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Channel: Staatsanwalt – Der BRD-Schwindel
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Hörstel ist ein Betrüger! – von Christoph R. Hörstel

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Jetzt ist es amtlich: Mit Aktenzeichen 53 Ss 159/12 (75/12) hat das OLG Brandenburg festgestellt, dass mein Revisionsbegehren gegen ein OLG-Urteil “offensichtlich” unbegründet sei.

Worum war es gegangen? Zwei leitende Mitglieder eines Schützenvereins hatten mich angezeigt, weil ich meinen Mitgliedsbeitrag (180 Euro!) nicht rechtzeitig bezahlt hatte – und Zahlung auch nicht schnell zu erwarten war (damals schon Hartz 4). Dabei haben die beiden die aufnehmende Polizei belogen, ich hätte dem Verein verschwiegen, dass ich H4-Empfänger sei – und mir so die Mitgliedschaft böswillig erschlichen.

Schon im Amtsgerichtsverfahren kam durch mein Kreuzverhör heraus (ich hatte mich selbst verteidigt), dass diese Angabe nicht korrekt war. Ich hatte jedoch schon dort den Eindruck, dass der Richter schon vor Verhandlungsbeginn wusste, wie das Urteil aussehen würde.

Vor dem OLG hatte ich dann einen Berliner Strafrechtslehrer, einen richtig guten Juristen, an meiner Seite.

Vor Beginn der Verhandlung wurde er hereingerufen von der nicht gut beleumundeten Richterin. Ihr Angebot: gegen Ableistung von 20 Arbeitsstunden würde das Verfahren sofort beendet. Ich bin kurz beiseite gegangen, habe gebetet – und abgelehnt.

Dann kam “der Hammer”:

1. Die Richterin hatte die beiden Anzeigeerstatter vorsichtshalber gar nicht zum Termin geladen! Sie konnten deshalb auch nicht von meinem Anwalt befragt werden.

2. Die Richterin hat mich in ein derart feindlich und unsachlich geführtes Kreuzverhör gezogen, dass der Verteidiger ums Haar auf “Befangenheit” bestanden hätte – was der Richterin schon mehrfach in ihrer Karriere passiert ist.

3. Schließlich erklärte der Staatsanwalt, also der Vertreter der Anklage, der Hörstel sei kein Betrüger, für ihn sei das Verfahren “erledigt”.

4. Bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzog, rief die Richterin erneut meinen Anwalt herein. Ihr Angebot diesmal: 10 oder 15 Arbeitsstunden, das erinnere ich nicht mehr.

Diesmal lehnte mein Anwalt gleich ab, ohne Rücksprache mit mir.

Dann kam das Gericht zurück.
Ich wurde zu 20 Tagessätzen (à 10 Euro) verurteilt! – also vom Gericht bestraft, weil ich nicht gleich “klein beigegeben” hatte.

Den OLG-Beschluss unterschrieben haben: Thaeren-Daig, Michalski, Dr. Olizeg.
1. Strafsenat, Die Vorsitzende, Tel.: 03381-399-165, Fax: 03381-399-350

“Offensichtlich unbegründet” sei die hoch professionelle und gestochen scharfe Revisionsbegründung meines Anwalts. Die Angelegenheit wird zu einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten führen.

Da gleichzeitig ein Prozess verlorenging, in dem jemand von mir Geld forderte, der dafür gar keinen Vertrag vorlegen konnte, werde ich versuchen, nie wieder in Potsdam zu prozessieren. Ansonsten kann ich hiermit meine Gegner nur einladen, gegen mich irgendwelche Rechtswege zu beschreiten – sie werden immer recht bekommen. Ist doch toll – oder?

Mir ist klar, dass dieser Staat mit mir vermutlich alles versuchen wird: Knast oder Irrenhaus. Also los!

Da man ja weiß, wie diese Republik funktioniert, drängt sich dieses Szenario auf:

Politische Betrüger veranlassen telefonisch meine Verurteilung als Betrüger.

Ich bin durchaus beeindruckt.

Christoph R. Hörstel


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