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Channel: Staatsanwalt – Der BRD-Schwindel
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Die seltsame Show des Amtsrichter Rene Stitterich am Amtsgericht Döbeln

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Am 08.07.2014 fand der “Prozess” am Amtsgericht Döbeln der Bundesrepublik gegen den Bürger des Bundesstaates Freistaat Sachsen Enrico Knobloch statt. Der Vorwurf der Firma Staatsanwaltschaft Chemnitz, Sebastian Hertwig:

Sebastian Hertwig (links im Bild, sitzend)

Sebastian Hertwig (links im Bild, sitzend)

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Um Punkt 13 Uhr am 08.07.2014 begann das rechtliche Drama einer Gerichtsverhandlung die nach reinem maritimen Handelsrecht durchgeführt wurde und kabarettistische Züge trug. Neben einigen Zuschauern des öffentlichen Prozesses waren alle handelnden Personen anwesend:

Der Richter Rene Stitterich:009

Der Staatsanwalt Sebastian Hertwig, links – Mitte: Richter Rene Stitterich0021

Der Angeklagte Enrico Knobloch, rechts:003

Die Zeugin Peggy Morgenstern:010

Richter Rene Stitterich begann den Prozeß ohne ordentliche Eröffnung. Enrico Knobloch lächelte ihn stehend an. Der Richter forderte nun er möge sich setzen. Enrico Knobloch entgegnete daraufhin, er setze sich nicht. Daraufhin entgegnete der Richter dann sehe ich sie als nichtanwesend an und Protokollierte der Angeklagte sei nicht anwesend unter der Erheiterung der Zuschauer.

Nach staatlich deutschem Recht ist das natürlich Rechtsbeugung, nicht aber im maritimen Handelsrecht. Im § 339 Strafgesetzbuch heisst es:

§ 339
Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Also wenn es ein rechtsstaatlicher Prozeß wäre würde hier Rechtsbeugung stattgefunden haben.

Das nachfolgende Bild beweist eindeutig: Richter, Staatsanwalt und Angeklagter sind anwesend!003a

Der Richer Rene Stitterich fragte nunmehr ob der Staatsanwalt Sebastian Hertwig seinen Strafbefehl aufrechterhalte, als dieser dies bejahte protokollierte er dies und entließ die Zeugin Peggy Morgenstern. Er schloss den rechtlichen Prozeß den er nie korrekt eröffnet hatte.

Was ist hier tatsächlich geschehen:

Enrico Knobloch erhielt ein nichtunerschriebenes Angebot von Sebastian Hertwig genannt Strafbefehl. Er akzeptierte dies nicht und wies dieses zurück. Daraufhin wertete Sebastian Hertwig dies nach maritimen Handelsrecht als nicht akzeptiert und rief das UCC-Schiedsgericht Amtsgericht Döbeln an.

Der Schiedsrichter des kommerziellen Prozesses Rene Stitterich wurde durch das nicht hinsetzen von Enrico Knobloch von diesem nicht akzeptiert. Also nur der Staatsanwalt Sebastian Hertwig akzeptierte im laufenden Handelsprozeß den Schiedsrichter. Somit konnte dieser auch nur das ausgesprochene Angebot genannt Strafbefehl protokollieren. In den nächsten Tagen wird wahrscheinlich Enrico Knobloch ein neues Handelsangebot mit der Bestätigung des Schiedsrichters Rene Stitterich durch den nicht akzeptierten Handelspartner Sebastian Hertwig erhalten.

Das ist das was stattgefunden hat.

Weitere Details zu der Nichtstaatlichkeit der bundesrepublikanischen Gerichte können unsere Leser hier finden:

Prozeßbeobachter am 08.07.2014 am Amtsgericht Döbeln um 13 Uhr gesucht


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