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Channel: Staatsanwalt – Der BRD-Schwindel
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Es weht der Wind mit Stärke zehn…

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von Hans Püschel

Das Schiff schwankt hin und her; die See geht ganz schön schwer… Zumindest wenn man eine Anklage wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht Weißenfels erhält. Frau Richterin Koch gibt mir noch die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens einzulegen, was ich natürlich tun werde. Aber zunächst der Vorwurf (mit leichten Abkürzungen):
durch mindestens drei Straftaten  1. bis 3.  jeweils
eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art und Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören öffentlich geleugnet bzw. verharmlost zu haben.

Dem Angeklagten wird folgendes zur Last gelegt:

Der Angeschuldigte, Bürgermeister der Ortschaft Krauschwitz in der Gemeinde Teuchern, betreibt unter der Internet-Adresse “www.hans-püschel.de” eine Internetseite, auf der er regelmäßig Beiträge zu den verschiedensten Themenkreisen veröffentlicht, die er anschließend mit anderen Nutzern diskutiert. Die Seite ist für jeden Internetnutzer zugänglich.

Unter anderem widmet er sich seit einiger Zeit dem Stichwort “Holocaust”, wobei er die massenweise Vernichtung in ns-Konzentrationslagern als erlogen, beziehungsweise völlig übertrieben darstellt.

1. Am 16.o3.2o12 schrieb der Angeschuldigte in einem von ihm am 23.o2.2o12 unter dem Titel “Holocaustleugnung ist Menschenrecht” eingeleiteten Diskussionsforum unter anderem: “…Zu den Todesmärschen: Warum blieben laut Wikipedia 7000 Insassen von Auschwitz zurück. Haben die sich’s also doch aussuchen können. Waren übrigens Frauen und Kinder dabei. Sehen sogar gut ernährt aus – zumindest auf dem Foto. Muß also doch mindestens Ausnahmen von der Rampen-Sortiererei gegeben haben….”

2. Am 14.11.2o12 schrieb der Angeschuldigte unter dem auf seiner Internetseite angelegten Themen-Link “Politik” zum Thema “Auschwitz, Majdanek – wann platzt die nächste Lüge?” unter Bezugnahme auf die in ns-KL-n verübten Ermordungen dort Inhaftierter: “…Für mich steht fest: Die seit Kindesbeinen gelernten deutschen Verbrechen sind Lügen!…”

3. Am o7.12.2o12 schrieb der Angeschuldigte in einem von ihm selbst verfaßten Gedicht mit dem Titel “Deutscher Mythos” unter anderem:
“… Der Mythos ist zum Gruseln gut, nicht für’s reale Leben…”

…Der Holcaust taugt nicht als Ziel der Seel’ bei klarem Lichte.
Wir hab’n der bess’ren Mythen viel aus tausend Jahr’n Geschichte.
Uns dort zu gründen, bringt uns Heil und Zukunft deutschem Volke!
Die böse Mär’ auf’s Altenteil, fort mit der düst’ren Wolke!”

Mit diesem Gedicht brachte der Angeschuldigte zum Ausdruck, daß es sich bei der historischen belegten Tatsache der massenweisen Tötung europäischer Juden durch das NS-Regime um eine sagenhafte Geschichte ohne tieferen Wahrheitsgehalt handele, der entgegen zu treten man verpflichtet sei.

Die genannten Beiträge wurden von diversen Internetnutzern gelesen und lösten zwar auch ablehnende, aber auch in nicht unbeträchtlichem Umfang zustimmende Reaktionen aus, so daß der Eindruck entstehen konnte, in Deutschland sei ns-es Gedankengut in weiten Teilen der Bevölkerung fest verankert, ein Umstand, der geeignet ist, das Sicherheitsgefühl zumindest von in Deutschland lebenden Minderheiten zu beeinträchtigen.

vergehen, strafbar gemäß §§ 130 Abs. 3, 53 des Strafgesetzbuches.

Beweismittel:

I.  Angaben des Angeschuldigten, soweit er sich eingelassen hat.
II. Zeugen:
1. Axel Mylius, Berlin
2. Dietmar Näher, Stuttgart
3. Angelica Jansen, Uelzen

III. Augenscheinobjekte:
Ausdrucke Internet vom 16.o3., 14.11., o7.12.2o12

Hiermit beantragt Herr Staatsanwalt Hübner die Eröffnung des Hauptverfahrens.


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