von wepe
Wie sieht es in der Welt aus?
Zunächst einmal sind alle Staaten dieser Welt Handelsfirmen und wurden über das UCC dem Admiralsrecht gegründet aus dem Kanonischen Recht und es ist das einzige geltende Recht, weltweit!
Kein Grundgesetz, keine Verfassung, kein EU-Recht gilt!
Der Mensch oder die Person (wir werden alle als Personen geführt) ist ein sogenannter Capitis Deminunzio Maxima, es ist nichts anderes als ein Sklavenstatus! Dies bedeutet die maximale Verminderung der Rechte und das Wort „persona“ bedeutet Maske. Beispiel: Wenn Sie einen Gerichtssaal betreten, gilt das Admiralsrecht. Sie werden in den Gerichtssaal geladen und zu betreten und der Kapitän ist der Richter und der hat das Sagen. Und jede Person ist im übertragenen Sinn „ein Schiffchen“ auch Sie, da das Seerecht gilt. Mit der Geburtsurkunde wurde die Person geschaffen.
Beispiel: man „erscheint“ vor Gericht und wird „geladen“ auf das Schiff „Gericht“, man ist ja nur eine Handelsware. Das entscheidende ist, Ihre Geburtsurkunde mit Nummer ist gleichzusetzen wie ein Wertpapier. Das Geld wurde abgeschafft und eigentlich nicht existent, es wurde mit Werten hinterlegt. Und aus diesem Grund wurden von Staaten „Personen“ geschaffen, und die Personen werden treuhänderisch vom Staat verwaltet. Der Mensch an sich ist der „Treugeber“, du wirst aber als Kind als „Person“ vom Staat umfunktioniert!
Der Richter ist quasi der „Treuhänder“ der BRD. Daraus folgt, dass ein Staatsanwalt immer nur die „Person“ anklagen kann. Sie gehen vor Gericht, zeigen ihren Personalausweis, auf die Frage ob die Person Herr oder Frau….anwesend ist antworten Sie mit Ja und damit deklarieren Sie dass Sie diese Person sind, aber niemals ein Mensch!
Dabei vertreten Sie bestenfalls als Person sich selbst als den Menschen!
Es gibt nur Personen oder Menschen
Für das Handelsrecht kann nur mit „Personen“ gehandelt werden. Im Handelsrecht gilt Admirals-oder Seerecht! Ich der Kapitän „Mensch“ und der Kapitän „Richter“. Ein Richter ist „Treuhänder“ und der Beklagte ist eine „Person“, wenn der Ausweis gezeigt wird und mit „ja“ bestätigt wird, dann geht die Treuhandschaft auf den Richter über. Die Klagebank ist im englischen übrigens das Dock. Sie, die Person, haben mit Eintreffen im Gerichtsaal im übertragenen Sinn angedockt.
Historie und wann wurde dies geschaffen
Im Jahre 1540 war es Heinrich VIII, der dem Vatikan schmeicheln wollte, denn England gehörte dem Vatikan und wurde unter dem Namen „Cést oui ceu oui Act“ vom Vatikan geschaffen. (Übrigens die City of London ist eine eigenständige Insel).
Das bedeutet folgendes:
“Wer sich nicht innerhalb von 7 Jahren lebend beim Staat zurückmeldet, dessen Vermögen geht automatisch auf die Krone über und verfällt zu seinen Ungunsten.“
Jetzt kommt das Kapitel 4 des Vatikans zum Tragen, denn da steht:
„Wer sich dann zurückmeldet, dem wird alles wieder zugehen, d.h. es wird alles in den Ursprungszustand zurück versetzt!“
In Österreich findet man diesen Paragrafen heute noch im ÖBG: Da steht, dass ein Kind, ab dem 7. Lebensjahr ein sogenannter „Vernünftiger“ wird. Wie soll denn das ein Kind wissen.
