vom Reichskanzler Es darf ihnen, als durch das, für die Übergangszeit vom 23.05.1949 bis zum 18.07.1990 00 00 Uhr MESZ zu bestehen gehabt habende besatzungsrechtliche Mittel der Westmächte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, vom 23.05.1949 [BGBl.S.1ff], als grundgesetzlich niederes Rechtswesen, dem fortbestehen zu habenden, reichsverfassungsrechtlich höherem Rechtswesen, des mit seiner fortbestehen zu habenden und wiederherzustellenden […]
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