrere hundert Kommentare durchlesen, es taucht nicht einmal der Name des Innenministers, Hans-Peter Friedrich (CSU) auf.
Stattdessen 20 Mal “Claudia Roth”, “Linksrotgrüne”, “Mauermörderpartei”, laber laber.
Dann wiederum sage ich mir:
“Ein Volk, das noch nicht einmal den Unterschied zwischen Regierung und Opposition begreift, hat auch nichts anderes verdient. Sich unter einem CSU-Innenminister abends nicht mehr in die eigene Stadt zu trauen, auf Claudia Roth zu schimpfen und den CSU-Minister im Amt zu bestätigen, das ist einfach das Verhalten von Wahnsinnigen.”
“Nur ein Wahnsinniger kann hoffen, daß die Kräfte, die erst den Verfall herbeiführten, nunmehr die Wiederauferstehung bringen könnten”
Wir werden sehen, wie viele Wahnsinnige in Deutschland leben. Ich schätze, über 40% aller Wähler sind nach dieser äußerst treffenden Definition Wahnsinnige.