Und im Deutschen Reich wurden übrigens alle Paragrafen im BGB von Adolf Hitler auf Geheiß des Vatikans gelöscht, die mit dem „Lebensstatus“ zu tun haben. Seit 1871 (Gründung des heutigen Deutschland) gilt der bürgerliche Tod auch nicht mehr.
Die Antwort des Problems
Zunächst einmal ist der Staat souverän, niemals das Land. Und ich als Mensch bin souverän, denn ich bin für mich und mein Handeln selbst verantwortlich. Die Struktur sieht folgendermaßen aus:
Ganz oben steht der VATIKAN, im untergeordnet sind die verschieden Bruderschaften, wie zum Beispiel die jüdischen Handelsleute (1913 Privatisierung der amerikanischen Notenbank etc.), Freimaurer u.ä. sowie auch der Malteser Orden, der souverän ist, wie jede Bruderschaft. Denen untergeordnet sind wiederum alle Banken dieser Welt. Diese Banken hängen weltweit bis zum heutigen Tag alle zusammen. Diese Banken finanzieren die ganzen Handelsunternehmen (Staaten). Jedes Handelsunternehmen hat seine Sklaven, den Capitis Deminunzio Maxima, die Person, wie Sie und ich!
Warum also Malta?
Alle Handelsunternehmen (Staaten) haben ein Apostillen Abkommen mit Malta. Also muss man persönlich dort hin, wo die Handelsunternehmen Ihre Apostille haben, um meine eigene Apostille, die mich ins freie eigene Leben zurückruft, zu bekommen. Es gibt in Malta den sogenannten Comissioner of Oalth (Kommissionär für Eid). Man geht zu ausgewählten Notaren und meldet sich unter Eid zum Leben zurück. Dies erfolgt in einem feierlichen Akt bei dem der Eid, dass ich ein Mensch bin, abgelegt wird. Das kann nur auf dem maltesischen Hoheitsgebiet unter Eid geschehen und wird dort beurkundet.
Der Gouverneur macht dann die Apostille. Man erhält einen Pass, der Sie dann als Begünstigter, Treugeber und als Mensch autorisiert! Das kann man von der Firma Pometheus samt Unterstützung erhalten, die als Handelsunternehmen für genau diesen Geschäftszweck auf Malta eingetragen ist und hilft. Dieses kostet zurzeit netto 1.300,- Euro ohne Flug. Es beinhaltet einen Notar, die Abgabe des Eides, eine öffentliche Urkunde, die im Original auf Malta verbleiben wird und man erhält eine beglaubigte Kopie, die dann immer mitzuführen ist. Mit dieser sind Sie dann frei und souverän, sind als ein Mensch zu achten und zu behandeln (Menschenrecht) und stehen zukünftig außerhalb des BRD-Systems.
Klartext: Polizei, Richter, Finanzamt dieser BRD etc. haben keine rechtliche Handhabe direkt mehr gegen Sie. Und wenn man Ihre Urkunde zerstört- beschlagnahmt können Sie immer eine neue Kopie aus Malta anfordern.
Nun ein Beispiel vor Gericht:
Brüssel 1a Verordnung zur internationalen Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen
Chancen für Verbraucher und Arbeitnehmer, Risiken für Unternehmen Neufassung regelt internationale Zuständigkeiten u.a. bei der Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und Gerichtsstandvereinbarungen zum erhöhten Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern. Für Unternehmen heißt es wachsam sein!
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben die Verordnung Nr. 1215/2012 – Brüssel 1a Verordnung – am 12. Dezember 2012 verabschiedet, die am 10. Januar 2015 in Kraft getreten ist.
Diese ermöglicht, – in Fortsetzung der Verordnungen Nr. 44/2001 (Brüssel 1 Verordnung) – dass Arbeitnehmer und Verbraucher über die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit nicht nur Unternehmen aus Mitgliedsstaaten der EU, sondern auch aus anderen europäischen und insbesondere nichteuropäischer Staaten (so genannte Drittstaatenunternehmer) in Deutschland verklagt werden können.
Hat ein nichteuropäisches Unternehmen – z. B. aus den USA – einen Bezug zum europäischen Markt, in dem es z. B. werbend auf diesem auftritt, und schließen Verbraucher mit diesem Unternehmen einen Vertrag ab, können Ansprüche aus diesem Vertrag im Gerichtswege ab dem 10.01.2015 in Deutschland geltend gemacht werden (Erweiterung um Drittstaaten Beklagte in Verbraucher- und Arbeitsrechtssachen, Art. 6 Abs. 1 Brüssel 1 a Verordnung).
Ab dem 10.01.2015 ist von deutschen Gerichten von Amts wegen zu prüfen, ob in Verbrauchersachen und in Arbeitnehmerrechtsstreitigkeiten die Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben ist.
Bei Bejahung der deutschen Zuständigkeit führt dies auch zu einer Erleichterung der Vollstreckungsvoraussetzungen, weil die inhaltliche Prüfung der Vollstreckungsberechtigung im Ursprungsstaat (also in Deutschland) in Form eines Bestätigungsverfahrens erfolgt.
Für in Deutschland ansässige Unternehmen ist von Bedeutung, dass bei einem Vertragsverhältnis zu Arbeitnehmern und Verbrauchern in Europa (Mitgliedsstaaten der EU) – also außerhalb Deutschlands – Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft in gleicher Weise verfahren können und die internationale Zuständigkeit der Heimatgerichte begründen können.
Für weitere Ratschläge und Hinweise stehen Ihnen die Anwälte zur Verfügung.
Sie treten vor Gericht (immer daran denken, Sie sind geladen auf dem Schiff des Richters), Sie bleiben bei den Zuschauern stehen und sagen folgendes:
„Sehr geehrter Herr Richter, ich möchte Ihnen VOR (ganz wichtig) Verhandlungsbeginn 3 Fragen klären. Ich bitte Sie diese 3 Fragen zu klären, darf ich vortreten. (Bleiben Sie höflich, Sie befinden sich auf dem Schiff des Kapitän „der Richter“.)
Sie sagen:
“Ich bin der Begünstigte der Person (Ihr Name), aber ich übernehme nicht die Treuhandschaft für diese Person!“ (Sie sprechen von sich).
Ich bin hier drei(3) Fragen abzuklären. Können Sie das nicht, dann klären wir dies vor einem internationalen Gericht in Malta.
Im besten Fall waren Sie auf Malta und haben eine Lebenserklärung, sowie eine Patientenverfügung, dass sie geistig und körperlich völlig intakt sind, abgegeben, da Richter versuchen, Sie dann zum Psychologen zu schicken. Bedenken Sie aber immer: Sie müssen immer höflich und souverän bleiben und auch so auftreten. Lassen Sie sich nicht verunsichern! Auch der Richter ist nur ein Mensch wie Sie selbst.
Wenn Sie diese 3 Fragen nicht beantworten können, werde ich als oberster Souverän, die sofortige Einstellung des Verfahrens nicht nur beantragen, sondern dies auch so betrachten! (Sie sind ein souveräner Mensch und nur für ihr Handeln und Tun selbst verantwortlich, Sie sind keine Person und als Souverän im Gerichtssaal/Schiff)
Frage 1:
Kann das ehrenwerte Gericht über einen Menschen verhandeln? ( Sie sind als Person geladen, vergessen sie das nicht)
Frage 2:
Kann das Gericht eine unlimitierte und unverjährbare Haftung übernehmen? (über Sie, den Begünstigten der Person, die geladen ist)
Frage 3:
Ist das Gericht zu souveränen Handlungen befugt und kann dies unter Eid belegen? (Kann er nicht, weil er einen Meineid ablegen würde)
Dies ist ein neuer Beginn für Sie, denn Sie sind frei und souverän, vergessen Sie das nicht, Sie sind im Leben zurück.
Wichtig ist, Sie sollten lernen, mit Ihnen, dem neuen Menschen, umzugehen, dies soll kein Freibrief für Verbrechen und Straftaten sein! Das wird Ihnen explizit aufgezeigt!